Zulässigkeit der strafrechtlichen Einziehung von Lohn aus ausländerrechtlicher «Schwarzarbeit»?
Besprechung des BGE 6B_1000/2010 vom 22. August 2011
Zum ersten Mal überhaupt hatte das Bundesgericht im BGE 6B_1000/2010 vom 22. August 2011 (publiziert als BGE 137 IV 305) über die Zulässigkeit der strafrechtlichen Einziehung von Lohn aus ausländerrechtlicher «Schwarzarbeit» zu befinden. Es kam zum Schluss, dass grundsätzlich sowohl Normen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts als auch Gesichtspunkte der Einheit der Rechtsordnung einer Einziehung entgegenstehen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Urteil
- 1. Sachverhalt
- 2. Vorbringen der Parteien
- 3. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3.1 Grundsätzliche Feststellungen
- 3.2 Prüfung der Zulässigkeit der Einziehung
- III. Bemerkungen
- 1. Kritik
- 2. Bedeutung des Urteils für ausländische Erwerbstätige ohne Bewilligung
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