Jusletter

Änderung der Protokollierungsvorschriften in der ZPO

Flexibilisierung und Stärkung der Möglichkeiten der technischen Aufzeichnung

  • Autor/Autorin: Philipp Weber
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Philipp Weber, Änderung der Protokollierungsvorschriften in der ZPO, in: Jusletter 29. April 2013
Mit der Änderung der Protokollierungsvorschriften für Zeugeneinvernahmen in der Zivilprozessordnung, welche auf den 1. Mai 2013 zusammen mit einer parallelen Änderung in der Strafprozessordnung in Kraft treten wird, werden die Möglichkeiten der technischen Aufzeichnung gestärkt, indem bei entsprechender Aufzeichnung und deren Aufbewahrung auf das Lesen und die Unterzeichnung des Protokolls durch die einvernommene Person verzichtet werden kann. Damit werden die bisherigen Regelungen flexibler ausgestaltet, was eine effizientere Einvernahme und Protokollierung ermöglicht. Der Autor stellt die neue Regelung im Kontext der bisherigen Regelung und ihrer Entstehung vor und nimmt zu einigen Einzelfragen Stellung.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Rechtslage nach bisherigem Recht
  • III. Revision der Protokollierungsvorschriften
  • 1. Ursprung und Entstehung der Revision
  • 2. Inhalt der Revision
  • 2.1 Änderung von Art. 176 Abs. 1 ZPO: Ausdrückliche Regelung der vorgängigen Kenntnisnahme durch Vor- oder Durchlesen
  • 2.2 Neuer Art. 176 Abs. 3 ZPO: Schaffung und Regelung der Möglichkeit des Verzichts auf Vor- oder Durchlesen und Unterzeichnung des Protokolls
  • 2.3 Übergangsregelung im neuen Art. 407a ZPO
  • IV. Einzelfragen
  • 1. Widerspruch zur Idee der Prozessrechtsvereinheitlichung?
  • 2. Verzicht auf Vor- oder Durchlesen und Unterzeichnung der Protokolle mit Zustimmung der Parteien?
  • 3. Verzicht auf Vor- oder Durchlesen und Unterzeichnung bei Erstellung eines wörtlichen Protokolls?
  • V. Fazit

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