| Dr. Martin Beyeler |
| Rechtsanwalt Redaktor Jusletter |
Abstract
Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative enthält in erster Linie einen Gesetzgebungsauftrag mit einem vorgegebenen Regelungsprogramm, das im Kern aus einer Plafonierung des Zweitwohnungsanteils bei 20% besteht. Dazu kommt ein vorsorgliches Baubewilligungsverbot für Zweitwohnungen. Mit der am 22. August 2012 erlassenen Zweitwohnungsverordnung hat der Bundesrat Geltungsbereich und Umfang dieses Verbots konkretisiert. Obwohl sich in dieser Regelung kein einheitliches Konzept zur inhaltlichen Tragweite dieses Verbots erkennen lässt, ist die Verordnung zum allergrössten Teil verfassungskonform.
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Unmittelbar nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative war die Verwirrung gross. Dürfen ab sofort oder erst ab dem 1. Januar 2013 keine Baubewilligungen für Zweitwohnungen mehr erteilt werden? Mittels Auslegung der neuen Verfassungsnormen gelangt der Autor zum Schluss, dass diese erst nach einer ausreichenden Definition des Begriffs «Zweitwohnung» unmittelbar angewendet werden können. Ist diese Voraussetzung erfüllt, gilt der Bewilligungsstopp aufgrund der Formulierung der Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 9 Abs. 2 BV und den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ab dem 1. Januar 2013.
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Mit der Zweitwohnungsinitiative wurde dem Bund der Auftrag erteilt, den Landverbrauch durch Zweitwohnungen zu kontingentieren. Der Autor gibt eine Übersicht über die wirtschaftliche Bedeutung der Zweitwohnungen und die bestehenden raumplanerischen Massnahmen. Dann unterzieht er die Ausführungsbestimmungen einer rechtlichen Prüfung (ohne Sonderregeln zu den Rustici und Maiensässbauten). Der Autor kommt zum Schluss, dass die Verordnung mit Ausnahme des Umnutzungsrechts für Hotels und einzelner Regeln zur Bewirtschaftung neuer Zweitwohnungen vor der Verfassung standhält. Ein formelles Bundesgesetz muss aber offen gebliebene Fragen klären.
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Über die Zweitwohnungsinitiative ist bisher fast ausschliesslich aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive diskutiert worden. In diesem Beitrag wird der Fokus auf die Umgehung der Zweitwohnungsinitiative gelegt. Darin gehen wir der Frage nach, ob und inwieweit sich eine Verletzung der auf den 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 auf das Kauf- und Mietvertragsrecht auswirkt.
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«Zweitwohnung» darf nicht auf Verordnungsstufe definiert werden. Das muss so rasch als möglich auf Gesetzesstufe erfolgen. Regelungsansätze in Kantonen und Gemeinden in Tourismusgegenden zeigen: ohne Einzelfallbeurteilung geht es nicht, denn nur wenige Ausnahmen lassen sich typisieren und einfach abklären. Es braucht den Auffangtatbestand der engen schutzwürdigen Beziehung zum Zweitwohnungsort. Bauämter sind für solche Abklärungen ungeeignet. Als Bewilligungsinstanzen sind diejenigen aus dem Grunderwerbsbewilligungsrecht für Ausländer bereits vorhanden. Mit der Bewirtschaftung «warmer Betten» sind kleine Gemeinden überfordert.
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EGMR – Die Zürcher Justiz durfte die Verurteilung eines Montenegriners für ein Tötungsdelikt auf die Aussagen eines anonymisierten Zeugen stützen. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt. (Urteil 25088/07)
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BGer – Der Gemeinderat Freienbach SZ darf seine Vorlage zur Umzonung von nur einem Drittel des Steinfabrik-Areals der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorlegen. Laut Bundesgericht ist der Vorschlag mit dem Ziel der ursprünglichen Initiative vereinbar. (BGE 1C_273/2012)
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BGer – Wer aus der Höhe kopfvoran in trübes und unbekannt tiefes Wasser springt, geht laut Bundesgericht rechtlich ein Wagnis ein. Ein junger Zürcher, der eine Tetraplegie erlitten hatte, muss die Halbierung der Leistungen seiner Unfallversicherung hinnehmen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 8C_274/2012)
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BGer – Die siebenjährige Freiheitsstrafe gegen den Autolenker, der am 1. Mai 2008 in Zürich mit seinem Wagen in einer Menschenmenge drei Personen umgefahren hat, ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde und diejenige der Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 6B_260/2012, 6B_496/2011 und 6B_425/2012)
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BGer – Eine Psychiaterin aus dem Kanton Bern darf wegen beruflicher Verfehlungen definitiv nicht mehr praktizieren. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerde der seit 1996 in Biel tätigen Frau abgewiesen. (Urteil 2C_389/2012)
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BVGer – Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts dürfen auch Medienschaffende für die Einsicht in amtliche Dokumente zur Kasse gebeten werden. Das Gericht wies die Beschwerde eines Journalisten der Konsumentenzeitschrift K-Tipp ab. (Urteil A-1200/2012)
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BVGer – Aldi muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts sämtliche Protex-Feuerlöscher eines bestimmten Typs, die ab Januar 2007 verkauft wurden, zurückrufen und testen. Laut Gericht können nur so defekte Geräte aus einer problematischen Serie aufgespürt werden. (Urteil C-3125/2009)
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Die Schweiz und die USA haben am 4. Dezember 2012 in Washington D.C. ein Abkommen zur erleichterten Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA paraphiert. Die Erleichterungen gelten insbesondere für Sozialversicherungen, private Vorsorgeeinrichtungen und für Schadens- und Sachversicherungen, die vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen sind, sowie für die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute.
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Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hat entschieden, der PostFinance AG die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und als Effektenhändlerin zu erteilen. Die Gesellschaft hat aber vor Inkrafttreten der Bewilligung den Nachweis zu erbringen, dass eine Reihe von organisatorischen, finanziellen und personellen Bedingungen erfüllt sind.
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Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und den Wertpapieraufsichtsbehörden der EU bezüglich der Aufsicht über alternative Investmentfonds (einschliesslich Hedge-, Private-Equity- und Immobilienfonds) genehmigt. Die ESMA handelte die Vereinbarungen mit der FINMA im Namen aller 27 zuständigen nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden aus.
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Der Bundesrat regelt die Subventionen im Sozialhilfe-, Rückkehr- und Rückkehrhilfebereich teilweise neu. Er hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zu den entsprechenden Verordnungsänderungen Kenntnis genommen und diese verabschiedet. Die Änderungen treten mehrheitlich am 1. April 2013 in Kraft.
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Ab dem 1. Februar 2013 können junge schriftenlose Ausländer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine berufliche Grundbildung in der Schweiz absolvieren. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2012 die Verordnungsänderung verabschiedet, welche die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Berufslehre regelt. Dabei hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober 2012 bis und mit 16. November 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 3. bis 6. Dezember 2012 wiedergegeben.
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Tankstellenshops sollen künftig rund um die Uhr alle Produkte aus ihrem Sortiment verkaufen dürfen. Der Nationalrat hat am 5. Dezember 2012 die letzten Differenzen ausgeräumt. Die Lockerung der Regeln über die Nacht- und Sonntagsarbeit ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
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Bauunternehmen sollen dafür haften, wenn ihre Auftragnehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen missachten. Der Nationalrat hat am 5. Dezember 2012 die Solidarhaftung als flankierende Massnahme mit 104 zu 82 Stimmen gutgeheissen.
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Der Ständerat hat sich auf ein Vorgehen geeinigt, die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II zu verringern. Die kleine Kammer hiess am 4. Dezember 2012 eine Motion gut, welche dem Bundesrat einen Kompensations-Auftrag erteilt.
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Hehlerei mit gestohlenen Bankdaten soll strafbar werden. Das verlangt der Ständerat. Die kleine Kammer hat am 4. Dezember 2012 eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission ohne Gegenstimme gutgeheissen. Sie will damit eine Gesetzeslücke füllen.
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Asylsuchende sollen weiterhin Sozialhilfe erhalten, sofern sie nicht weggewiesen worden sind oder wichtige Auskünfte verweigern. Der Nationalrat hat die Idee fallen gelassen, allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren. Die heutigen Regeln sollen aber verschärft werden.
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Erneut ist ein Anlauf gescheitert, in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2012 die dafür nötige Verfassungsänderung mit 101 zu 68 Stimmen abgelehnt. Damit ist das Bundesgericht weiterhin gezwungen, auch verfassungswidrige Bundesgesetze anzuwenden.
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Der Nationalrat hat sich am 3. Dezember 2012 einstimmig dafür ausgesprochen, die Beschränkung für Personen aus dem Ausland für den Kauf von Grundstücken in der Schweiz beizubehalten.
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Unternehmen, welchen der Konkurs droht, sollen leichter saniert werden können. Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2012 stillschweigend einer entsprechenden Motion zugestimmt.
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Zur Bekämpfung von Pandemien wie der Schweine- oder Vogelgrippe soll der Bund weiterhin Impfstoffe beschaffen und finanzieren können. Der Ständerat stimmte einer dringlichen Gesetzesverlängerung zu, weil sich das Epidemiengesetz wegen des Referendums verzögert.
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