Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Wer hat sich nicht schon einmal vorab den Ferienort und das Hotel auf Google Earth oder Google Street View angesehen – oder sich vor einer Wohnungsbesichtigung ein Bild von der Umgebung und dem Äusseren des Hauses gemacht? Google Street View ist ein praktischer Dienst, der allerdings aus einem datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichem Blickwinkel betrachtet nicht ganz unproblematisch ist. Patricia Hager nimmt das Urteil des Bundesgerichts vom 31. Mai 2012 (vgl. auch Alex Schweizer, Google Street View: Veröffentlichung personenbezogener Bilder im Internet, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 11. Juli 2012) zum Anlass, der Frage nach dem Schutz vor der Veröffentlichung des eigenen Bildes nachzugehen. Hierzu zieht sie neben der aktuellen Rechtslage in der Schweiz auch die Situation in anderen Ländern Europas heran.
 
Einen Entscheid des höchsten australischen Gerichts vom 20. April 2012 bespricht und analysiert Dr. Philipp Frech. Der High Court of Australia hat im sog. iiNet-case die Haftung eines Internet-Providers für die Urheberrechtsverletzungen, welche Kunden mithilfe des Filesharing-Protokolls BitTorrent begehen, verneint.
 
Gibt es ein Grundrecht auf elterliche Sorge? Werden ledige Väter gegenüber geschiedenen diskriminiert? Mit Postulat vom 7. Mai 2004 setzte Reto Wehrli die Sorgerechtsrevision in Gang. Heute steht sie kurz vor ihrem Abschluss. Martin Widrig legt den Lauf der Verhandlungen in der Schweiz dar und zeigt anhand zweier Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Bedeutung des Sorgerechts als Teil des Anspruchs auf Achtung des Familienlebens – und damit als Grundrecht – auf.
 
Auch Sharon Mombelli beschäftigt sich mit einem Themenbereich, der die Grundrechte tangiert. Sie zeigt auf, welche Auswirkungen die Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der EMRK hat.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine zweiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 13. August 2012.
 
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, stellv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

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