Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Nach langer Vorarbeit wurde das Gesetz zur Änderung des Immobiliarsachenrechts vom Bundesrat am 23. September 2011 auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Kernstück der Revision ist die Einführung eines Registerpfands. (Vgl. u.a. Roland Pfäffli / Daniela Byland, Revidiertes Immobiliarsachenrecht in Kraft gesetzt, in: Jusletter 26. September 2011, Alexander Gammeter, Der Register-Schuldbrief und die Sicherungsübereignung, in: Jusletter 21. Februar 2011). Auch der deutsche Gesetzgeber sah hinsichtlich der Grundpfandrechte Revisionsbedarf. Er hat bereits 2008 das sog. Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, welches u.a. das Recht der Sicherungsgrundschuld in Teilbereichen neu regelt. Die Gründe für die Reformen sind in den beiden Ländern allerdings verschieden. Dominique Oliver Ahnsehl vergleicht die Hintergründe, arbeitet die Vor- und Nachteile der deutschen Grundschuld sowie des schweizerischen Schuldbriefes heraus und versucht Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.
 
Mit Urteil vom 14. September 2011 hat das Bundesgericht klargestellt, dass Pensionskassen grundsätzlich in Ihren Reglementen zusätzliche materielle Erfordernisse, wie beispielsweise das Kriterium des «gemeinsamen Haushalts», zur Beurteilung eines Anspruchs auf Lebenspartnerrente stellen dürfen. Bei der Beurteilung im konkreten Fall muss aber ein zeitgemässer Massstab angesetzt werden. Esther Amstutz kommentiert das Urteil.
 
Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) dürfen besonders schützenswerte Personendaten sowie Persönlichkeitsprofile durch Bundesorgane nur durch ein Abrufverfahren zugänglich gemacht werden, wenn ein Gesetz im formellen Sinn es ausdrücklich vorsieht. Prof. Dr. Astrid Epiney und Yvonne Schleiss klären am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online) die Auslegung des Begriffs des Abrufverfahrens und untersuchen die Frage des Verhältnisses einer Einwilligung des Betroffenen gem. Art. 19. Abs 1 DSG zum Erfordernis der gesetzlichen Grundlage in Abs. 3 des Art. 19 DSG.
 
Am 2. August 2011 wurde eine Volksinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland fassen den Initiativtext und dessen mögliche Folgen kurz zusammen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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