Kantonspolizei muss Identität von Beamten bekanntgeben
BGer – Die Aargauer Kantonspolizei muss der Staatsanwaltschaft die Namen der Polizisten offen legen, die 2011 in Baden an einem Einsatz mit Schusswaffengebrauch beteiligt waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zurückgetretenen Polizeikommandanten abgewiesen. (BGE 1B_205/2012)
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