Neue Regelung für Bodenpersonal der Luftfahrt
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) mit einer neuen Bestimmung für das Bodenpersonal der Luftfahrt verabschiedet. Die neue Bestimmung sieht eine Mindestanzahl von 18 freien Sonntagen vor, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Die Revision tritt per 1. August 2013 in Kraft.
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