Oberengadiner Zweitwohnungsinitiative bleibt gültig
BGer – Die Initiative «Wohnen im Oberengadin» ist definitiv gültig. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Kreises Oberengadin nicht eingetreten. Offen ist, ob die regionale Initiative nach Annahme der Eidgenössischen Zweitwohnungsinitiative überhaupt noch Bedeutung hat. (Urteil 1C_37/2012)
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