Bundesgericht soll den Sachverhalt uneingeschränkt prüfen können
Das Bundesgericht soll künftig bei der Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts nicht nur die richtige Anwendung des Rechts, sondern auch die Feststellung des Sachverhalts uneingeschränkt überprüfen können. Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht verabschiedet.
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