FINMA eröffnet Anhörung zur Versicherungskonkurs-Verordnung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur neuen Versicherungskonkurs-Verordnung. Nötig wird diese Verordnung, weil das VAG das Konkursverfahren nur rudimentär regelt und die FINMA seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über Versicherungsunternehmen zuständig ist. Die Anhörung endet am 30. Juni 2012.
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