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Liebe Leserinnen und Leser
 
«Migrationsrecht»: Seit einigen Jahren hat sich dieser neue Begriff eingebürgert. Migrationsrecht wird heute als Fach an den meisten Schweizer Universitäten unterrichtet. Doch was beinhaltet dieser Begriff? Das Migrationsrecht umfasst nicht nur mehrere traditionelle Rechtsgebiete im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, namentlich das Ausländerrecht, Asylrecht und Bürgerrecht, sondern berücksichtigt auch die engen Zusammenhänge zwischen diesen Teildisziplinen. Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bestand völkerrechtlicher Normierung grenzüberschreitender Bewegungen, wegen der dynamischen Entwicklung des EU-Rechts im Bereich Personenfreizügigkeit, Asyl, Grenzsicherung und rechtliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen, und wegen der grossen Bedeutung menschenrechtlicher Garantien ist dieses Fach auch prädestiniert, Zusammenhänge zwischen den Ebenen des Landesrechts, des Europarechts und des Völkerrechts aufzuzeigen. Das Migrationsrecht umfasst einen grossen Bestand von Gesetzen, Verordnungen, Abkommen und Richtlinien, der – auch aufgrund der politischen Bedeutung der Themen Zuwanderung und Asyl – einem ständigen Wandel unterzogen ist. In den letzten Jahren haben zudem einzelne migrationsrechtsspezifische Themen entweder eine grössere Bedeutung erlangt, wie die Frage nach der Durchführbarkeit von Rückführungen, oder sind überhaupt erst Gegenstand rechtlicher Normierung geworden, wie etwa die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung.
 
Die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe zeigt diese grosse thematische Breite exemplarisch auf. Die Beiträge beschlagen das ganze Spektrum und diskutieren Fragen der globalen Ordnung bis hin zur kantonalen Verwaltungspraxis; neben rechtsphilosophischen Ansätzen finden sich Abhandlungen zu verfahrensrechtlichen Problemen. Olivia Le Fort befasst sich mit der Frage, wie der Begriff des Glaubhaftmachens als Beweismassstab im Asylverfahren genauer umschrieben werden könnte. Mit Menschenrechten von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz setzen sich die Abhandlungen von Fanny de Weck (das Rückschiebungsverbot aus medizinischen Gründen) und von Stephanie Motz und Seraina Nufer (Rechte von Kindern in Nothilfe) auseinander. Das Thema «Integration von Migrantinnen und Migranten» wird einerseits durch eine Untersuchung der Praxis der Kantone beim Einsatz von Integrationsvereinbarungen beleuchtet (Armin Stähliund Raphael Widmer), andererseits in einem weiteren Sinn durch eine Analyse der EU-Richtlinie betreffend die Rechte von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Samah Ousmane), ein Instrument, welches die Integration von Migrantinnen und Migranten über eine verbesserte Rechtsstellung erreichen möchte. Mit der Personenfreizügigkeit, deren Bedeutung für das europäische Projekt und dem Bezug zu Kant befasst sich aus rechtsphilosophischer Warte der Beitrag von Johan Rochel. Schliesslich verweist der Aufsatz von Charlotte Sieber-Gasser auf die wenig beachtete Beziehung zum Wirtschaftsvölkerrecht, skizziert die globale Dimension des Themas freier Personenverkehr und fragt nach den Möglichkeiten einer weltweiten schrittweisen Öffnung der Arbeitsmärkte für Migranten und Migrantinnen.
 
Aus aktuellem Anlass kommentiert zudem Prof. Dr. Astrid Epiney ausführlich den BGE 2C_828/2011 vom 12. Oktober 2012, in welchem sich das Gericht im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der angenommenen Ausschaffungsinitiative (Art. 121 Abs. 3–6 BV) grundsätzlich mit dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht im Falle eines Konfliktes zwischen Verfassungsrecht und EMRK äussert.
 
Meinem Assistenten, lic. iur. Stefan Schlegel, danke ich ganz herzlich. Sein Sachverstand und sein grosser Einsatz hat das Entstehen dieser Schwerpunkt-Ausgabe erst möglich gemacht.
 
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen spannende Lektüre!
 
 
Dr. Alberto Achermann
Assistenzprofessor für Migrationsrecht
Co-Direktor des Zentrums für Migrationsrecht 
der Universitäten Bern Freiburg und Neuenburg 
Redaktor Jusletter
Wissenschaftliche Beiträge
Stephanie Motz
Seraina Nufer
Abstract

Bei der Auslegung des Rechts auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) sind die einschlägigen menschen- und kinderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Autorinnen analysieren die Rechte des Kindes auf Identität und Staatsangehörigkeit, kindesgerechte Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Schulbildung und zeigen Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Rechte in Bezug auf Kinder in Nothilfe auf.

Samah Posse-Ousmane
Samah Posse-Ousmane
Abstract

Die Richtlinie 2003/109/EG beabsichtigt die erleichterte Integration langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger durch eine gerechte Behandlung, mit Rechten und Pflichten vergleichbar denen von EU-Bürgern. Im Wesentlichen geht es darum, ihnen eine ähnliche und nicht eine gleiche Rechtsstellung zu gewährleisten. Der Beitrag analysiert die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie 2003/109/EG, unter Berücksichtigung der letzten Änderungen und der jüngsten Rechtsprechung des EuGH. Er enthält auch einen Exkurs über die Auswirkungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Auslegung der Richtlinie. (bk)

Johan Rochel
Johan Rochel
Abstract

Die Personenfreizügigkeit bildet das Herzstück des europäischen Projekts. Sowohl politisch als auch rechtlich stellt sie ein einzigartiges Regime dar, dessen Ausmass anerkannt werden sollte. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Beitrag, über diese Freizügigkeit aus Kants Sicht «Zum ewigen Frieden» zu berichten. Aus einer heuristischen Perspektive soll der Dialog zwischen dem europäischem Recht und der politischen Philosophie helfen, auf die – durch die Entwicklung der Freizügigkeit und durch die Bedeutung des europäischen Rechts – entstandenen tiefgreifenden Veränderungen hinzuweisen. Abschliessend werden die Ergebnisse der Analyse auf das System der Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU angewendet. (bk)

Urteilsbesprechungen
Astrid Epiney
Astrid Epiney
Abstract

Im Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 ging es um den Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines Drittausländers im Gefolge einer strafrechtlichen Verurteilung, wobei das Bundesgericht zum Schluss kam, dass ein solcher insbesondere gegen Art. 8 EMRK verstosse. Hieran änderten auch Art. 121 Abs. 3–6 BV (Ausschaffungsinitiative) nichts, da dieser im Gesamtkontext der Verfassung auszulegen und nicht unmittelbar anwendbar sei. Auch gehe die EMRK als Völkerrecht – das nach Art. 190 BV anzuwenden sei – grundsätzlich nationalem Recht vor. Der Beitrag analysiert insbesondere diese grundsätzlichen Aussagen des Bundesgerichts und fragt nach ihren Implikationen.

Beiträge
Olivia Le Fort Mastrota
Olivia Le Fort Mastrota
Abstract

Der Beitrag setzt sich mit dem Begriff des Glaubhaftmachens im Asylwesen auseinander, dessen Anwendung oft zu Schwierigkeiten und Kritik gegenüber der Praxis des Bundesamtes für Migration führt. Der Beitrag plädiert daher für die Ausarbeitung von Richtlinien. Basierend auf dem Vorbild der kanadischen Behörden wird gezeigt, wie diese Leitlinien die Prüfung des Vorhandenseins der Flüchtlingseigenschaft erleichtern würden. (bk)

Fanny de Weck
Fanny de Weck
Abstract

Die Autorin gibt einen kritischen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Rückschiebungsverbot aus medizinischen Gründen. In einem Grundsatzurteil von 1997 hat der Strassburger Gerichtshof festgestellt, die Abschiebung einer schwerkranken Person könne das Rückschiebungsverbot aus Artikel 3 EMRK verletzen. Seither setzt Strassburg aber so strenge Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verbots, dass das Grundsatzurteil von eher theoretischer Bedeutung bleibt. Wie der Gerichtshof seine Strenge begründet, wirft Fragen auf.

Armin Stähli
Raphael Widmer
Abstract

Seit Januar 2008 besteht für Kantone die Möglichkeit, mit Migrantinnen und Migranten Integrationsvereinbarungen (IntV) abzuschliessen. Im Jahr 2012 haben zwölf Deutschschweizer Kantone von diesem Instrument Gebrauch gemacht, darunter auch der Kanton St.Gallen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen kantonalen Umsetzungsmodelle der IntV und stellt die Praxis des Kantons St.Gallen im Detail vor.

Charlotte Sieber-Gasser
Charlotte Sieber-Gasser
Abstract

Während die Schweiz, Europa und die USA an ihren präferierten Bestimmungen zur Personenfreizügigkeit festhalten, entstehen im globalen Süden neue Formen der regulierten Arbeitsmarktöffnung. Der Beitrag illustriert das weite Spektrum der juristischen Möglichkeiten für eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes, so wie sie heute zwischen Entwicklungsländern entsteht: Die Schweiz könnte sich der Bewegung hin zu einer eingeschränkten, bedürfnisorientierten regionalen bis globalen Personenfreizügigkeit durchaus anschliessen, parallel zur migrationspolitisch wichtigen Förderung der wirtschaftlichen Integration in südlichen Regionen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Krankenkasse einer Alzheimer-Patientin muss nicht unbeschränkt für die Kosten der Hauspflege der Patientin aufkommen. Laut Bundesgericht sind die Vorteile für die Frau zu gering, um von der Kasse mehr als doppelt so viel zu fordern wie bei einem Aufenthalt im Pflegeheim. (BGE 9C_685/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Ein schwerbehindertes Mädchen hat laut Bundesgericht Anspruch darauf, dass ihm die IV ein elektronisches Kommunikationsgerät bezahlt. Gemäss Gericht ist der Apparat, der auf Tastendruck Wörter und Sätze wiedergibt, für das Kind die einzige Sprachmöglichkeit. (BGE 8C_813/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die Regeln zum Schutz vor Kleinkrediten gelten laut Bundesgericht nicht für Ausbildungsdarlehen. Ein Berner Student kann seiner Bank die Rückzahlung des geborgten Geldes deshalb nicht mit dem Argument verweigern, dass sie seine Kreditfähigkeit ungeprüft gelassen hat. (BGE 4A_575/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Eine kantonale Volksinitiative der Waadtländer SP gelangt nicht zur Abstimmung. Sie wurde vom Bundesgericht in letzter Instanz für ungültig erklärt. Das Bundesgericht folgte damit einer Beschwerde der FDP. (Urteil 1C_302/2012 und 1C_303/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Abmahnung eines Chirurgen durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg. Der Arzt und Verantwortliche eines Physiotherapie-Zentrums missachtete den Grundsatz des freien Patientenwillens. (Urteil 2C_1083/2012) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Militärpolizei darf gegen zivile Lenker einschreiten, wenn von ihnen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Schnellfahrers abgewiesen, der bei einer Radarkontrolle, die die Militärpolizei bei Armeeangehörigen durchführte, erwischt wurde. (Urteil 6B_243/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Ein jurassischer Wilderer muss dem Kanton über 100’000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Wildhüters abgewiesen, der zusammen mit Komplizen mehr als 100 Tiere illegal erlegt hat. (Urteil 2C_404/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Afghane mit Schweizer Ehefrau und Kind muss trotz einer Verurteilung wegen Drogendelikten die Schweiz nicht verlassen. Das Bundesgericht hat den Zürcher Behörden widersprochen und entschieden, dass seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_240/2012)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Einem Fan des FC Basel ist der Besuch eines Champions League-Spiels in München zu Recht verwehrt worden. Laut Bundesverwaltungsgericht genügt es für ein mehrtägiges Ausreiseverbot, dass die Person in der Vergangenheit versucht hat, Pyros ins Stadion zu schmuggeln. (Urteil C-8376/2010)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die verdeckte Ermittlung wird künftig enger definiert und für die weniger einschneidende verdeckte Fahndung wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Strafprozessordnung (StPO) auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt treten zudem Vorschriften für eine vereinfachte Protokollierung sowie eine Präzisierung des Anwaltsgeheimnisses in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 1. April 2013 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt und die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten geregelt.

Jurius
Abstract

Das Volk nahm am 25. November 2012 die Revision des Tierseuchengesetzes an, der Bundesrat setzt sie nun in Kraft. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2013.

Jurius
Abstract

Künftig sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Bundesrat hat am 15. März 2013 eine entsprechende Revision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) in die Vernehmlassung geschickt.

Jurius
Abstract

Künftig soll noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Zudem soll das Parlament neu auch Volksinitiativen ungültig erklären können, die den Kerngehalt der Grundrechte verletzen. Der Bundesrat hat am 15. März 2013 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Juni 2013.

Aus der Frühjahrssession 2013
Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 11. bis 14. März 2013 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Die grosse Regierungsreform ist endgültig vom Tisch. Nachdem die Vorlage im Parlament während über einem Jahrzehnt immer und immer wieder diskutiert wurde, lehnte der Ständerat das Reformprojekt am 14. März 2013 endgültig ab.

Jurius
Abstract

Die Polizei soll einen erweiterten Zugriff auf die Ausweisdatenbank ISA erhalten und zu Fahndungszwecken Fotos einsehen können. Der Ständerat hat am 14. März 2013 eine Motion aus dem Nationalrat mit 21 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Jurius
Abstract

Die Diskussion um die Schwyzer Kantonsverfassung geht weiter. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die Verfassung ohne Ausnahme gewährleisten, obwohl das Wahlrecht im Kanton Schwyz Bundesrecht widerspricht.

Jurius
Abstract

Der Ständerat will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können. Die kleine Kammer hat einen Vorschlag des Bundesrats am 14. März 2013 ohne Gegenstimme angenommen.

Jurius
Abstract

Personen aus dem Ausland können weiterhin nicht unbeschränkt in der Schweiz Grundstücke kaufen. Nach dem Nationalrat und dem Bundesrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Lex Koller nicht aufzuheben.

Jurius
Abstract

In Zukunft soll es schwieriger sein, den Schweizer Pass zu erhalten. Der Nationalrat hat am 13. März 2013 beschlossen, die Hürden für die Einbürgerung anzuheben. Ohne Niederlassungsbewilligung und gute Sprachkenntnisse soll niemand mehr eingebürgert werden.

Jurius
Abstract

Der Ständerat beharrt bei der IV-Revision auf Sparmassnahmen. Eine volle IV-Rente soll künftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Heute wird eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.

Jurius
Abstract

Bei der Swissness-Vorlage zum Schutz der Marke «Schweiz» nähern sich National- und Ständerat einer Einigung an: Für die Lebensmittel stehen die Regeln nun fest, durchgesetzt hat sich die strengere Variante. Noch nicht einig sind sich die Räte bei den industriellen Produkten.