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Liebe Leserinnen und Leser
 
Seit Ende 2012 ist das neue Sportförderungsgesetz (SpoFöG) in Kraft. Das Gesetz legt die verbotenen Mittel und Methoden, verbotenen Aktivitäten sowie die Dopingkontrollen fest und enthält zudem Strafbestimmungen zur Bekämpfung von Doping. François Vouilloz stellt die aktuelle strafrechtliche Praxis im Bereich des Dopings dar und betrachtet insbesondere die Dopingbekämpfungsmassnahmen der Swiss Olympic.
 
Für welche Lohnhöhe ist die Relation zwischen ermessensabhängiger Gratifikation und Lohn von Bedeutung? Sofern diese Relation (noch) von Bedeutung ist, welches Verhältnis lässt Gratifikationen oder «Boni» noch akzessorisch neben dem Lohn bestehen, ohne dass Gratifikationen ganz oder teilweise zu einem fixen oder variablen Lohnbestandteil werden? Dr. Roger P. Morf kommentiert zwei Urteile des Bundesgerichts vom Februar und Mai 2013 zur Akzessorietät von Gratifikationen.
 
Die Qualifikation der unentgeltlichen Hilfeleistung als Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Gefälligkeit oder unentgeltlicher Auftrag ist oft schwierig. Dr. Eva Maissen, Dr. Tina Purtschert und PD Dr. Arnold F. Rusch fassen die bisherige Rechtsprechung zusammen, beleuchten die Unterscheidungsmerkmale und zeigen die jeweils anwendbaren Rechtsfolgen auf. Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf die verkannte Voraussetzung der Eigenmacht als Unterscheidungsmerkmal.
 
Das Urteil des Bundesgerichts zu den Bestandespflegekommissionen im Vermögensverwaltungsgeschäft vom 30. Oktober 2012 wurde in Jusletter bereits verschiedentlich thematisiert (z.B. Nobel Peter, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen, in: Jusletter 19. November 2012; Mathys Beat/Roberto Vito, Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?, in: Jusletter 19. November 2012). Dr. Raphael Preisig betrachtet drei Aspekte, die in diesem Zusammenhang bisher wenig Beachtung fanden: Die Gefährdung der Kundeninteressen, die Übertragbarkeit dieses Aspekts auf andere Bankverträge sowie den Umfang der Ablieferungspflicht.
 
Am 19. August 2013 äusserten sich Jürg Oskar Luginbühl und Dr. med. Toni Brühlmann zu den in letzter Zeit zunehmenden Phänomen der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit (Jürg Oskar Luginbühl / Toni Brühlmann, Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit – Eine Problematik an der Schnittstelle von Medizin und Recht, in: Jusletter 19. August 2013). In Form einer Entgegnung nehmen Dr. Roger Rudolph und Dr. Adrian von Kaenel zu den Vorwürfen gegenüber einem von ihnen zuvor veröffentlichten Beitrag zum selben Thema Stellung.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
François Vouilloz
François Vouilloz
Abstract

Die bundesrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Dopings wurden in Übereinstimmung mit den internationalen Anforderungen erlassen. Diese wurden in das (neue) Sportförderungsgesetz (SpoFöG) integriert. Sie zielen darauf ab, Doping zu verhindern und liefern gleichzeitig eine Definition. Die Bundesgesetzgebung legt die verbotenen Mittel und Methoden, verbotenen Aktivitäten sowie die Dopingkontrollen fest. Das SpoFöG enthält auch eine Strafbestimmung gegen Doping. Der Beitrag beschreibt die aktuelle strafrechtliche Praxis im Bereich des Dopings und lässt auch die Dopingbekämpfung von Swiss Olympic nicht unerwähnt. (bk)

Urteilsbesprechungen
Roger P. Morf
Abstract

In BGE 139 III 155 präzisierte das Bundesgericht die Rechtsprechung zur Akzessorietät von Gratifikationen. Es hielt fest, dass bei sehr hohen Löhnen (in casu ca. CHF 2 Mio. p.a.) dem Akzessorietätsprinzip keine Bedeutung (mehr) zukommt. Wenig später schützte das Bundesgericht in 4A_721/2012 ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, in dem sich Boni teilweise in einen Lohnbestandteil wandelten. Die Boni waren während vier Jahren rund doppelt so hoch wie der Lohn von CHF 280'000.– p.a. Wenig geklärt bleibt, wie sich Boni in einen Lohnbestandteil wandeln sollen, wenn das Akzessorietätsprinzip (noch) greift und verletzt worden ist.

Beiträge
Eva Maissen
Tina Purtschert
Arnold F. Rusch
Abstract

Immer wieder haben sich Gerichte bei der Beurteilung unentgeltlicher Hilfeleistungen und ihrer Folgen mit der Abgrenzung zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Gefälligkeit und unentgeltlichem Auftrag zu befassen. Während das jeweilige Ergebnis meist eine schlüssige Erklärung findet, befassen sich die Erwägungen kaum je mit der grundsätzlichen Unterscheidung der drei Institute. Die nachfolgenden Überlegungen wollen Fragen der Rechtsanwendung bei unentgeltlicher Hilfeleistung klären und dabei insbesondere die verkannte Voraussetzung der Eigenmacht als Unterscheidungsmerkmal beleuchten.

Raphael Preisig
Abstract

Der Bundesgerichtsentscheid BGE 138 III 755 schliesst an die in BGE 132 III 460 begründete bundesgerichtliche Praxis zu Retrozessionen bei unabhängigen Vermögensverwaltern an und führt diese weiter. Wie bereits in den früheren Entscheidungen bildet der sogenannte «innere Zusammenhang» zwischen Vergütungen und Kundenauftrag die massgebliche Grundlage für eine Herausgabepflicht. Verschiedene Aspekte fanden in diesem Zusammenhang bislang wenig Beachtung. Im Beitrag werden unter anderem die Gefährdung der Kundeninteressen, die Übertragbarkeit dieses Aspekts auf andere Bankverträge sowie der Umfang der Ablieferungspflicht näher ausgeleuchtet.

Roger Rudolph
Adrian von Kaenel
Abstract

In Jusletter vom 19. August 2013 haben Jürg Oskar Luginbühl und Toni Brühlmann unter dem Titel «Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit – Eine Problematik an der Schnittstelle von Medizin und Recht» einen Beitrag publiziert. Dieser versteht sich als Entgegnung zu einem Aufsatz der Verfasser dieses Beitrags aus dem Jahr 2010. Die Kritik von Luginbühl/Brühlmann fällt harsch aus. Sie unterstellt Parteinahme für die Arbeitgeberseite, Stigmatisierung psychisch Kranker, Ignoranz medizinischer Fakten und falsche Quellenanalyse. Starker Tobak und happige Vorwürfe, die allerdings einer sachlichen Grundlage entbehren und einer fehlerhaften Analyse des seinerzeitigen Aufsatzes entspringen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Das 2005 beendete Schadenersatzverfahren eines 1992 entlassenen Revisors der Walliser Kantonalbank hat zu lange gedauert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann teilweise Recht gegeben und ihm 6'000 Euro Genugtuung zugesprochen. (Urteil 6586/06)

Aus dem Bundesgericht
Markus Felber
Abstract

BGer – Auch wenn ein Gericht die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherheitshaft erfüllt sieht, muss es auf die in einem Haftentlassungsgesuch vorgebrachte Rüge, es habe zeitweise an einem aktuellen Haftbefehl gefehlt, eingehen. Andernfalls liegt Rechtsverweigerung vor. (Urteil 1B_258/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Ausländer, die lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, können einen absoluten Anspruch auf Nachzug ihres Ehegatten haben. Laut Bundesgericht ergibt sich diese Abweichung vom Ausländergesetz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Urteil 2C_983/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil von dreizehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Mordes gegen einen pakistanischen Vater bestätigt, der 2010 in Zürich-Höngg seine Tochter mit einem Beil erschlagen hatte. Laut Gericht ist die im Streit begangene Tat nicht entschuldbar. (Urteil 6B_305/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Schaffhauser Obergericht hat einen Liegenschaftsverwalter für den tödlichen Liftunfall eines Sechsjährigen zu Recht bestraft. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. (Urteil 6B_344/2013)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Aargauer Regierungsrat einen Rüffel erteilt. Die vom Regierungsrat beschlossene Spitalliste 2012 widerspricht dem Bundesrecht und ist damit rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde des Kantonsspitals Baden gut. (Urteil C-5647/2011)

Aus dem Bundesstrafgericht
Markus Felber
Abstract

BStGer – Im Fall einer «Banklagernd-Vereinbarung» gilt eine der Bank zugestellte Rechtshilfeverfügung als dem Kunden rechtsgültig eröffnet, selbst dann, wenn die Bank die Informationen nicht weitergeleitet hat. Die ab Eröffnung laufende Beschwerdefrist, kann durch eine Vorab-Zustellung per Telefax nicht rechtsgenüglich eingehalten werden. (Urteil RR.2013.10)

Jurius
Abstract

BStGer – Argentinien erhält von der Schweiz Unterlagen zu einem Konto seines früheren Staatspräsidenten Carlos Menem. Das Bundesstrafgericht hat grünes Licht für die von der Genfer Staatsanwaltschaft gewährte Rechtshilfe in einem Korruptionsverfahren gegeben. (Urteil RR.2012.271)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht am 5. September 2013 die definitive Fassung des totalrevidierten Rundschreibens «Marktverhaltensregeln». Darin konkretisiert sie ihre Aufsichtspraxis bei der Bekämpfung marktmissbräuchlichen Verhaltens. Das Rundschreiben tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

Jurius
Abstract

Das Bundesgericht soll künftig bei der Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts nicht nur die richtige Anwendung des Rechts, sondern auch die Feststellung des Sachverhalts uneingeschränkt überprüfen können. Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht verabschiedet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Ziel ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050, der insbesondere durch die Senkung des Energieverbrauchs und den zeitgerechten und wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Der Bundesrat schlägt dem Parlament die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative vor.

Jurius
Abstract

Das Bauprodukterecht des Bundes soll an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst werden. Dies schlägt der Bundesrat mit der Botschaft zur Totalrevision der Schweizer Bundesgesetzgebung über Bauprodukte vor, die er an seiner Sitzung vom 4. September 2013 dem Parlament überwiesen hat.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli bis und mit 16. August 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.