| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Über den Einsatz von GovWare wurde in den letzten Wochen in den Medien breit berichtet; der Bundesrat hat am 23. November 2011 angekündigt, eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung von «Staatstrojanern» zu schaffen. Der Autor beschreibt den praktischen Anwendungsbereich solcher Software, die geltenden gesetzlichen Grundlagen und kommentiert das geplante Gesetzgebungsvorhaben.
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Vorkaufsrechte spielen bei Immobilientransaktionen häufig eine grosse Rolle. Die juristische Lehre hat sich bereits vor Jahren eingehend mit zahlreichen Aspekten im Zusammenhang mit Vorkaufsrechten befasst. Dennoch ist in der Praxis oft unklar, wie mit Vorkaufsrechten umzugehen ist. Der Beitrag hat zum Ziel, gewisse Lösungsansätze aufzuzeigen. Unklarheiten bestehen im Bezug auf den Begriff des Vorkaufsfalles, insbesondere beim Verkauf von Betrieben oder Gesellschaften. Zudem ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Ausübung bzw. zum Verzicht auf die Ausübung von Vorkaufsrechten mit gewissen Risiken verbunden oder führt zu inakzeptablen Verzögerungen.
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Eines muss man den französischen Finanzgesetzen – und den zum Teil unter dem Jahr erfolgenden Novellen – lassen: sie folgen so rasch aufeinander, dass die Fachfrauen und -männer gezwungen werden, schnell kreativ zu sein, um der Verschlimmerung der Steuerlast entgegenzuwirken. Kürzlich wurde eine starke Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer angekündigt. Schweizer, die Eigentümer einer Ferienwohnung in Frankreich sind, sollten ihre besondere Situation rasch analysieren und gegebenenfalls handeln. Es könnte sich nämlich lohnen, den Verkauf von Grundeigentum vorweg zu vollziehen und so zu vermeiden, später bedeutende Steuerbeträge bezahlen zu müssen.
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BGer – Die Invalidenversicherung (IV) darf eine missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen. (BGE 8C_272/2011)
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BGer – Dignitas muss der Zürcher Staatsanwaltschaft die Belege für einen «Sonderbeitrag» herausgeben, den zwei Frauen vor ihrem Freitod an den Verein von Ludwig A. Minelli überwiesen haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Suizidhilfeorganisation abgewiesen. (Urteil 1B_516/2011)
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BGer – Der Baubeginn der Eisenbahnlinie Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (CEVA) verzögert sich erneut. Das Bundesgericht hat das Fällen von Bäumen in Val d'Arve vorübergehend verboten. Dort sollte das künftige Tunnel de Champel beginnen. (Verfügung im Fall 1C_348/2011) (sk)
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Der Bundesrat hat am 30. November 2011 die Revision der Zivilschutzverordnung gutgeheissen. Die Änderung tritt zusammen mit der vom Parlament beschlossenen Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft.
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Der Bundesrat will mehr Klarheit in der Frage, welche völkerrechtlichen Verträge er ohne Zustimmung des Parlaments abschliessen darf. Er sieht dabei vor, seine Kompetenzen grundsätzlich beizubehalten, sie jedoch massvoll einzuschränken. Er reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Die erforderlichen Gesetzesänderungen hat der Bundesrat am 30. November 2011 in die Vernehmlassung geschickt.
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Im Informationszeitalter hängen der Schutz der Informationen und damit wesentliche Landesinteressen massgeblich vom sicheren Umgang mit den Informations- und Kommunikationsmitteln ab. Die Bedrohungen der Informationssicherheit haben in jüngerer Zeit stark zugenommen. Ihnen muss – so verlangt es der Bundesrat – vernetzt und integral begegnet werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis Ende 2012 ein neues Spezialgesetz über die Informationssicherheit im Bund zu erarbeiten.
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Die Europaratskonvention zum Kinderschutz kommt einen weiteren Schritt voran: Für die vier grossen Parteien ist unbestritten, dass bestraft werden soll, wer für sexuelle Dienste von Unter-18-Jährigen bezahlt. Sie regen nur in Detailfragen Änderungen an.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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