Armeeausschluss wegen Trunkenheitsfahrten gerechtfertigt
BVGer – Private Verkehrsdelikte können für einen Armeeausschluss genügen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Obergefreiten abgewiesen, der dreimal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde. (Urteil A-4854/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare