Bewilligung für AKW Mühleberg nur bis 2013
BVGer – Das Kernkraftwerk Mühleberg darf laut Bundesverwaltungsgericht aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Juni 2013 betrieben werden. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung fordert das Gericht vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept. (Urteil A-667/2010)
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