| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, stellv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Beruhend auf einer aktualisierten Fassung seiner Dissertation nimmt der Verfasser zuerst eine kurze Bestandsaufnahme der heutigen Rechtslage sowie des aktuellen politischen Geschehens vor. Anschliessend folgen ein Plädoyer für die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Vorschlag des Nationalrats, Art. 190 BV zu streichen. Der Verfasser erachtet die Streichung des Massgeblichkeitsgebots der Bundesgesetze und des Völkerrechts nicht als erstrebenswert und zeigt eine Alternative auf, wie ein rechtsstaatlich konformes Massgeblichkeitsgebot weiter bestehen könnte.
Abstract
Art. 28 PartG ist zweideutig: Einerseits scheint er eine Diskriminierung zu enthalten, da er eine Adoption durch eine Person, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, verbietet; andererseits bestätigt er damit, dass eine eingetragene Partnerschaft keine Ehe ist. Im Vordergrund der Adoption steht ausschliesslich das Wohl des Kindes, sie sollte nicht aufgrund des Einwandes der Ungleichbehandlung erfolgen. Dies deckt sich mit dem Grundrecht des Kindes, seine Herkunft zu kennen. Im Falle einer Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare hat dieses Grundrecht eine besondere Tragweite. (sk)
Abstract
Das Bundesgericht erkannte in den Bestimmungen einer Zürcher Verordnung, wonach der Sachverständige im Strafprozess zur Erstellung bestimmter Gutachten (schwere Gewalt- und Sexualstraftaten; Verwahrung oder stationäre Massnahme; besondere Gemeingefährlichkeit) u.a. zwingend einen Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie aufweisen muss, keine Verletzung von Bundesrecht. Die Autoren zeigen auf, dass diese Beschränkung nicht zweckmässig ist. Es wird dafür plädiert, psychologische Sachverständige den psychiatrischen gleichzustellen und die Qualitätssicherung durch forensische Zusatzqualifikationen zu gewährleisten.
Abstract
Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) soll eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung von Spionage-Software bei der verdeckten Überwachung geschaffen werden. Diese Änderung wird im Idealfall im Jahr 2014 in Kraft treten. In der Zwischenzeit müssen Praktiker bestimmen, ob diese Art der Ermittlung auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung zulässig ist. Der Beitrag bezieht klar für die Zulässigkeit Stellung. (sk)
Abstract
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wurden mehr als 9’000 Menschen, überwiegend Zivilisten, seit dem Beginn der Proteste in Syrien im März 2011 getötet und zehntausende vertrieben. Angesichts der dokumentierten weit verbreiteten, systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beurteilt werden, stellt sich die Frage, welche Rolle das Völkerrecht in der syrischen Krise spielt. Der Beitrag versucht, diese Frage aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der syrischen Regierung, der Liga der Arabischen Staaten und der Vereinten Nationen zu beantworten. (sk)
Abstract
BGer – Zwei Angestellte der Hardrock-Band Gotthard erhalten für die Zeit nach dem Tod von Sänger Steve Lee keine Kurzarbeitsentschädigung. Laut Bundesgericht gelten Arbeitsausfälle von Musikern wegen Krankheit, Tod oder Gefängnisaufenthalten als normales Betriebsrisiko. (BGE 8C_741/2011)
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BGer – Die Initiative «Wohnen im Oberengadin» ist definitiv gültig. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Kreises Oberengadin nicht eingetreten. Offen ist, ob die regionale Initiative nach Annahme der Eidgenössischen Zweitwohnungsinitiative überhaupt noch Bedeutung hat. (Urteil 1C_37/2012)
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BGer – Nachdem ein Aargauer Autolenker trotz Ausweisentzug mehrfach beim Führen seines Fahrzeuges erwischt wurde, haben die Behörden seinen Wagen und zwei auf seine Freundin eingelöste Fahrzeuge zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Das Bundesgericht hat die Massnahme abgesegnet. (Urteil 1B_168/2012)
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BGer – Die Stadt Freiburg hat die Meinungs- und Informationsfreiheit der Schweizerischen Bewegung gegen die Islamisierung (SBGI) verletzt. Das Bundesgericht bestätigt die Berufung des Vorstandes, der das Verbot eines Informationsstandes in Zähringen in Frage gestellt hatte. (Urteil 1C_9/2012) (sk)
Abstract
BGer – Mit den Bauarbeiten zur Erweiterung des Nobelhotels Suvretta House in St. Moritz darf zumindest vorerst noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Planungsänderung und die Rodungsbewilligung die aufschiebende Wirkung erteilt. (Verfügung im Verfahren 1C_164/2012)
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BGer – Der Kanton Zürich muss einen ehemaligen Assistenzprofessor der ETH nicht entschädigen. Laut Bundesgericht hat die Zürcher Justiz einen Zusammenhang zwischen dem gegen ihn vor Jahren geführten Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und seiner seither erfolglosen Stellensuche zu Recht verneint. (Urteil 6B_897/2010)
Abstract
Würde der Bundesrat direkt vom Volk gewählt, hätte dies für das demokratische System der Schweiz negative Folgen. So würde etwa das Gleichgewicht zwischen Regierung und Parlament geschwächt, ebenso die Ausgewogenheit und das Kollegialprinzip im Bundesrat. Der Einfluss der Parteipolitik würde zulasten der Sachpolitik zunehmen. Insbesondere aus diesen Überlegungen empfiehlt der Bundesrat die Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Er hat am 16. Mai 2012 seine Botschaft ans Parlament verabschiedet.
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Eigentümer, deren Liegenschaften wegen Lärm von Strassen, Bahnen oder Flugplätzen Wert verloren haben, können in gewissen Fällen gerichtlich eine Entschädigung erwirken. Künftig sollen die Betroffenen rechtlich besser gestellt werden und automatisch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben.
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 7. Mai 2012 beschlossen, die vorsorglichen Massnahmen betreffend Belieferung von mechanischen Uhrwerken und Uhrwerks-Komponenten durch Swatch Group um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll den Unternehmen der Uhrenindustrie ermöglichen, das nächste Geschäftsjahr frühzeitig planen zu können. Dieser Schritt war nötig, da die Bestellfristen für Uhrwerke in der Regel mehrere Monate betragen, die letzten Sommer gegen Swatch Group eröffnete Untersuchung aber nicht bis Mitte 2012 abgeschlossen werden kann.
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