VgT-Präsident hat Moderatorin in Persönlichkeit verletzt
BGer – Das Bundesgericht hat bestätigt, dass VgT-Präsident Erwin Kessler mit seiner «Botox-Hetzkampagne» gegen «Tagesschau»-Sprecherin Katja Stauber ihre Persönlichkeit verletzt hat. Laut Gericht kann Kessler seine Ausfälligkeiten nicht mit dem Tierschutz rechtfertigen. (Urteil 5A_888/2011)
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