Die übermässige hypothekarische Belastung der Baurechtsparzelle
Auswirkungen dieses vertragswidrigen Umstands beim vorzeitigen Heimfall des Baurechts (ein Hinweis aus der Beratungspraxis)
Im Laufe des maximal 100-jährigen selbständigen und dauernden Baurechts kann es sich ergeben, dass der Bauberechtigte es versäumt, die Hypothekarverbindlichkeiten auf das vertraglich Zulässige rückzuführen. Bei einer übermässig hohen hypothekarischen Belastung der Baurechtparzelle ist der Baurechtsgeber als potentieller künftiger Eigentümer der Unterpfandsparzelle u.U. gut beraten, den vorzeitigen Heimfall nicht geltend zu machen. Entsprechend fordern die Autoren den Richter auf, in solchen Fällen alle subjektiven Elemente des Einzelfalls zu berücksichtigen und ggf. zu entscheiden, dass keine Heimfallentschädigung geschuldet ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das selbständige und dauernde Baurecht als Grundstück i.S.v. Art. 655 ZGB
- 2. Der Heimfall des Baurechts
- 4. Die übermässige hypothekarische Belastung der Baurechtsparzelle
- 5. Die übermässige hypothekarische Belastung der Baurechtsparzelle beim vorzeitigen Heimfall
- 6. Deswegen muss nach Auffassung der Verfasser Folgendes gelten
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