| Dr. Alberto Achermann |
| Assistenzprofessor für Migrationsrecht Co-Direktor des Zentrums für Migrationsrecht der Universitäten Bern Freiburg und Neuenburg Redaktor Jusletter |
Abstract
Bei der Auslegung des Rechts auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) sind die einschlägigen menschen- und kinderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Autorinnen analysieren die Rechte des Kindes auf Identität und Staatsangehörigkeit, kindesgerechte Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Schulbildung und zeigen Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Rechte in Bezug auf Kinder in Nothilfe auf.
Abstract
Die Richtlinie 2003/109/EG beabsichtigt die erleichterte Integration langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger durch eine gerechte Behandlung, mit Rechten und Pflichten vergleichbar denen von EU-Bürgern. Im Wesentlichen geht es darum, ihnen eine ähnliche und nicht eine gleiche Rechtsstellung zu gewährleisten. Der Beitrag analysiert die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie 2003/109/EG, unter Berücksichtigung der letzten Änderungen und der jüngsten Rechtsprechung des EuGH. Er enthält auch einen Exkurs über die Auswirkungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Auslegung der Richtlinie. (bk)
Abstract
Die Personenfreizügigkeit bildet das Herzstück des europäischen Projekts. Sowohl politisch als auch rechtlich stellt sie ein einzigartiges Regime dar, dessen Ausmass anerkannt werden sollte. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Beitrag, über diese Freizügigkeit aus Kants Sicht «Zum ewigen Frieden» zu berichten. Aus einer heuristischen Perspektive soll der Dialog zwischen dem europäischem Recht und der politischen Philosophie helfen, auf die – durch die Entwicklung der Freizügigkeit und durch die Bedeutung des europäischen Rechts – entstandenen tiefgreifenden Veränderungen hinzuweisen. Abschliessend werden die Ergebnisse der Analyse auf das System der Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU angewendet. (bk)
Abstract
Im Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 ging es um den Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines Drittausländers im Gefolge einer strafrechtlichen Verurteilung, wobei das Bundesgericht zum Schluss kam, dass ein solcher insbesondere gegen Art. 8 EMRK verstosse. Hieran änderten auch Art. 121 Abs. 3–6 BV (Ausschaffungsinitiative) nichts, da dieser im Gesamtkontext der Verfassung auszulegen und nicht unmittelbar anwendbar sei. Auch gehe die EMRK als Völkerrecht – das nach Art. 190 BV anzuwenden sei – grundsätzlich nationalem Recht vor. Der Beitrag analysiert insbesondere diese grundsätzlichen Aussagen des Bundesgerichts und fragt nach ihren Implikationen.
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit dem Begriff des Glaubhaftmachens im Asylwesen auseinander, dessen Anwendung oft zu Schwierigkeiten und Kritik gegenüber der Praxis des Bundesamtes für Migration führt. Der Beitrag plädiert daher für die Ausarbeitung von Richtlinien. Basierend auf dem Vorbild der kanadischen Behörden wird gezeigt, wie diese Leitlinien die Prüfung des Vorhandenseins der Flüchtlingseigenschaft erleichtern würden. (bk)
Abstract
Die Autorin gibt einen kritischen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Rückschiebungsverbot aus medizinischen Gründen. In einem Grundsatzurteil von 1997 hat der Strassburger Gerichtshof festgestellt, die Abschiebung einer schwerkranken Person könne das Rückschiebungsverbot aus Artikel 3 EMRK verletzen. Seither setzt Strassburg aber so strenge Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verbots, dass das Grundsatzurteil von eher theoretischer Bedeutung bleibt. Wie der Gerichtshof seine Strenge begründet, wirft Fragen auf.
Abstract
Seit Januar 2008 besteht für Kantone die Möglichkeit, mit Migrantinnen und Migranten Integrationsvereinbarungen (IntV) abzuschliessen. Im Jahr 2012 haben zwölf Deutschschweizer Kantone von diesem Instrument Gebrauch gemacht, darunter auch der Kanton St.Gallen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen kantonalen Umsetzungsmodelle der IntV und stellt die Praxis des Kantons St.Gallen im Detail vor.
Abstract
Während die Schweiz, Europa und die USA an ihren präferierten Bestimmungen zur Personenfreizügigkeit festhalten, entstehen im globalen Süden neue Formen der regulierten Arbeitsmarktöffnung. Der Beitrag illustriert das weite Spektrum der juristischen Möglichkeiten für eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes, so wie sie heute zwischen Entwicklungsländern entsteht: Die Schweiz könnte sich der Bewegung hin zu einer eingeschränkten, bedürfnisorientierten regionalen bis globalen Personenfreizügigkeit durchaus anschliessen, parallel zur migrationspolitisch wichtigen Förderung der wirtschaftlichen Integration in südlichen Regionen.
Abstract
BGer – Die Krankenkasse einer Alzheimer-Patientin muss nicht unbeschränkt für die Kosten der Hauspflege der Patientin aufkommen. Laut Bundesgericht sind die Vorteile für die Frau zu gering, um von der Kasse mehr als doppelt so viel zu fordern wie bei einem Aufenthalt im Pflegeheim. (BGE 9C_685/2012)
Abstract
BGer – Ein schwerbehindertes Mädchen hat laut Bundesgericht Anspruch darauf, dass ihm die IV ein elektronisches Kommunikationsgerät bezahlt. Gemäss Gericht ist der Apparat, der auf Tastendruck Wörter und Sätze wiedergibt, für das Kind die einzige Sprachmöglichkeit. (BGE 8C_813/2012)
Abstract
BGer – Die Regeln zum Schutz vor Kleinkrediten gelten laut Bundesgericht nicht für Ausbildungsdarlehen. Ein Berner Student kann seiner Bank die Rückzahlung des geborgten Geldes deshalb nicht mit dem Argument verweigern, dass sie seine Kreditfähigkeit ungeprüft gelassen hat. (BGE 4A_575/2012)
Abstract
BGer – Eine kantonale Volksinitiative der Waadtländer SP gelangt nicht zur Abstimmung. Sie wurde vom Bundesgericht in letzter Instanz für ungültig erklärt. Das Bundesgericht folgte damit einer Beschwerde der FDP. (Urteil 1C_302/2012 und 1C_303/2012)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Abmahnung eines Chirurgen durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg. Der Arzt und Verantwortliche eines Physiotherapie-Zentrums missachtete den Grundsatz des freien Patientenwillens. (Urteil 2C_1083/2012) (sk)
Abstract
BGer – Die Militärpolizei darf gegen zivile Lenker einschreiten, wenn von ihnen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Schnellfahrers abgewiesen, der bei einer Radarkontrolle, die die Militärpolizei bei Armeeangehörigen durchführte, erwischt wurde. (Urteil 6B_243/2012)
Abstract
BGer – Ein jurassischer Wilderer muss dem Kanton über 100’000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Wildhüters abgewiesen, der zusammen mit Komplizen mehr als 100 Tiere illegal erlegt hat. (Urteil 2C_404/2012)
Abstract
BGer – Ein Afghane mit Schweizer Ehefrau und Kind muss trotz einer Verurteilung wegen Drogendelikten die Schweiz nicht verlassen. Das Bundesgericht hat den Zürcher Behörden widersprochen und entschieden, dass seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_240/2012)
Abstract
BVGer – Einem Fan des FC Basel ist der Besuch eines Champions League-Spiels in München zu Recht verwehrt worden. Laut Bundesverwaltungsgericht genügt es für ein mehrtägiges Ausreiseverbot, dass die Person in der Vergangenheit versucht hat, Pyros ins Stadion zu schmuggeln. (Urteil C-8376/2010)
Abstract
Die verdeckte Ermittlung wird künftig enger definiert und für die weniger einschneidende verdeckte Fahndung wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Strafprozessordnung (StPO) auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt treten zudem Vorschriften für eine vereinfachte Protokollierung sowie eine Präzisierung des Anwaltsgeheimnisses in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 1. April 2013 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt und die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten geregelt.
Abstract
Das Volk nahm am 25. November 2012 die Revision des Tierseuchengesetzes an, der Bundesrat setzt sie nun in Kraft. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2013.
Abstract
Künftig sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Bundesrat hat am 15. März 2013 eine entsprechende Revision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) in die Vernehmlassung geschickt.
Abstract
Künftig soll noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Zudem soll das Parlament neu auch Volksinitiativen ungültig erklären können, die den Kerngehalt der Grundrechte verletzen. Der Bundesrat hat am 15. März 2013 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Juni 2013.
Abstract
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 11. bis 14. März 2013 wiedergegeben.
Abstract
Die grosse Regierungsreform ist endgültig vom Tisch. Nachdem die Vorlage im Parlament während über einem Jahrzehnt immer und immer wieder diskutiert wurde, lehnte der Ständerat das Reformprojekt am 14. März 2013 endgültig ab.
Abstract
Die Polizei soll einen erweiterten Zugriff auf die Ausweisdatenbank ISA erhalten und zu Fahndungszwecken Fotos einsehen können. Der Ständerat hat am 14. März 2013 eine Motion aus dem Nationalrat mit 21 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Abstract
Die Diskussion um die Schwyzer Kantonsverfassung geht weiter. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die Verfassung ohne Ausnahme gewährleisten, obwohl das Wahlrecht im Kanton Schwyz Bundesrecht widerspricht.
Abstract
Der Ständerat will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können. Die kleine Kammer hat einen Vorschlag des Bundesrats am 14. März 2013 ohne Gegenstimme angenommen.
Abstract
Personen aus dem Ausland können weiterhin nicht unbeschränkt in der Schweiz Grundstücke kaufen. Nach dem Nationalrat und dem Bundesrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Lex Koller nicht aufzuheben.
Abstract
In Zukunft soll es schwieriger sein, den Schweizer Pass zu erhalten. Der Nationalrat hat am 13. März 2013 beschlossen, die Hürden für die Einbürgerung anzuheben. Ohne Niederlassungsbewilligung und gute Sprachkenntnisse soll niemand mehr eingebürgert werden.
Abstract
Der Ständerat beharrt bei der IV-Revision auf Sparmassnahmen. Eine volle IV-Rente soll künftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Heute wird eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.
Abstract
Bei der Swissness-Vorlage zum Schutz der Marke «Schweiz» nähern sich National- und Ständerat einer Einigung an: Für die Lebensmittel stehen die Regeln nun fest, durchgesetzt hat sich die strengere Variante. Noch nicht einig sind sich die Räte bei den industriellen Produkten.
Jusletter