Liebe Freunde des Sportrechts
| Prof. Dr. Antonio Rigozzi |
| Universität Neuenburg Redaktion Jusletter |
Abstract
Angesichts des Urteils Cañas untersuchen die Autoren, welche Konsequenzen aus nicht-einvernehmlichen Schiedsverfahren bei Streitigkeiten in Sport-Fällen gezogen werden können. Besonders im Fall FC Sion, ist die Frage nach der Gültigkeit des Verzichts auf die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts bei vorsorglichen Massnahmen (vgl. Art. R37 Abs. 2 Satz 2 CAS Code) gestellt worden. Basierend auf einer Analyse der Besonderheiten des Sport-Schiedsverfahrens, befürworten die Autoren die Gültigkeit des Verzichts zu Gunsten des Court of Arbitration for Sport (CAS). (sk)
Abstract
In den vergangenen 18 Monaten wurde die Sportwelt durch die Bedrohung ihrer Integrität in Form von Spielmanipulationen und organisierten Formen von Manipulation wachgerüttelt. Sportorganisationen suchen nach Wegen, diese illegalen Praktiken zu bekämpfen. Zur Verfolgung der Betrugsfälle im Sport muss eine ähnliche Beweisführung herangezogen werden wie bei Dopingfällen. Es ist aber wichtig, dass bei der Bestrafung eines Individuums die Schwere der Tat und die verhängten Sanktionen in einem angemessenen Verhältnis stehen und die Verfahrensgarantien eingehalten werden. (sk)
Abstract
Spielmanipulationen, Korruption usw. haben das Image von Wetten in Verbindung mit bestimmten Sportarten und der Sportwettenindustrie in den letzten Jahren geprägt. Doch in der Beziehung zwischen Sport und Wette ist nicht alles nur negativ. So bieten Sportwetten dem Sport die notwendige finanzielle Unterstützung. Die Bedeutung dieser finanziellen Unterstützung und der Mechanismus, mit welchem diese umgesetzt wird, unterscheiden sich in einzelnen Ländern. Ziel des Beitrages ist es, mithilfe einer vergleichenden Analyse eine Typenlehre der verschiedenen Finanzierungsmechanismen zu entwerfen. (sk)
Abstract
Die steigende Professionalisierung und Kommerzialisierung im Sport führt dazu, dass Dopingstreitigkeiten immer kontroverser ausgetragen werden. Der WADC/NADC versucht dem entgegen zu wirken, indem er ein «Geständnis» («Admission») des Athleten strafmildernd honoriert. Die Konturen für ein solches strafmilderndes Geständnis sind bislang noch recht verschwommen. Der Beitrag will dies ändern und untersucht die Voraussetzungen des Geständnisses im Zusammenhang mit Art. 10.9.2 WADC/NADC vor allem am Beispiel der – in der Praxis relevanten – Verstösse gegen «Meldepflichten» («Whereabouts Information») i.S.v. Art. 2.4 WADC/NADC.
Abstract
Kartellrecht wurde für Sportrechtsstreitigkeiten infolge der Anwendung von Grundsätzen des EU-Wettbewerbsrechts durch den Europäischen Gerichtshof relevant: Er hat hierbei aber übersehen, dass nur Rechtspersönlichkeiten unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Die Anwendung von Antidoping-Regeln durch Sportverbände kann aber kaum als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden. Zudem ist die Nützlichkeit der kartellrechtlichen Argumente zweifelhaft, da das Kartellrecht lediglich dazu dient, die Verhältnismässigkeit von Antidoping-Regeln zu hinterfragen. Dies ist aber bereits eines der Prinzipien des Sportrechts. Das bedeutet, dass kartellrechtliche Argumente selten etwas Nützliches zur Debatte der Verhältnismässigkeit beitragen können, sie führen normalerweise lediglich zu Verzögerungen und Zusatzkosten. (sk)
Abstract
Durch seine Kommerzialisierung hat der Sport eine neue Dimension erhalten, die er adäquat zu verarbeiten hat. Ein Berufssportler oder ein Sportverein kann in wirtschaftlichen Belangen betroffen sein, da der wirtschaftliche Erfolg vom sportlichen Erfolg abhängt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit wirtschaftliche (Individual-)Interessen in einer sportrechtlichen Streitigkeit zu berücksichtigen sind.
Abstract
Sportlern stehen gegen sie beeinträchtigende Vereins- oder Verbandsbeschlüsse Abwehransprüche zu. Von besonderer Bedeutung ist dabei der vereinsrechtliche Anspruch aus Art. 75 ZGB, dessen Voraussetzungen durch die Rechtsprechung beständig gelockert wurden. Der Beitrag analysiert den (sachlichen und persönlichen) Anwendungsbereich dieses Anspruchs sowie das Verhältnis zu den sonstigen nicht fristgebundenen (vereins- und sonstigen) Abwehransprüchen des Sportlers. Die Probleme, die sich aus einer Anspruchskonkurrenz ergeben, werden sowohl für Verfahren vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten, insbesondere vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS/TAS) untersucht.
Abstract
Die Änderung der Transferregelungen im internationalen Fussballsport der FIFA im Jahr 2001 hat viele Konsequenzen für das Fussballrecht nach sich gezogen. Eine der wichtigsten Auswirkungen der Regelungen war die Schaffung eines autonomen Streitbeilegungssystems. Nach 10 Jahren hat sich die Zahl der Fälle aber verzehnfacht. Dies führt zu einer Verlangsamung des Entscheidungsprozesses. Um eine Antwort auf diese eher dem Bereich des Managements als dem Recht zuzuordnende Frage zu geben, hat sich die FIFA von den Verfahrensvorschriften des Schweizer Rechts inspirieren lassen. Die neuen Rahmenbedingungen werden im Beitrag beschrieben. (sk)
Abstract
EGMR – Das Verbot für eine Plakat-Aktion der UFO-Sekte Raël ist mit der EMRK vereinbar. Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat bestätigt, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt worden ist. (Urteil 16354/06)
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BGer – Die SBB muss im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat aufhängen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das generelle SBB-Verbot von aussenpolitisch brisanten Botschaften zu weit geht und der Aushang den Rahmen des Zulässigen nicht überschreitet. (BGE 2C_415/2011)
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BGer – Die St. Galler Justiz muss vertieft abklären, ob eine Kosovarin in der Ehe mit ihrem muslimischen Gatten wie eine «Sklavin» gehalten worden ist. Laut Bundesgericht wurde der Frau die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung nach der Trennung vorschnell verwehrt. (BGE 2C_821/2011)
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BGer – Die Aargauer Kantonspolizei muss der Staatsanwaltschaft die Namen der Polizisten offen legen, die 2011 in Baden an einem Einsatz mit Schusswaffengebrauch beteiligt waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zurückgetretenen Polizeikommandanten abgewiesen. (BGE 1B_205/2012)
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BGer – Das Bundesgericht verzichtet darauf, gegen die Benachteiligung von Schweizer Bürgern beim Nachzug ausländischer Familienangehöriger einzuschreiten. Das Gericht hat sich dem letztjährigen Entscheid des Parlaments gefügt. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_354/2011)
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BGer – SAirGroup-Liquidator Karl Wüthrich ist mit seiner Klage über 280 Millionen Franken gegen zwölf frühere Verantwortliche der SAirGroup definitiv gescheitert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde im Streit um die interne Verschiebung der Roscor-Aktien abgewiesen. (Urteil 4A_410/2011)
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BGer – Die Hintergründe der Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen zwei FIFA-Funktionäre können öffentlich gemacht werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Medien zur Ausübung ihrer Kontrollfunktion Einblick in die Zuger Verfügung zur Verfahrenseinstellung erhalten. (Urteil 1B_68/2012)
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BGer – Die Firma Vista24 hat mit irreführenden Auftragsformularen für ihr Online-Telefonverzeichnis unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Zürcher Justiz bestätigt und die Beschwerde des Unternehmens abgewiesen. (Urteil 4A_11/2012)
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BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen einen Albaner aufgehoben, der 2008 mit einem Komplizen in Epalinges einen Rentner erschlagen hat. Laut Gericht muss die Waadtländer Justiz eine zeitlich begrenzte Strafe verhängen. (Urteil 6B_89/2012)
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BGer – Das Bundesgericht hat der Gemeinde Montreux widersprochen, die die Genehmigung zum Bau zweier Gebäude auf dem Grundstück «Bosquet» erteilt hatte. Das Bundesgericht hob die Baugenehmigung auf und gab einer Berufung der Helvetia Nostra statt. (Urteil 1C_361/2011) (sk)
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BGer – Die Luzerner Justiz darf sich nicht auf das Geständnis eines Mannes stützen, das er ohne anwaltlichen Beistand gegenüber der Polizei gemacht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und seine Verurteilung aufgehoben. (Urteil 6B_725/2011)
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Das neue Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung wird am 1. Oktober 2012 in Kraft treten. Die neue Rechtsgrundlage enthält bewährte Prinzipien und stärkt gleichzeitig Bestimmungen, die die körperliche Aktivität bei Kindern und Jugendlichen fördern. Für das Programm Jugend + Sport des Bundesamts für Sport bietet dies eine Gelegenheit, ihr bewährtes Programm zu aktualisieren. (sk)
Abstract
Die Universität Bern hat einen Prozess um ein Patent verloren, mit dem die international tätige Medizinaltechnikfirma Synthes viel Geld verdient haben dürfte. Das neue Bundespatentgericht in St. Gallen hat die Klage der Berner Hochschule abgewiesen.
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass die Anwendung von Tarifempfehlungen für Verwaltungskosten bei der Immobilienverwaltung in Neuenburg gegen das Kartellgesetz verstösst. Die Sektion Neuenburg des Immobilienhändlerverbands «Union suisse des professionnels de l‘immobilier» (USPI-Neuchâtel) hat sich bereiterklärt, seine Tarifempfehlungen zurückzuziehen. In ihrer Entscheidung vom 2. Juli 2012 hat die WEKO diesem Umstand Rechnung getragen und eine entsprechend reduzierte Sanktion ausgesprochen.
Abstract
Die Swatch Group und die Wettbewerbskommission (WEKO) haben sich bezüglich der Lieferung von Komponenten auf einen Kompromiss verständigt. Bis Ende August 2012 können sich die Uhrenhersteller dazu äussern. Bereits jetzt zeigt sich: Einige sind damit gar nicht einverstanden.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung. Die FINMA ist seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über bestimmte, dem KAG unterstehende Institute zuständig. Das KAG regelt das Konkursverfahren allerdings nur rudimentär, erteilt der FINMA aber die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften. Von dieser Kompetenz macht die FINMA vorliegend Gebrauch. Die Anhörung endet am 22. August 2012.
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