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Liebe Leserinnen und Leser
 
Inwieweit darf der Staat auf einen fremden Computer zugreifen? Kann und darf er Programme wie «Skype» abhören? Und, auf welche gesetzliche Grundlage kann er sich stützen? Nachdem es der Chaos Computer Club (CCC) in Deutschland geschafft hat, ein von deutschen Strafverfolgungsbehörden eingesetztes Programm zu identifizieren und dessen Wirkung auf dem betroffenen Computer zu analysieren, wurde auch in der Schweiz die Frage nach der Zulässigkeit solcher Programme laut gestellt. Dr. Thomas Hansjakob beschreibt den praktischen Anwendungsbereich sogenannter GovWare und deren gesetzliche Grundlagen. Zudem kommentiert er den Revisionsentwurf der Verordnung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF), der vom Bundesrat am 23. November 2011 vorgelegt wurde, sowie das geplante Gesetzgebungsvorhaben (vgl. auch Jurius, Post- und Fernmeldeüberwachung: Klare Rechtsgrundlagen, in: Jusletter 28. November 2011).
 
In der Praxis ist oft unklar, wie mit Vorkaufsrechten bei Immobilientransaktionen umzugehen ist. Dr. Alexander Wyss und Roland Köchli versuchen Lösungsansätze aufzuzeigen und Unklarheiten in Bezug auf den Begriff des Vorkaufsfalles auszuräumen. Sie betrachten im Besonderen die Situation beim Verkauf von Betrieben und Gesellschaften.
 
Auch Philippe Frésard und Dr. Pascal Julien Saint-Amand beschäftigen sich mit einem Themenbereich rund um Immobilien. Sie zeigen Schweizern, die Eigentümer von Ferienwohnungen in Frankreich sind, Strategien zur Vermeidung von höheren Grundstückgewinnsteuern auf.
 
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf unsere Schwerpunkt-Ausgabe zur «Verfassungsgerichtsbarkeit» vom 12. September 2011 hinweisen. Der Nationalrat wird das Thema laut seinem Sessionsprogramm für die Wintersession am 6. Dezember 2011 behandeln.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Beiträge
Thomas Hansjakob
Abstract

Über den Einsatz von GovWare wurde in den letzten Wochen in den Medien breit berichtet; der Bundesrat hat am 23. November 2011 angekündigt, eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung von «Staatstrojanern» zu schaffen. Der Autor beschreibt den praktischen Anwendungsbereich solcher Software, die geltenden gesetzlichen Grundlagen und kommentiert das geplante Gesetzgebungsvorhaben.

Alexander Wyss
Roland Köchli
Abstract

Vorkaufsrechte spielen bei Immobilientransaktionen häufig eine grosse Rolle. Die juristische Lehre hat sich bereits vor Jahren eingehend mit zahlreichen Aspekten im Zusammenhang mit Vorkaufsrechten befasst. Dennoch ist in der Praxis oft unklar, wie mit Vorkaufsrechten umzugehen ist. Der Beitrag hat zum Ziel, gewisse Lösungsansätze aufzuzeigen. Unklarheiten bestehen im Bezug auf den Begriff des Vorkaufsfalles, insbesondere beim Verkauf von Betrieben oder Gesellschaften. Zudem ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Ausübung bzw. zum Verzicht auf die Ausübung von Vorkaufsrechten mit gewissen Risiken verbunden oder führt zu inakzeptablen Verzögerungen.

Philippe Frésard
Pascal Julien Saint-Amand
Abstract

Eines muss man den französischen Finanzgesetzen – und den zum Teil unter dem Jahr erfolgenden Novellen – lassen: sie folgen so rasch aufeinander, dass die Fachfrauen und -männer gezwungen werden, schnell kreativ zu sein, um der Verschlimmerung der Steuerlast entgegenzuwirken. Kürzlich wurde eine starke Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer angekündigt. Schweizer, die Eigentümer einer Ferienwohnung in Frankreich sind, sollten ihre besondere Situation rasch analysieren und gegebenenfalls handeln. Es könnte sich nämlich lohnen, den Verkauf von Grundeigentum vorweg zu vollziehen und so zu vermeiden, später bedeutende Steuerbeträge bezahlen zu müssen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Invalidenversicherung (IV) darf eine missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen. (BGE 8C_272/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Dignitas muss der Zürcher Staatsanwaltschaft die Belege für einen «Sonderbeitrag» herausgeben, den zwei Frauen vor ihrem Freitod an den Verein von Ludwig A. Minelli überwiesen haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Suizidhilfeorganisation abgewiesen. (Urteil 1B_516/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Der Baubeginn der Eisenbahnlinie Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (CEVA) verzögert sich erneut. Das Bundesgericht hat das Fällen von Bäumen in Val d'Arve vorübergehend verboten. Dort sollte das künftige Tunnel de Champel beginnen. (Verfügung im Fall 1C_348/2011) (sk)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 30. November 2011 die Revision der Zivilschutzverordnung gutgeheissen. Die Änderung tritt zusammen mit der vom Parlament beschlossenen Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will mehr Klarheit in der Frage, welche völkerrechtlichen Verträge er ohne Zustimmung des Parlaments abschliessen darf. Er sieht dabei vor, seine Kompetenzen grundsätzlich beizubehalten, sie jedoch massvoll einzuschränken. Er reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Die erforderlichen Gesetzesänderungen hat der Bundesrat am 30. November 2011 in die Vernehmlassung geschickt.

Jurius
Abstract

Im Informationszeitalter hängen der Schutz der Informationen und damit wesentliche Landesinteressen massgeblich vom sicheren Umgang mit den Informations- und Kommunikationsmitteln ab. Die Bedrohungen der Informationssicherheit haben in jüngerer Zeit stark zugenommen. Ihnen muss – so verlangt es der Bundesrat – vernetzt und integral begegnet werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis Ende 2012 ein neues Spezialgesetz über die Informationssicherheit im Bund zu erarbeiten.

Jurius
Abstract

Die Europaratskonvention zum Kinderschutz kommt einen weiteren Schritt voran: Für die vier grossen Parteien ist unbestritten, dass bestraft werden soll, wer für sexuelle Dienste von Unter-18-Jährigen bezahlt. Sie regen nur in Detailfragen Änderungen an.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.