Jusletter

Invalidenversicherung: IV-Rente auch bei verspätetem Strafantritt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Invalidenversicherung: IV-Rente auch bei verspätetem Strafantritt, in: Jusletter 24. September 2012
BGer – IV-Bezüger, die eine Gefängnisstrafe nicht termingerecht antreten, haben während dieser Zeit weiterhin Anspruch auf Auszahlung ihrer Rente. Laut Bundesgericht kann der verspätete Strafantritt nicht mit einer Flucht aus dem Gefängnis verglichen werden. (BGE 8C_289/2012)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.