Keine Erdverlegung von neuer Hochspannungsleitung im Wallis
BVGer – Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS muss laut Bundesverwaltungsgericht nicht im Boden verlegt werden. Allerdings wird das Bundesamt für Energie (BFE) aufgefordert, noch eine technische Änderung an den Strommasten zu prüfen. (Urteil A-5374/2010)
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