Patientendaten: Nur Vertrauensarzt erhält vollen Einblick
Nur der Vertrauensarzt soll Zugang zu den persönlichen Daten eines Patienten haben. Dies hat der Bundesrat in seinem Verordnungsentwurf über die Datenübermittlung der Spitäler an die Krankenversicherungen vorgeschlagen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ist damit einverstanden.
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