Interessenwahrung und Ablieferungspflicht im Bankgeschäft
Einzelfragen zu BGE 138 III 755
Der Bundesgerichtsentscheid BGE 138 III 755 schliesst an die in BGE 132 III 460 begründete bundesgerichtliche Praxis zu Retrozessionen bei unabhängigen Vermögensverwaltern an und führt diese weiter. Wie bereits in den früheren Entscheidungen bildet der sogenannte «innere Zusammenhang» zwischen Vergütungen und Kundenauftrag die massgebliche Grundlage für eine Herausgabepflicht. Verschiedene Aspekte fanden in diesem Zusammenhang bislang wenig Beachtung. Im Beitrag werden unter anderem die Gefährdung der Kundeninteressen, die Übertragbarkeit dieses Aspekts auf andere Bankverträge sowie der Umfang der Ablieferungspflicht näher ausgeleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Gefahr nicht ausreichender Interessenwahrung
- 1. Argumentation des Bundesgerichts
- 2. Vermeidbarkeit der Gefahr durch alternative Abrechnungsmodelle
- 3. Vermeidbarkeit der Gefahr durch institutionelle Massnahmen
- III. Die Gefahr einer nicht ausreichenden Interessenwahrung ausserhalb der Vermögensverwaltung
- 1. Übersicht
- 2. Execution-Only
- 3. Anlageberatung
- IV. Umfang der Ablieferungspflicht
- 1. Übersicht
- 2. Der Beauftragte soll durch den Auftrag nicht verlieren
- 3. Auslagenersatz nach Art. 402 Abs. 1 OR
- V. Zusammenfassung
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