Suizidhilfe: Dignitas muss «Sonderbeitrag» offen legen
BGer – Dignitas muss der Zürcher Staatsanwaltschaft die Belege für einen «Sonderbeitrag» herausgeben, den zwei Frauen vor ihrem Freitod an den Verein von Ludwig A. Minelli überwiesen haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Suizidhilfeorganisation abgewiesen. (Urteil 1B_516/2011)
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