Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Durch sog. Cloud Computing werden z.B. Datenspeicher oder auch fertige Software über eine Schnittstelle mehreren Nutzern zur Verfügung gestellt. Diese Art der Dienstleistung erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Eine wachsende Anzahl von Unternehmen bietet Lösungen an, die dem Benutzer grössere Flexibilität und Kostenersparnisse versprechen. David Schwaninger und Stephanie S. Lattmannwidmen sich den rechtlichen Vorgaben und Risiken des Cloud Computings. Insbesondere gehen Sie auf datenschutzrechtliche Fragestellungen ein und betrachten die Problematik der Rückgabe von Daten an die Nutzer, beispielsweise wenn der Cloud Anbieter Konkurs anmeldet.
 
Am 1. Januar 2013 traten die neuen Verjährungsbestimmungen im Kauf- und Werkvertragsrecht in Kraft. Darunter auch Art. 210 Abs. 2 OR, der «soweit Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werks verursacht haben» eine fünfjährige Verjährungsfrist vorsieht. Dr. Markus Vischer betrachtet diese neue Bestimmung und hält sie im Ergebnis für wenig geglückt und vom Wortlaut her zu korrigieren.
 
Philippe Ehrenström befasst sich mit dem Steuersystem des «Genève internationale». Hiernach kann innerstaatliches Recht in Bereichen wie Zölle, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer oder Stempelabgaben völkerrechtlichen Bestimmungen vorgehen, auch für Diplomaten, internationale Organisationen und internationale Beamte.
 
Wie hat sich das Schweizer Kartellrecht im Jahr 2012 entwickelt? Welche institutionellen Neuerungen haben sich bei der Wettbewerbskommission (WEKO) ergeben? Gab es prägende Entscheide der WEKO? Wie haben Bundes-, Bundesverwaltungs- und Bundesstrafgericht in Kartellrechtsfällen entschieden? Kevin Hubacher bietet uns einen Jahresrückblick zum Schweizer Kartellrecht.
 
Mit Urteil vom 14. August 2012 in Sachen SWITCH hat das Bundesgericht seine bisherige Praxis bestätigt und Stiftungen und Anstalten mit öffentlich-rechtlicher Funktion einen privilegierten Wirtschaftsauftritt im Wettbewerb mit privaten Konkurrenten gewährt. Dr. Peter Studer stellt das Urteil in den Vergleich mit zwei zuvor ergangenen Entscheiden des Bundesgerichts – Sachversicherung Glarus und Verein gegen Tierfabriken.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

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