Aktiendeal bei Rentenanstalt: Zürcher Justiz muss über die Bücher
BGer – Das Zürcher Obergericht muss klären, ob der frühere Finanzchef und vier weitere Ex-Kaderleute der Rentenanstalt für ihren unzulässigen Aktiendeal nicht noch mehr bezahlen müssen. Das Bundesgericht hat der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Recht gegeben. (Urteil 6B_430/2012)
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