Verdeckte Ermittlung und Fahndung klar geregelt
Die verdeckte Ermittlung wird künftig enger definiert und für die weniger einschneidende verdeckte Fahndung wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Strafprozessordnung (StPO) auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt treten zudem Vorschriften für eine vereinfachte Protokollierung sowie eine Präzisierung des Anwaltsgeheimnisses in Kraft.
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