Strafrecht: Ständerat stimmt längeren Verjährungsfristen zu
Der Ständerat will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können. Die kleine Kammer hat einen Vorschlag des Bundesrats am 14. März 2013 ohne Gegenstimme angenommen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare