Sportförderungsgesetz auf 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung genehmigt. Sie übernimmt in weiten Teilen die bewährten Inhalte des bisherigen Rechts und konkretisiert die neu geschaffenen Rechtsgrundlagen. Verordnung und Gesetz treten auf den 1. Oktober 2012 in Kraft.
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