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Liebe Leserinnen und Leser
 
Wer hat sich nicht schon einmal vorab den Ferienort und das Hotel auf Google Earth oder Google Street View angesehen – oder sich vor einer Wohnungsbesichtigung ein Bild von der Umgebung und dem Äusseren des Hauses gemacht? Google Street View ist ein praktischer Dienst, der allerdings aus einem datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichem Blickwinkel betrachtet nicht ganz unproblematisch ist. Patricia Hager nimmt das Urteil des Bundesgerichts vom 31. Mai 2012 (vgl. auch Alex Schweizer, Google Street View: Veröffentlichung personenbezogener Bilder im Internet, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 11. Juli 2012) zum Anlass, der Frage nach dem Schutz vor der Veröffentlichung des eigenen Bildes nachzugehen. Hierzu zieht sie neben der aktuellen Rechtslage in der Schweiz auch die Situation in anderen Ländern Europas heran.
 
Einen Entscheid des höchsten australischen Gerichts vom 20. April 2012 bespricht und analysiert Dr. Philipp Frech. Der High Court of Australia hat im sog. iiNet-case die Haftung eines Internet-Providers für die Urheberrechtsverletzungen, welche Kunden mithilfe des Filesharing-Protokolls BitTorrent begehen, verneint.
 
Gibt es ein Grundrecht auf elterliche Sorge? Werden ledige Väter gegenüber geschiedenen diskriminiert? Mit Postulat vom 7. Mai 2004 setzte Reto Wehrli die Sorgerechtsrevision in Gang. Heute steht sie kurz vor ihrem Abschluss. Martin Widrig legt den Lauf der Verhandlungen in der Schweiz dar und zeigt anhand zweier Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Bedeutung des Sorgerechts als Teil des Anspruchs auf Achtung des Familienlebens – und damit als Grundrecht – auf.
 
Auch Sharon Mombelli beschäftigt sich mit einem Themenbereich, der die Grundrechte tangiert. Sie zeigt auf, welche Auswirkungen die Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der EMRK hat.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine zweiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 13. August 2012.
 
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, stellv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Patricia Hager
Abstract

Google muss auf seinem Online-Kartendienst Street View nicht sämtliche Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen. Laut Bundesgericht ist eine automatische Verwischung von 99 Prozent aller Aufnahmen ausreichend, wenn erkennbare Personen und Kennzeichen nachträglich auf Verlangen verpixelt werden. Damit gibt das oberste Gericht der Schweiz Google in einem bedeutenden Streitpunkt betreffend Datenschutz Recht. Eine Entscheidung, die die Frage nach dem Schutz vor der Veröffentlichung des eigenen Bildes aufwirft: nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern Europas.

Urteilsbesprechungen
Philipp Frech
Abstract

Das höchste Gericht Australiens hat am 20. April 2012 in einem viel beachteten Urteil die Haftung des Internet-Providers iiNet verneint. iiNet haftet demnach nicht für die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden, welche diese über BitTorrent begehen. Der Artikel analysiert den bedeutenden Entscheid und bespricht aktuelle Trends im Kampf der Rechteinhaber gegen das peer-to-peer Filesharing. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, wie Graduated Response-Regime sowie Filtermassnahmen auf ISP-Ebene zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Beiträge
Martin Widrig
Abstract

Mit dem Postulat 04.3250 am 7. Mai 2004 setzte Altnationalrat Reto Wehrli die Sorgerechtsrevision in Gang. Heute steht sie kurz vor ihrem Abschluss. Die Rechtsprechung des EGMR i.S. Zaunegger gg. Deutschland und Sporer gg. Österreich hat den Revisionsverlauf nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens geprägt. Entgegen der amtlichen Ankündigung muss und wird das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich auch für ledige Väter gelten, da diese sonst gegenüber nicht ledigen Vätern diskriminiert würden. Die erwähnten Urteile des EGMR haben jedoch auch eine weitere grundrechtlich bedeutsame Konsequenz: Das Sorgerecht ist ein Teilgehalt des Anspruchs auf Achtung des Familienlebens und damit grundrechtlich geschützt.

Sharon Mombelli
Abstract

Mit der Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» stellt sich die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit der EMRK. Durch lebenslange Verwahrung werden dem Inhaftierten erhebliche Einschränkungen auferlegt. Der Beitrag prüft, welche Argumente gegen die Verhängung einer lebenslangen Verwahrung sprechen könnten. Unter Betrachtung der Rechtsprechung des EGMR und des deutschen Bundesverfassungsgerichts wird die Frage nach der Zukunft dieser Massnahme gestellt. (sk)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Kantonalen Monopol-Gebäudeversicherungen darf erlaubt werden, im Markt privater Versicherer tätig zu werden. Das Bundesgericht hat im Fall des Kantons Glarus entschieden, dass die Wirtschaftsfreiheit nicht verletzt wird, wenn gewisse Bedingungen wie das Verbot der Quersubventionierung eingehalten werden. (BGE 2C_485/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Behinderte Menschen haben keinen grundrechtlichen Anspruch auf unbegrenzte Ergänzungsleistungen für Pflege und Betreuung zu Hause. Laut Bundesgericht hat der Kanton Schwyz die Obergrenze der jährlichen Zahlungen zu Recht auf 90’000 Franken limitiert. (BGE 9C_881/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gemeinde Préverenges hatte gegen die Entscheidung des Kantons Waadt, der ihre Zivilschutzanlage als Unterkunft für Asylsuchende bereit stellen will, Berufung eingelegt. Das Bundesgericht hat das Begehren der Gemeinde nun abgewiesen und sie verpflichtet Asylsuchende aufzunehmen. (Urteil 2C_626/2012) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gemeinde Bülach wird den Sport- und Erholungspark Erachfeld zumindest vorerst nicht realisieren können. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach die von der Gemeinde vorgenommene Umzonung unzulässig gewesen ist. (Urteil 1C_491/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die Tochtergesellschaft der Gebäudeversicherung Bern (GVB) darf mit dem Angebot privater Zusatzversicherungen starten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizerischen Versicherungsverbandes und zweier Privatversicherer abgewiesen. (Urteil 2C_94/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde gegen die ersten neun Baubewilligungen für das Luxus-Resort Aminona bei Mollens nicht eingetreten. Laut Gericht fehlt dem Heimatschutz, dem WWF und der Stiftung Landschaftsschutz die Beschwerdeberechtigung. (Urteil 1C_393/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat bestätigt, dass VgT-Präsident Erwin Kessler mit seiner «Botox-Hetzkampagne» gegen «Tagesschau»-Sprecherin Katja Stauber ihre Persönlichkeit verletzt hat. Laut Gericht kann Kessler seine Ausfälligkeiten nicht mit dem Tierschutz rechtfertigen. (Urteil 5A_888/2011)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das Internet-Portal moneyhouse.ch muss den Dienst «Personensuche» vorläufig einstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 20. Juli 2012 auf Antrag des Datenschutzbeauftragten verfügt. Die Daten wurden ohne Einwilligung der Betroffenen zugänglich gemacht.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) verhängt gegen IFPI Schweiz, den Dachverband der Ton- und Tonbildträgerhersteller (z.B. CDs) in der Schweiz, eine Busse von 3,5 Millionen Franken wegen Behinderung von Parallelimporten. Die Phononet AG wird aus demselben Grund mit 20’000.– Franken gebüsst. In einer einvernehmlichen Regelung verpflichten sich die beiden Unternehmen, künftig Parallelimporte nicht mehr zu erschweren oder zu unterbinden.

Jurius
Abstract

Der OECD-Rat hat am 17. Juli 2012 in Paris die Neukommentierung von Artikel 26 des Musterabkommens zur Steueramtshilfe einstimmig genehmigt. Neu gehören Gruppenanfragen zum Standard. Im Auftrag des Bundesrates hat auch der Vertreter der Schweiz dieser Änderung zugestimmt.

Jurius
Abstract

Die FINMA setzt ein neues Rundschreiben zu den anrechenbaren Eigenmitteln, sowie revidierte Rundschreiben zur Kapitalplanung, Kredit- und Marktrisiken, Offenlegung und Risikoverteilung auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Sie präsentiert damit ihre Ausführungsbestimmungen zur jüngsten Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) zur Umsetzung von Basel III und der «Too big to fail» (TBTF)-Gesetzgebung.