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Liebe Leserinnen und Leser
 
Wer hat, dem wird gegeben. Haben Sie eine Zweitwohnung? Falls ja, so hat sich deren Wert vermutlich gesteigert, seitdem es jenen Gemeinden, die einen Anteil von 20 Prozent oder mehr an Zweitwohnungen haben, nach Annahme der entsprechenden Initiative nun bundesverfassungsrechtlich verboten wird, weitere solche Wohnungen zu bewilligen. Falls Sie aber eine Zweitwohnung erwerben oder erstellen möchten, werden Sie vermutlich auf neuartige Schwierigkeiten und die erwähnten Preissteigerungen stossen, denn mit dem bedingten Zweitwohnungsverbot ist der Markt gewissermassen kontingentiert worden. Die Initiative hat also die begünstigt, die schon haben, und jenen Erschwernisse gebracht, die noch wollen.
 
Allerdings – sind Sie sicher, dass Ihre Zweitwohnung eine solche im Sinne der Bundesverfassung ist? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Ferienwohnung und einer Zweitwohnung? Ab welchem Zeitpunkt gilt das Verbot, und wie wird gemessen, ob eine Gemeinde weniger oder mehr als 20 Prozent an Zweitwohnungen hat? Wie verhält es sich mit Rustici und Maiensässen, wie mit bewirtschafteten Ferienwohnungen und Alphütten? Darf der Bundesrat all diese Fragen auf dem Verordnungsweg regeln? – Nur selten wohl hat ein angenommener Initiativtext derart viele Rechtsfragen aufgeworfen, die zugleich derart viele Rechtsunterworfene betreffen.
 
In der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter bieten wir Ihnen von sechs Autoren fünf Beiträge zu zahlreichen der Fragen, die sich rund um die Zweitwohnungsinitiative stellen. Im Vordergrund stehen derzeit grundsätzliche Fragen, insbesondere jene nach dem Begriff der Zweitwohnung und nach dem Zeitpunkt des Eingreifens der neuen Regelung. Fast jede erdenkliche Antwort auf diese Fragen wurde im vergangenen Jahr bereits vorgeschlagen, doch vertiefte juristische Untersuchungen der Problematik liegen erst sehr wenige vor – in diesem Sinne wollen wir einen Beitrag zur Fortentwicklung dieser Diskussion liefern.
 
Prof. Dr. Bernhard Waldmann untersucht die neue Zweitwohnungsverordnung des Bundesrates, die die Verfassung aufs erste umsetzen soll; er geht dabei im Besonderen auf die verfassungsrechtliche Legitimation dieser Verordnung und auf deren Gehalt ein («Die Zweitwohnungsverordnung»). – Rechtsanwalt Fabian Mösching beschäftigt sich mit der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der neuen Verfassungsbestimmungen und mit dem Zeitpunkt des Geltungsbeginns des Bewilligungsverbots für neue Zweitwohnungen, wobei auch der Begriff der Zweitwohnung eine Rolle spielt («Ab welchem Zeitpunkt ist die Zweitwohnungsinitiative anwendbar?»). – Dr. Max Walter beugt sich über den Begriff der Zweitwohnung, insbesondere im Lichte des vorbestehenden Rechts, und zeigt Schwierigkeiten in der Umsetzung der Initiative auf («Was denn ist eine Zweitwohnung?»). – Dr. George M. Ganz beleuchtet wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte des Zweitwohnungsphänomens und widmet sich im Speziellen den neuen Verordnungsbestimmungen zum Besitzstandesschutz, zur Umnutzung von Hotelbetrieben und zum Neubau von bewirtschafteten Zweitwohnungen («Zweitwohnungsinitiative: Verfassungsauftrag und Umsetzung»). – Dr. Fabian Wäger und Dr. Erich Rüegg  gehen der Frage nach den Folgen des Zweitwohnungsbewilligungsverbots mit Bezug auf Grundstückskauf- und Mietverträge nach («Die Umgehung der Zweitwohnungsinitiative»).
 
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine spannende Lektüre!
 
Dr. Martin Beyeler
Rechtsanwalt
Redaktor Jusletter
Wissenschaftliche Beiträge
Bernhard Waldmann
Bernhard Waldmann
Abstract

Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative enthält in erster Linie einen Gesetzgebungsauftrag mit einem vorgegebenen Regelungsprogramm, das im Kern aus einer Plafonierung des Zweitwohnungsanteils bei 20% besteht. Dazu kommt ein vorsorgliches Baubewilligungsverbot für Zweitwohnungen. Mit der am 22. August 2012 erlassenen Zweitwohnungsverordnung hat der Bundesrat Geltungsbereich und Umfang dieses Verbots konkretisiert. Obwohl sich in dieser Regelung kein einheitliches Konzept zur inhaltlichen Tragweite dieses Verbots erkennen lässt, ist die Verordnung zum allergrössten Teil verfassungskonform.

Fabian Mösching
Abstract

Unmittelbar nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative war die Verwirrung gross. Dürfen ab sofort oder erst ab dem 1. Januar 2013 keine Baubewilligungen für Zweitwohnungen mehr erteilt werden? Mittels Auslegung der neuen Verfassungsnormen gelangt der Autor zum Schluss, dass diese erst nach einer ausreichenden Definition des Begriffs «Zweitwohnung» unmittelbar angewendet werden können. Ist diese Voraussetzung erfüllt, gilt der Bewilligungsstopp aufgrund der Formulierung der Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 9 Abs. 2 BV und den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ab dem 1. Januar 2013.

Beiträge
George M. Ganz
Abstract

Mit der Zweitwohnungsinitiative wurde dem Bund der Auftrag erteilt, den Landverbrauch durch Zweitwohnungen zu kontingentieren. Der Autor gibt eine Übersicht über die wirtschaftliche Bedeutung der Zweitwohnungen und die bestehenden raumplanerischen Massnahmen. Dann unterzieht er die Ausführungsbestimmungen einer rechtlichen Prüfung (ohne Sonderregeln zu den Rustici und Maiensässbauten). Der Autor kommt zum Schluss, dass die Verordnung mit Ausnahme des Umnutzungsrechts für Hotels und einzelner Regeln zur Bewirtschaftung neuer Zweitwohnungen vor der Verfassung standhält. Ein formelles Bundesgesetz muss aber offen gebliebene Fragen klären.

Fabian Wäger
Erich Rüegg
Abstract

Über die Zweitwohnungsinitiative ist bisher fast ausschliesslich aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive diskutiert worden. In diesem Beitrag wird der Fokus auf die Umgehung der Zweitwohnungsinitiative gelegt. Darin gehen wir der Frage nach, ob und inwieweit sich eine Verletzung der auf den 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 auf das Kauf- und Mietvertragsrecht auswirkt.

Essay
Max Walter
Abstract

«Zweitwohnung» darf nicht auf Verordnungsstufe definiert werden. Das muss so rasch als möglich auf Gesetzesstufe erfolgen. Regelungsansätze in Kantonen und Gemeinden in Tourismusgegenden zeigen: ohne Einzelfallbeurteilung geht es nicht, denn nur wenige Ausnahmen lassen sich typisieren und einfach abklären. Es braucht den Auffangtatbestand der engen schutzwürdigen Beziehung zum Zweitwohnungsort. Bauämter sind für solche Abklärungen ungeeignet. Als Bewilligungsinstanzen sind diejenigen aus dem Grunderwerbsbewilligungsrecht für Ausländer bereits vorhanden. Mit der Bewirtschaftung «warmer Betten» sind kleine Gemeinden überfordert.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Die Zürcher Justiz durfte die Verurteilung eines Montenegriners für ein Tötungsdelikt auf die Aussagen eines anonymisierten Zeugen stützen. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt. (Urteil 25088/07)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Gemeinderat Freienbach SZ darf seine Vorlage zur Umzonung von nur einem Drittel des Steinfabrik-Areals der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorlegen. Laut Bundesgericht ist der Vorschlag mit dem Ziel der ursprünglichen Initiative vereinbar. (BGE 1C_273/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Wer aus der Höhe kopfvoran in trübes und unbekannt tiefes Wasser springt, geht laut Bundesgericht rechtlich ein Wagnis ein. Ein junger Zürcher, der eine Tetraplegie erlitten hatte, muss die Halbierung der Leistungen seiner Unfallversicherung hinnehmen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 8C_274/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die siebenjährige Freiheitsstrafe gegen den Autolenker, der am 1. Mai 2008 in Zürich mit seinem Wagen in einer Menschenmenge drei Personen umgefahren hat, ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde und diejenige der Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 6B_260/2012, 6B_496/2011 und 6B_425/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Eine Psychiaterin aus dem Kanton Bern darf wegen beruflicher Verfehlungen definitiv nicht mehr praktizieren. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerde der seit 1996 in Biel tätigen Frau abgewiesen. (Urteil 2C_389/2012)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts dürfen auch Medienschaffende für die Einsicht in amtliche Dokumente zur Kasse gebeten werden. Das Gericht wies die Beschwerde eines Journalisten der Konsumentenzeitschrift K-Tipp ab. (Urteil A-1200/2012)

Jurius
Abstract

BVGer – Aldi muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts sämtliche Protex-Feuerlöscher eines bestimmten Typs, die ab Januar 2007 verkauft wurden, zurückrufen und testen. Laut Gericht können nur so defekte Geräte aus einer problematischen Serie aufgespürt werden. (Urteil C-3125/2009)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz und die USA haben am 4. Dezember 2012 in Washington D.C. ein Abkommen zur erleichterten Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA paraphiert. Die Erleichterungen gelten insbesondere für Sozialversicherungen, private Vorsorgeeinrichtungen und für Schadens- und Sachversicherungen, die vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen sind, sowie für die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute.

Jurius
Abstract

Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hat entschieden, der PostFinance AG die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und als Effektenhändlerin zu erteilen. Die Gesellschaft hat aber vor Inkrafttreten der Bewilligung den Nachweis zu erbringen, dass eine Reihe von organisatorischen, finanziellen und personellen Bedingungen erfüllt sind.

Jurius
Abstract

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und den Wertpapieraufsichtsbehörden der EU bezüglich der Aufsicht über alternative Investmentfonds (einschliesslich Hedge-, Private-Equity- und Immobilienfonds) genehmigt. Die ESMA handelte die Vereinbarungen mit der FINMA im Namen aller 27 zuständigen nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden aus.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat regelt die Subventionen im Sozialhilfe-, Rückkehr- und Rückkehrhilfebereich teilweise neu. Er hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zu den entsprechenden Verordnungsänderungen Kenntnis genommen und diese verabschiedet. Die Änderungen treten mehrheitlich am 1. April 2013 in Kraft.

Jurius
Abstract

Ab dem 1. Februar 2013 können junge schriftenlose Ausländer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine berufliche Grundbildung in der Schweiz absolvieren. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2012 die Verordnungsänderung verabschiedet, welche die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Berufslehre regelt. Dabei hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober 2012 bis und mit 16. November 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.

Aus der Wintersession 2012
Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 3. bis 6. Dezember 2012 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Tankstellenshops sollen künftig rund um die Uhr alle Produkte aus ihrem Sortiment verkaufen dürfen. Der Nationalrat hat am 5. Dezember 2012 die letzten Differenzen ausgeräumt. Die Lockerung der Regeln über die Nacht- und Sonntagsarbeit ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Jurius
Abstract

Bauunternehmen sollen dafür haften, wenn ihre Auftragnehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen missachten. Der Nationalrat hat am 5. Dezember 2012 die Solidarhaftung als flankierende Massnahme mit 104 zu 82 Stimmen gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Der Ständerat hat sich auf ein Vorgehen geeinigt, die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II zu verringern. Die kleine Kammer hiess am 4. Dezember 2012 eine Motion gut, welche dem Bundesrat einen Kompensations-Auftrag erteilt.

Jurius
Abstract

Hehlerei mit gestohlenen Bankdaten soll strafbar werden. Das verlangt der Ständerat. Die kleine Kammer hat am 4. Dezember 2012 eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission ohne Gegenstimme gutgeheissen. Sie will damit eine Gesetzeslücke füllen.

Jurius
Abstract

Asylsuchende sollen weiterhin Sozialhilfe erhalten, sofern sie nicht weggewiesen worden sind oder wichtige Auskünfte verweigern. Der Nationalrat hat die Idee fallen gelassen, allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren. Die heutigen Regeln sollen aber verschärft werden.

Jurius
Abstract

Erneut ist ein Anlauf gescheitert, in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2012 die dafür nötige Verfassungsänderung mit 101 zu 68 Stimmen abgelehnt. Damit ist das Bundesgericht weiterhin gezwungen, auch verfassungswidrige Bundesgesetze anzuwenden.

Jurius
Abstract

Der Nationalrat hat sich am 3. Dezember 2012 einstimmig dafür ausgesprochen, die Beschränkung für Personen aus dem Ausland für den Kauf von Grundstücken in der Schweiz beizubehalten.

Jurius
Abstract

Unternehmen, welchen der Konkurs droht, sollen leichter saniert werden können. Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2012 stillschweigend einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Jurius
Abstract

Zur Bekämpfung von Pandemien wie der Schweine- oder Vogelgrippe soll der Bund weiterhin Impfstoffe beschaffen und finanzieren können. Der Ständerat stimmte einer dringlichen Gesetzesverlängerung zu, weil sich das Epidemiengesetz wegen des Referendums verzögert.