| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Zur gütlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bestehen in der Schweiz mehrere Möglichkeiten. Nebst dem von der ZPO vorgesehenen Schlichtungsverfahren und der alternativ dazu möglichen Mediation ist hierzulande eine grosse Anzahl von verschiedenen Ombudsstellen auszumachen. Genügen diese Instrumente aber einem hohen Verbraucherschutzniveau? Zur Klärung dieser Frage versucht der Artikel – vor dem Hintergrund des Vorschlags für eine Europäische Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten – einen Beitrag zu leisten.
Abstract
In einem jüngeren Urteil hat das Bundesgericht einen Genfer Entscheid über vorsorgliche Massnahmen in einem Scheidungsverfahren gestützt. Dieser sah vorsorgliche Massnahmen vor, welche die Aktiva des Ehegatten sowie das Eigentum, das sich in einem Trust befand, betrafen. Ebenfalls wurden Pflichten für die Trustees vorgesehen, welche nicht als Partei im Verfahren beteiligt waren. Der Beitrag befasst sich mit den im Urteil aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Kompatibilität mit dem Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung sowie mit Fragen, die die internationale Zuständigkeit betreffen.
Abstract
Am 20. August 2013 trat das Seearbeitsübereinkommen in Kraft, welches grundlegende Regeln und 68 internationale Arbeitsstandards für Seeleute vereinheitlicht. Das Ziel des Übereinkommens ist es, die Rechte der Seeleute während ihrer Arbeit an Bord und während des Aufenthaltes in den Häfen zu sichern. Für das Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens waren die Ratifikationen von 30 ILO-Mitgliedstaaten erforderlich, die zusammen über eine Bruttoraumzahl von mindestens 33% der Welthandelstonnage verfügen. Inzwischen haben 45 Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen ratifiziert.
Abstract
BGer – Kann sich jemand auf Art. 3 EMRK (Folterverbot) berufen, verschafft ihm der prozessuale Teilgehalt dieser Bestimmung ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung eines Entscheids, mit dem die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen einen Beamten abgelehnt oder die Untersuchung eingestellt wird. (Urteil 6B_340/2013)
Abstract
BGer – Das Zürcher Handelsgericht hat für wenig Arbeit zu viel verlangt. Das Bundesgericht hat die Gerichtsgebühr von 12'000 Franken für den Urheber einer unbehandelten Klage auf 2'000 Franken reduziert und die Entschädigung an die Gegenpartei ganz gestrichen. (Urteil 4A_237/2013)
Abstract
BGer – Der jugendliche Straftäter «Carlos» bleibt vorerst im Gefängnis. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des 17-Jährigen gegen den Zwischenentscheid des Zürcher Obergerichts nicht eingetreten. Die eigentliche Haftbeschwerde des jungen Mannes ist noch hängig. (Urteil 6B_840/2013)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat Helvetia Nostra und der Organisation SOS Arvel betreffend des Betriebs des Streinbruchs in Arvel Recht gegeben. Es verwies die Sache an das Departement für Sicherheit und Umwelt des Kantons Waadt. (Urteil 1C_644/2012) (sk)
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BGer – Ein Baselbieter muss den Fürsorgebehörden keine Sozialhilfeleistungen zurückzahlen, die seine thailändische Ex-Partnerin nach der Trennung bezogen hat. Laut Bundesgericht hat ihn seine Unterhaltsgarantie gegenüber der Fremdenpolizei nur ein Jahr verpflichtet. (Urteil 8C_664/2012)
Abstract
BVGer – Ein deutscher Detailhändler darf seine Prospekte mit Sonderangeboten für Spirituosen nicht mehr an grenznahe Schweizer Haushalte verschicken. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt das Verbot von Aktions-Werbung für Schnaps auch für Angebote, die nur im Ausland erhältlich sind. (Urteil A-5763/2012)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen» einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des «Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen» zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.
Abstract
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 9. bis 12. September 2013 wiedergegeben.
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Die Schweiz kann die Aarhus-Konvention ratifizieren, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Bewilligungsverfahren regelt. Nach längeren Diskussionen hat das Parlament die Zustimmung zur Ratifikation gegeben.
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Zur Pädophilen-Initiative, die für verurteilte Pädophile ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern fordert, liegt nun doch ein direkter Gegenvorschlag vor. Der Ständerat will den Gerichten etwas mehr Spielraum lassen. Der Nationalrat unterstützt die Initiative.
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Der Nationalrat stellt Sex mit minderjährigen Prostituierten unter Strafe. Freier sollen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Wie zuvor bereits der Ständerat hat er am 10. September 2013 entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch gutgeheissen.
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Die Schweiz gewährt den USA in Zukunft einen beinahe automatischen Informationsaustausch. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das Abkommen zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA genehmigt, das Banken zur Kooperation verpflichtet.
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Dem Nationalrat genügen die verschärften Regelungen für Grossbanken in der «Too big to fail»-Vorlage nicht. Er will zusätzliche Auflagen, um allfällige Folgen von Risiken abzufedern, die namentlich von Investmentbankern eingegangen werden könnten.
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Der Nationalrat will die Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen und auch auf rückkaufsfähige Lebensversicherungen abschaffen. Er hat am 9. September 2013 gegen den Willen des Bundesrates zwei entsprechende Motionen aus der SVP unterstützt.
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