| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Da die Zahl der Scheidungen in der Schweiz immer mehr zunimmt, stellt sich auch die Frage der Stellung des Kindes bei Scheidung seiner Eltern immer brennender. Wie kann es sein Recht auf Anhörung wirksam ausüben, und zwar sowohl nach Schweizer als auch nach internationalem Recht? Welche Neuerungen bringt die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene ZPO? Wie geht die Anhörung des Kindes konkret vonstatten? Die Gerichtspraxis scheint die Kindesrechte nicht immer streng zu beachten. Der Beitrag untersucht diese Probleme und zeigt Lösungsansätze – auch für die Zukunft – auf.
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Die UNO-Menschenrechtsübereinkommen bilden in ihrer Gesamtheit das Fundament des internationalen Menschenrechtsschutzes. Das Staatenberichtsverfahren, welches als kleinster gemeinsamer Nenner in jedem dieser Übereinkommen verankert ist, stellt einen wichtigen und oft unterschätzten Mechanismus zur Förderung und Weiterentwicklung der Menschenrechte dar. Der Beitrag befasst sich mit dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und mit der Rolle, welche das Staatenberichtsverfahren an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen für die Schweiz spielt.
Abstract
Die Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz zum Steuerabkommen wurden am 10. August 2011 mit der Paraphierung des Abkommens abgeschlossen. Gemäss der gemeinsamen Presseerklärung wird durch dieses Steuerabkommen insbesondere die deutsch-schweizerische Steuerkooperation grundlegend verbessert. Die Vereinbarung erstreckt sich auf die Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sowohl für die Vergangenheit wie auch die Zukunft. Zum Inkrafttreten des Abkommens ist aber noch die Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich.
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BGer – Die jurassische Justiz muss sich nochmals mit einem Vater befassen, der 2008 in Pruntrut JU seinen sechsjährigen Sohn getötet hatte. Laut Bundesgericht hat das Kantonsgericht zu wenig differenziert begründet, weshalb es eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängte. (Urteil 6B_36/2011)
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BGer – Die Eltern von Luca, der 2002 in Veysonnaz VS schwer verletzt im Schnee gefunden wurde, haben vor Bundesgericht Recht erhalten. Die Walliser Staatsanwaltschaft muss einen neuen Gutachter bestimmen, der eine Zeichnung des kleinen Bruders von Luca bewerten soll. (Urteil 1B_495/2011)
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BGer – Eine gelungene Integration setzt nicht voraus, dass die betroffene Person im Job besonders erfolgreich sein müsste. Entscheidend ist laut Bundesgericht die finanzielle Unabhängigkeit. Das Gericht hat einer als Küchenhilfe tätigen Afrikanerin Recht gegeben. (Urteil 2C_430/2011)
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BGer – Das Luzerner Obergericht muss seinen Freispruch für eine Polizistin prüfen, die gefundenes Geld in den eigenen Sack gesteckt haben soll. Dass sie in eine Falle gelockt wurde, schliesst laut Bundesgericht ihre Verurteilung wegen Veruntreuung nicht aus. (Urteil 6B_141/2011)
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BVGer – Einen Etappensieg vor dem Bundesverwaltungsgericht haben zwei Kritiker des Umbaus und der Verlegung einer Starkstromleitung im aargauischen Reusstal erzielt. Das Bundesamt für Energie (BFE) muss als Bewilligungsbehörde nochmals über die Bücher. (Urteil A-7872/2010)
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BVGer – Das bundesgerichtliche Verdikt gegen die Durchführung von Texas-Hold’em-Pokerturnieren ausserhalb von Casinos lässt keinen Platz für Ausnahmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von betroffenen Privatveranstaltern abgewiesen. (Urteil B-5845/2010)
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Die Schweiz hat in Moskau das Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterzeichnet – im Nachgang zu einer internationalen Konferenz zum Thema «Heilmittelkriminalität».
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Ab dem 1. Januar 2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen. Gleichzeitig müssen sie aber auch zu deren Finanzierung beitragen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst. Das Parlament hatte die Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende in der Frühjahrssession beschlossen.
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Der auf dem Durchschnittszinssatz basierende hypothekarische Referenzzinssatz wird künftig durch kaufmännische Rundung festgelegt. Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Bisher richtet sich der Referenzzinssatz nach dem 2008 erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent. Das kaufmännische Rundungsmodell stellt dagegen eine Vereinfachung dar und verhindert dauerhaft Ungleichgewichte bei der Mietzinsgestaltung.
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Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 insgesamt zwölf landwirtschaftliche Verordnungen geändert. Mit der Totalrevision der Verordnung über die Koordination der Inspektionen auf Landwirtschaftsbetrieben werden die minimalen Kontrollfrequenzen im Veterinärbereich vereinheitlicht. Zudem bestimmen die Kantone künftig die Kontrollfrequenzen für kleine Betriebe. Dank der Anpassung der Flächenbeiträge kann der Finanzplan 2012–2013 eingehalten werden.
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Die bei der Revision der Zivil- und Strafprozessordnung vorgenommene Ausdehnung des Anwaltsgeheimnisses soll auch in anderen Verfahrensgesetzen zum Tragen kommen. Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 dazu zuhanden des Parlaments eine Botschaft verabschiedet.
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ist gegen mehr Transparenz bei der Finanzierung von Abstimmungskampagnen. Sie hat eine vom Ständerat im September gutgeheissene Motion, die verlangt, dass Abstimmungskomitees ihre finanziellen Mittel offenlegen müssen, mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt.
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Die Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) lässt die CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel fallen. Sie empfiehlt ihrem Rat, dem Nationalrat zu folgen und auf diese Abgabe zu verzichten.
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Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung «für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite». Die FINMA betont jedoch, dass es zusätzlich neben qualitativen Vorgaben auch neue quantitative Massnahmen braucht, um den wegen der erhöhten Kreditvergabe für Wohnimmobilien wachsenden Risiken für Banken entgegenzuwirken. Diese Risiken werden durch das Tiefzinsumfeld noch zusätzlich akzentuiert.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt das revidierte Rundschreiben 2008/11 «Meldepflicht Effektengeschäfte» (früher: «Meldepflicht Börsentransaktionen») auf den 1. November 2011 in Kraft. Die durch die Revision erfolgten Änderungen im Rundschreiben sind in erster Linie Präzisierungen der bereits bestehenden Meldepflichten. Es handelt sich nicht um zusätzliche Anforderungen.
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