Jusletter

Aldi muss Feuerlöscher zurückrufen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Konsumentenrecht, Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aldi muss Feuerlöscher zurückrufen, in: Jusletter 10. Dezember 2012
BVGer – Aldi muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts sämtliche Protex-Feuerlöscher eines bestimmten Typs, die ab Januar 2007 verkauft wurden, zurückrufen und testen. Laut Gericht können nur so defekte Geräte aus einer problematischen Serie aufgespürt werden. (Urteil C-3125/2009)

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