Liebe Leserinnen und Leser
Am Dienstag, den 27. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grünes Licht für den viel kritisierten dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) gegeben. Bereits mit Urteil vom 12. September 2012 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Ratifikation des «Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus» sowie des «Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion» für grundsätzlich verfassungskonform erklärt. Hannes Rathke kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die völkerrechtliche, innerstaatliche und organinterne Sicherstellung der verfassungskonformen deutschen Beteiligung und insbesondere der Budgetverantwortung des Deutschen Bundestages.
Das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Oktober 2012 zur Praxis der Retrozessionen hat hohe Wellen geschlagen. Gleich mehrere Autoren haben sich in Jusletter (Peter Nobel, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen und Beat Mathys / Vito Roberto, Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?, in: Jusletter 19. November 2012) und im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen – Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank, publiziert am 28. November 2012) zu unterschiedlichen Aspekten geäussert. Auf die Diskussion zur Verjährung von Bestandespflegekommissionen geht PD Dr. Jean-Marc Schaller erneut ein. Er ist der Ansicht, dass der zugehörige Ablieferungsanspruch der Regelverjährung Art. 127 OR unterliegt und die Verjährungsfrist (erst) ab Mandatsbeendigung zu laufen beginnt.
Den am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Verjährungsbestimmungen im Kauf- und Werkvertragsrecht widmen sich Dr. Gilles Benedick und Dr. Markus Vischer. Als Ergänzung zu den Ausführungen von David Rüetschi, Übergangsrechtliche Fragen zum revidierten Gewährleistungsrecht, in: Jusletter 4. Juni 2012, gehen Sie der Frage nach, ob eine vertragliche Vereinbarung der Verjährungsfrist, die vor dem 1. Januar 2013 getroffen wurde und die bei einem Konsumentenkauf die Minimalfristen von nArt. 210 Abs. 4 OR unterschreitet, gültig bleibt.
Dr. Markus W. Stadlin und Fabrizio Brönnimann untersuchen die Auswirkungen einer übermässigen hypothekarischen Belastung der Baurechtsparzelle beim vorzeitigen Heimfall des Baurechts.
Thomas Hugi Yar stellt fallgruppenartig die Praxis des Bundesgerichts im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte (WSK-Rechte) dar und kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung – trotz einer gewissen Annäherung an die «traditionellen» Grundrechte – weiterhin zurückhaltend bei der Anerkennung einer direkten Anwendbarkeit bleibt.
Kann ein neues Pflichtversicherungsgesetz die verwirrende Vielfalt an Obligatorien in der Schweiz beseitigen? Dr. Eugénie Holliger-Hagmann betrachtet die geplanten Neuerungen kritisch.
Das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Oktober 2012 zur Praxis der Retrozessionen hat hohe Wellen geschlagen. Gleich mehrere Autoren haben sich in Jusletter (Peter Nobel, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen und Beat Mathys / Vito Roberto, Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?, in: Jusletter 19. November 2012) und im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen – Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank, publiziert am 28. November 2012) zu unterschiedlichen Aspekten geäussert. Auf die Diskussion zur Verjährung von Bestandespflegekommissionen geht PD Dr. Jean-Marc Schaller erneut ein. Er ist der Ansicht, dass der zugehörige Ablieferungsanspruch der Regelverjährung Art. 127 OR unterliegt und die Verjährungsfrist (erst) ab Mandatsbeendigung zu laufen beginnt.
Den am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Verjährungsbestimmungen im Kauf- und Werkvertragsrecht widmen sich Dr. Gilles Benedick und Dr. Markus Vischer. Als Ergänzung zu den Ausführungen von David Rüetschi, Übergangsrechtliche Fragen zum revidierten Gewährleistungsrecht, in: Jusletter 4. Juni 2012, gehen Sie der Frage nach, ob eine vertragliche Vereinbarung der Verjährungsfrist, die vor dem 1. Januar 2013 getroffen wurde und die bei einem Konsumentenkauf die Minimalfristen von nArt. 210 Abs. 4 OR unterschreitet, gültig bleibt.
Dr. Markus W. Stadlin und Fabrizio Brönnimann untersuchen die Auswirkungen einer übermässigen hypothekarischen Belastung der Baurechtsparzelle beim vorzeitigen Heimfall des Baurechts.
Thomas Hugi Yar stellt fallgruppenartig die Praxis des Bundesgerichts im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte (WSK-Rechte) dar und kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung – trotz einer gewissen Annäherung an die «traditionellen» Grundrechte – weiterhin zurückhaltend bei der Anerkennung einer direkten Anwendbarkeit bleibt.
Kann ein neues Pflichtversicherungsgesetz die verwirrende Vielfalt an Obligatorien in der Schweiz beseitigen? Dr. Eugénie Holliger-Hagmann betrachtet die geplanten Neuerungen kritisch.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |