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Liebe Leserinnen und Leser
Liebe Freunde des Sportrechts
 
Zu der Zeit, zu der Jusletter heute online geht, bereiten sich die Fahrer der Tour de France auf die erste Pyrenäen-Etappe von Pau nach Bagneres-de-Luchon vor: 197 km des legendären Gebirgspasses von Aubisque über Tourmalet und Aspin bis Peyresourde müssen erklommen werden.  Wenn die leidenschaftlichen Fans des Rennradsportes nicht so viel Enthusiasmus bekunden würden, wäre dieser Sportanlass in der Fülle der Sportveranstaltungen dieses Sommers möglicherweise untergegangen. Die Tour de France hatte begonnen, als das Endspiel der EURO 2012 noch ausgetragen wurde und die Eröffnungsfeier der Olympischen Spiel rückt immer näher...
 
Auch für Sportrechtler ist das Jahr 2012 mit der Menge an grossen Sportveranstaltungen bereichernd. Die Aktualität und Komplexität der rechtlichen Fragestellungen rund um den noch jungen Rechtsbereich spiegeln sich in dieser Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter wider.
 
Der bekannte Fall des FC Sion erinnert an die Möglichkeit staatlicher Gerichte mittels vorsorglicher Massnahmen einzugreifen und – wichtiger noch – an die schwierige rechtliche Beziehung zwischen Sport und Staat. Ein Beitrag geht dieser besonderen Frage nach: Dr. Fabrice Robert-Tissot und ich analysieren die Rechtsgültigkeit des Verzichts auf die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte bei vorsorglichen Massnahmen (Art. R37 CAS Code) im Hinblick auf das Fehlen einer echten Alternative für Sportler oder Vereine.
 
Die Handlungsspielräume staatlicher Gerichte, Entscheidungen von Sportorganisationen in Frage zu stellen, sind sicherlich problematisch, vor allem im Hinblick auf den Zusammenhalt des Systems und die Gleichbehandlung der Sportler und Vereine. Dies ist jedoch nicht die grösste Bedrohung, die den Sport belastet: In den vergangenen Monaten wurde von zahlreichen Fällen der Spielmanipulation und von Betrugsfällen im Sport berichtet. Sportorganisationen versuchen diesen illegalen – schwer beweisbaren – Praktiken Einhalt zu gebieten. Unabhängig von den Untersuchungsmöglichkeiten der Strafjustiz müssen die Sportorganisationen die Anforderungen an die Beweisführung herabschrauben, was wiederum schwierige rechtliche Fragen aufwirft. Mike Morgan prüft die aktuelle Rechtsprechung zur Bewertung der Beweismittel bei Betrugsfällen im Sport kritisch.
 
Eine der Hauptursachen für Spielmanipulation ist die Möglichkeit Wetten – insbesondere online – abzugeben. Es wäre aber falsch, Sportwetten insgesamt zu stigmatisieren; richtig reglementiert, können sie ein wichtiges Hilfsmittel zur Entwicklung des Sports darstellen. In ihrem Beitrag «Le financement du sport par les paris sportifs : un essai de typologie» zeigt Dr. Madalina Diaconu die Notwendigkeit der Reglementierung der Sportwetten am Beispiel des durch den französischen Gesetzgeber neu eingeführten Modells auf.
 
Neben der Verbreitung von Korruption, Spielmanipulation und den neuen Formen des Betrugs wirft auch das Doping einen Schatten auf die Integrität des Sports. Der Kampf gegen Doping ist nach wie vor ein Hauptanliegen der Sportorganisationen. Die letzten Monate waren von einigen interessanten Entwicklungen geprägt: Der Court of Arbitration of Sport (CAS) hat entschieden, dass ein lebenslanger Ausschluss von den Olympischen Spielen für Dopingsünder, wie es das britische Olympische Komitee gefordert hatte, nicht zulässig ist. Es ist aber denkbar, dass Sportorganisationen auf den allgemeinen Wunsch der strengeren Sanktionen in diesem Bereich bei der nächsten Überarbeitung des World Anti Doping Codes (WADC) zurückkommen werden. Oliver Vogel und Daniele Boccucci thematisieren die Problematik im Zusammenhang mit der Verletzung der Meldepflicht durch den Sportler.
 
Unter dem Titel «Antitrust and Antidoping Do Not Mix» argumentiert Romano Subiotto, dass das Eingreifen der Wettbewerbsbehörden im Sport nicht wünschenswert ist. Der CAS soll das Wettbewerbsrecht sowie die Grundrechte der Athleten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte wahren, um ein Eingreifen staatlicher Behörden zu verhindern. Dies ist mithin eine logische Folge der Kommerzialisierung des Sports wie es Dr. Martin Kaiser in seinem Beitrag beschreibt.
 
Bei der Frage der Abwehransprüche des Sportlers gegen Verbandsverhalten vor dem CAS bedeutet das, wie der Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Haas und Judith Köppel zeigt, dass Entscheidungen des CAS ernstgenommen werden müssen.
 
Die neuesten Affären sollten uns nicht davon abhalten, dem ehrlichen Sport die verdiente Wertschätzung entgegen zu bringen und das Engagement für das Sportrecht zu vertiefen.
 
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Sommer und grossartige Olympische Spiele.
 
 
Prof. Dr. Antonio Rigozzi
Universität Neuenburg 
Redaktion Jusletter
Beiträge
Antonio Rigozzi
Antonio Rigozzi
Fabrice Robert-Tissot
Fabrice Robert-Tissot
Abstract

Angesichts des Urteils Cañas untersuchen die Autoren, welche Konsequenzen aus nicht-einvernehmlichen Schiedsverfahren bei Streitigkeiten in Sport-Fällen gezogen werden können. Besonders im Fall FC Sion, ist die Frage nach der Gültigkeit des Verzichts auf die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts bei vorsorglichen Massnahmen (vgl. Art. R37 Abs. 2 Satz 2 CAS Code) gestellt worden. Basierend auf einer Analyse der Besonderheiten des Sport-Schiedsverfahrens, befürworten die Autoren die Gültigkeit des Verzichts zu Gunsten des Court of Arbitration for Sport (CAS). (sk)

Mike Morgan
Abstract

In den vergangenen 18 Monaten wurde die Sportwelt durch die Bedrohung ihrer Integrität in Form von Spielmanipulationen und organisierten Formen von Manipulation wachgerüttelt. Sportorganisationen suchen nach Wegen, diese illegalen Praktiken zu bekämpfen. Zur Verfolgung der Betrugsfälle im Sport muss eine ähnliche Beweisführung herangezogen werden wie bei Dopingfällen. Es ist aber wichtig, dass bei der Bestrafung eines Individuums die Schwere der Tat und die verhängten Sanktionen in einem angemessenen Verhältnis stehen und die Verfahrensgarantien eingehalten werden. (sk)

Madalina Diaconu
Madalina Diaconu
Abstract

Spielmanipulationen, Korruption usw. haben das Image von Wetten in Verbindung mit bestimmten Sportarten und der Sportwettenindustrie in den letzten Jahren geprägt. Doch in der Beziehung zwischen Sport und Wette ist nicht alles nur negativ. So bieten Sportwetten dem Sport die notwendige finanzielle Unterstützung. Die Bedeutung dieser finanziellen Unterstützung und der Mechanismus, mit welchem diese umgesetzt wird, unterscheiden sich in einzelnen Ländern. Ziel des Beitrages ist es, mithilfe einer vergleichenden Analyse eine Typenlehre der verschiedenen Finanzierungsmechanismen zu entwerfen. (sk)

Oliver Vogel
Daniele Boccucci
Abstract

Die steigende Professionalisierung und Kommerzialisierung im Sport führt dazu, dass Dopingstreitigkeiten immer kontroverser ausgetragen werden. Der WADC/NADC versucht dem entgegen zu wirken, indem er ein «Geständnis» («Admission») des Athleten strafmildernd honoriert. Die Konturen für ein solches strafmilderndes Geständnis sind bislang noch recht verschwommen. Der Beitrag will dies ändern und untersucht die Voraussetzungen des Geständnisses im Zusammenhang mit Art. 10.9.2 WADC/NADC vor allem am Beispiel der – in der Praxis relevanten – Verstösse gegen «Meldepflichten» («Whereabouts Information») i.S.v. Art. 2.4 WADC/NADC.

Romano Subiotto
Abstract

Kartellrecht wurde für Sportrechtsstreitigkeiten infolge der Anwendung von Grundsätzen des EU-Wettbewerbsrechts durch den Europäischen Gerichtshof relevant: Er hat hierbei aber übersehen, dass nur Rechtspersönlichkeiten unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Die Anwendung von Antidoping-Regeln durch Sportverbände kann aber kaum als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden. Zudem ist die Nützlichkeit der kartellrechtlichen Argumente zweifelhaft, da das Kartellrecht lediglich dazu dient, die Verhältnismässigkeit von Antidoping-Regeln zu hinterfragen. Dies ist aber bereits eines der Prinzipien des Sportrechts. Das bedeutet, dass kartellrechtliche Argumente selten etwas Nützliches zur Debatte der Verhältnismässigkeit beitragen können, sie führen normalerweise lediglich zu Verzögerungen und Zusatzkosten. (sk)

Martin Kaiser
Martin Kaiser
Abstract

Durch seine Kommerzialisierung hat der Sport eine neue Dimension erhalten, die er adäquat zu verarbeiten hat. Ein Berufssportler oder ein Sportverein kann in wirtschaftlichen Belangen betroffen sein, da der wirtschaftliche Erfolg vom sportlichen Erfolg abhängt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit wirtschaftliche (Individual-)Interessen in einer sportrechtlichen Streitigkeit zu berücksichtigen sind.

Ulrich Haas
Ulrich Haas
Judith Swain-Köppel
Abstract

Sportlern stehen gegen sie beeinträchtigende Vereins- oder Verbandsbeschlüsse Abwehransprüche zu. Von besonderer Bedeutung ist dabei der vereinsrechtliche Anspruch aus Art. 75 ZGB, dessen Voraussetzungen durch die Rechtsprechung beständig gelockert wurden. Der Beitrag analysiert den (sachlichen und persönlichen) Anwendungsbereich dieses Anspruchs sowie das Verhältnis zu den sonstigen nicht fristgebundenen (vereins- und sonstigen) Abwehransprüchen des Sportlers. Die Probleme, die sich aus einer Anspruchskonkurrenz ergeben, werden sowohl für Verfahren vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten, insbesondere vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS/TAS) untersucht.

Emilio A. Garcia Silvero
Abstract

Die Änderung der Transferregelungen im internationalen Fussballsport der FIFA im Jahr 2001 hat viele Konsequenzen für das Fussballrecht nach sich gezogen. Eine der wichtigsten Auswirkungen der Regelungen war die Schaffung eines autonomen Streitbeilegungssystems. Nach 10 Jahren hat sich die Zahl der Fälle aber verzehnfacht. Dies führt zu einer Verlangsamung des Entscheidungsprozesses. Um eine Antwort auf diese eher dem Bereich des Managements als dem Recht zuzuordnende Frage zu geben, hat sich die FIFA von den Verfahrensvorschriften des Schweizer Rechts inspirieren lassen. Die neuen Rahmenbedingungen werden im Beitrag beschrieben. (sk)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Das Verbot für eine Plakat-Aktion der UFO-Sekte Raël ist mit der EMRK vereinbar. Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat bestätigt, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt worden ist. (Urteil 16354/06)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die SBB muss im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat aufhängen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das generelle SBB-Verbot von aussenpolitisch brisanten Botschaften zu weit geht und der Aushang den Rahmen des Zulässigen nicht überschreitet. (BGE 2C_415/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die St. Galler Justiz muss vertieft abklären, ob eine Kosovarin in der Ehe mit ihrem muslimischen Gatten wie eine «Sklavin» gehalten worden ist. Laut Bundesgericht wurde der Frau die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung nach der Trennung vorschnell verwehrt. (BGE 2C_821/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die Aargauer Kantonspolizei muss der Staatsanwaltschaft die Namen der Polizisten offen legen, die 2011 in Baden an einem Einsatz mit Schusswaffengebrauch beteiligt waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zurückgetretenen Polizeikommandanten abgewiesen. (BGE 1B_205/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht verzichtet darauf, gegen die Benachteiligung von Schweizer Bürgern beim Nachzug ausländischer Familienangehöriger einzuschreiten. Das Gericht hat sich dem letztjährigen Entscheid des Parlaments gefügt. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_354/2011)

Jurius
Abstract

BGer – SAirGroup-Liquidator Karl Wüthrich ist mit seiner Klage über 280 Millionen Franken gegen zwölf frühere Verantwortliche der SAirGroup definitiv gescheitert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde im Streit um die interne Verschiebung der Roscor-Aktien abgewiesen. (Urteil 4A_410/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die Hintergründe der Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen zwei FIFA-Funktionäre können öffentlich gemacht werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Medien zur Ausübung ihrer Kontrollfunktion Einblick in die Zuger Verfügung zur Verfahrenseinstellung erhalten. (Urteil 1B_68/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die Firma Vista24 hat mit irreführenden Auftragsformularen für ihr Online-Telefonverzeichnis unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Zürcher Justiz bestätigt und die Beschwerde des Unternehmens abgewiesen. (Urteil 4A_11/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen einen Albaner aufgehoben, der 2008 mit einem Komplizen in Epalinges einen Rentner erschlagen hat. Laut Gericht muss die Waadtländer Justiz eine zeitlich begrenzte Strafe verhängen. (Urteil 6B_89/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat der Gemeinde Montreux widersprochen, die die Genehmigung zum Bau zweier Gebäude auf dem Grundstück «Bosquet» erteilt hatte. Das Bundesgericht hob die Baugenehmigung auf und gab einer Berufung der Helvetia Nostra statt. (Urteil 1C_361/2011) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Luzerner Justiz darf sich nicht auf das Geständnis eines Mannes stützen, das er ohne anwaltlichen Beistand gegenüber der Polizei gemacht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und seine Verurteilung aufgehoben. (Urteil 6B_725/2011)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das neue Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung wird am 1. Oktober 2012 in Kraft treten. Die neue Rechtsgrundlage enthält bewährte Prinzipien und stärkt gleichzeitig Bestimmungen, die die körperliche Aktivität bei Kindern und Jugendlichen fördern. Für das Programm Jugend + Sport des Bundesamts für Sport bietet dies eine Gelegenheit, ihr bewährtes Programm zu aktualisieren. (sk)

Jurius
Abstract

Die Universität Bern hat einen Prozess um ein Patent verloren, mit dem die international tätige Medizinaltechnikfirma Synthes viel Geld verdient haben dürfte. Das neue Bundespatentgericht in St. Gallen hat die Klage der Berner Hochschule abgewiesen.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass die Anwendung von Tarifempfehlungen für Verwaltungskosten bei der Immobilienverwaltung in Neuenburg gegen das Kartellgesetz verstösst. Die Sektion Neuenburg des Immobilienhändlerverbands «Union suisse des professionnels de l‘immobilier» (USPI-Neuchâtel) hat sich bereiterklärt, seine Tarifempfehlungen zurückzuziehen. In ihrer Entscheidung vom 2. Juli 2012 hat die WEKO diesem Umstand Rechnung getragen und eine entsprechend reduzierte Sanktion ausgesprochen.

Jurius
Abstract

Die Swatch Group und die Wettbewerbskommission (WEKO) haben sich bezüglich der Lieferung von Komponenten auf einen Kompromiss verständigt. Bis Ende August 2012 können sich die Uhrenhersteller dazu äussern. Bereits jetzt zeigt sich: Einige sind damit gar nicht einverstanden.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung. Die FINMA ist seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über bestimmte, dem KAG unterstehende Institute zuständig. Das KAG regelt das Konkursverfahren allerdings nur rudimentär, erteilt der FINMA aber die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften. Von dieser Kompetenz macht die FINMA vorliegend Gebrauch. Die Anhörung endet am 22. August 2012.