Keine Sperrfrist für Problem-Organisatoren
BGer – Die im neuen Genfer Kundgebungsgesetz vorgesehene Sperrfrist für Demonstrationen von problematischen Organisatoren ist verfassungswidrig. Das Bundesgericht hat die fragliche Bestimmung aufgehoben, drei weitere umstrittene Neuregelungen aber gutgeheissen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_225/2012)
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