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Liebe Leserinnen und Leser
 
Nach langer Vorarbeit wurde das Gesetz zur Änderung des Immobiliarsachenrechts vom Bundesrat am 23. September 2011 auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Kernstück der Revision ist die Einführung eines Registerpfands. (Vgl. u.a. Roland Pfäffli / Daniela Byland, Revidiertes Immobiliarsachenrecht in Kraft gesetzt, in: Jusletter 26. September 2011, Alexander Gammeter, Der Register-Schuldbrief und die Sicherungsübereignung, in: Jusletter 21. Februar 2011). Auch der deutsche Gesetzgeber sah hinsichtlich der Grundpfandrechte Revisionsbedarf. Er hat bereits 2008 das sog. Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, welches u.a. das Recht der Sicherungsgrundschuld in Teilbereichen neu regelt. Die Gründe für die Reformen sind in den beiden Ländern allerdings verschieden. Dominique Oliver Ahnsehl vergleicht die Hintergründe, arbeitet die Vor- und Nachteile der deutschen Grundschuld sowie des schweizerischen Schuldbriefes heraus und versucht Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.
 
Mit Urteil vom 14. September 2011 hat das Bundesgericht klargestellt, dass Pensionskassen grundsätzlich in Ihren Reglementen zusätzliche materielle Erfordernisse, wie beispielsweise das Kriterium des «gemeinsamen Haushalts», zur Beurteilung eines Anspruchs auf Lebenspartnerrente stellen dürfen. Bei der Beurteilung im konkreten Fall muss aber ein zeitgemässer Massstab angesetzt werden. Esther Amstutz kommentiert das Urteil.
 
Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) dürfen besonders schützenswerte Personendaten sowie Persönlichkeitsprofile durch Bundesorgane nur durch ein Abrufverfahren zugänglich gemacht werden, wenn ein Gesetz im formellen Sinn es ausdrücklich vorsieht. Prof. Dr. Astrid Epiney und Yvonne Schleiss klären am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online) die Auslegung des Begriffs des Abrufverfahrens und untersuchen die Frage des Verhältnisses einer Einwilligung des Betroffenen gem. Art. 19. Abs 1 DSG zum Erfordernis der gesetzlichen Grundlage in Abs. 3 des Art. 19 DSG.
 
Am 2. August 2011 wurde eine Volksinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland fassen den Initiativtext und dessen mögliche Folgen kurz zusammen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Dominique Oliver Ahnsehl
Abstract

In den vergangenen Jahren kam es sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu einer Reform der nicht-akzessorischen Grundpfandrechte. Der schweizerische Gesetzgeber hatte dabei vor allem die Bedürfnisse der Praxis im Blick und ist so zu einem ausgewogenen Ergebnis gekommen. In Deutschland hingegen hat sich der Gesetzgeber durch vereinzelte Missbrauchsfälle zu einer übereilten Reform bewegen lassen. Anlässlich dieser Reformen sollen Vor- und Nachteile beider Systeme herausgearbeitet und abschliessend Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufgezeigt werden.

Urteilsbesprechungen
Esther Amstutz
Abstract

Das Reglement der Pensionskasse Q. sah die Ausrichtung einer Hinterlassenenrente an den überlebenden Lebenspartner vor. Zur Anspruchsbegründung wurden ein fünfjähriges Zusammenleben und das Führen eines ununterbrochenen gemeinsamen Haushalts verlangt. Mit vorliegendem Entscheid erachtet das Bundesgericht die Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG ergänzende, materielle Voraussetzung des «gemeinsamen Haushalts» als grundsätzlich zulässig. Bei der Beurteilung dieses zusätzlichen Kriteriums im Einzelfall haben die Pensionskassen aber einen zeitgemässen Massstab anzusetzen.

Beiträge
Astrid Epiney
Yvonne Schleiss
Abstract

Art. 19 Abs. 3 DSG verlangt für die Zugänglichmachung von Personendaten durch ein Abrufverfahren eine gesetzliche Grundlage. Der Beitrag klärt am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online) zunächst die Auslegung des Begriffs des Abrufverfahrens im Sinne des Art. 19 Abs. 3 DSG und geht sodann der Frage des Verhältnisses einer Einwilligung gemäss Art. 19 Abs. 1 DSG zum Erfordernis der gesetzlichen Grundlage gemäss Art. 19 Abs. 3 DSG nach. Die Autorinnen kommen zum Schluss, dass bei Vorliegen eines Abrufverfahrens die Einwilligung des Betroffenen die gesetzliche Grundlage nicht zu ersetzen vermag.

Roland Pfäffli
Daniela Byland
Abstract

Am 2. August 2011 wurde eine Volksinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Annahme dieser Initiative würde bedeuten, dass Schenkungen und Erbschaften ab zwei Mio. Franken mit 20 Prozent besteuert werden. Da gemäss dem Übergangsrecht bereits Schenkungen, welche ab 1. Januar 2012 vorgenommen werden, dem Nachlass zuzurechnen sind, müssen noch in diesem Jahr Schenkungen vorgenommen werden, um der Gefahr zu entkommen, dass die getätigten Zuwendungen steuerpflichtig werden.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Flugsicherungsunternehmen Skyguide muss laut Bundesgericht prüfen, ob die Schweiz Russland für die beim Flugzeugunglück von Überlingen (D) zerstörte Passagiermaschine entschädigen muss. (Urteil 2C_303/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Verurteilung eines Mitglieds der Aargauer Jungsozialisten wegen der Hausbesetzungsaktion von 2009 in Baden AG ist definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. Sie hatte erfolglos argumentiert, dass die Strafe zu hoch ausgefallen sei. (Urteil 6B_510/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Schwurgerichts Genf, welches einen Mann wegen sadistischer Vergewaltigung von zwei jugendlichen Mädchen zu zehn Jahren Haft verurteilt hatte. An Heiligabend 2008, hatte der Mann die Mädchen in seiner Wohnung unter Zwang festgehalten bevor es zu der Missbrauchstat kam. (Urteil 6B_150/2011) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Das Auskunfts- und Kontrollverfahren bei der Einsicht in Staatsschutzakten ist laut Bundesgericht menschenrechtskonform. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines polnischen Journalisten in den wesentlichen Punkten abgewiesen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_289/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Mit dem Bau des Luxus-Resorts Aminona bei Crans-Montana VS darf noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Tier- und Umweltverbänden die aufschiebende Wirkung erteilt. (Zwischenverfügung im Verfahren 1C_393/2011)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Abgewiesene Asylsuchende aus Sri Lanka dürfen künftig auch wieder in den Osten und teilweise in den Norden des Landes zurückgeschickt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesamt für Migration (BfM) im März eingeleitete Praxisänderung bestätigt. (Urteil E-6220/2006)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat den bedingten Strafvollzug der Witwe eines am Massoud-Attentat beteiligten Täters widerrufen. Die Frau war ursprünglich gemeinsam mit ihrem Partner zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen Verbreitung islamischer Propaganda im Internet verurteilt worden. (Urteile SK.2011.2 und SK 2010.22) (sk)

Jurius
Abstract

BStGer – Der Hauptverdächtige im Fall des Mordes von Landecy (GE) floh nach dem Vorfall in sein Heimatland Burkina Faso. Dort wurde er inhaftiert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Rechtshilfe aus Genf abgelehnt. (Urteil RR.2011.181) (sk)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat in der Krankenversicherung Verordnungsänderungen verabschiedet, die für Versicherte gelten, die in EU-/EFTA-Staaten wohnen. Diese sehen unter anderem das Recht zur Wahl der Behandlung im Wohnsitzstaat oder der Schweiz vor. Neu erfolgt die Erstattung von Kosten nicht mehr über Pauschalen, sondern es werden die effektiven Kosten berechnet. Zudem werden diese Versicherten nicht mehr in den Risikoausgleich zwischen den Versicherern miteinbezogen.

Jurius
Abstract

Im Hinblick auf eine geordnete Einführung der leistungsbezogenen Finanzierung im stationären Bereich auf 1. Januar 2012 (Fallpauschalen gemäss DRG) hat der Bundesrat zusätzliche Verordnungsbestimmungen verabschiedet. Diese regeln die Begleitmassnahmen zur Einführung der Fallpauschalen (Monitoring und Korrekturmassnahmen) sowie die Vergütung der Anlagenutzungskosten im Jahr 2012. Die Änderungen treten am 1. Dezember 2011 in Kraft.

Jurius
Abstract

Jugendliche sollen möglichst davor bewahrt werden, in die Schuldenfalle zu tappen. Darin sind sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte einig. Umstritten ist, ob deshalb Werbung für Kleinkredite verboten werden soll.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.