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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Schweizerische ZPO hat dem Richter eine zentrale Rolle im Zivilprozess übertragen. Dies zeichnet sich besonders in den Bestimmungen zur gerichtlichen Fragepflicht  (Art. 56 ZPO) und zur Feststellung des Sachverhaltes (Art. 247 Abs. 1 ZPO) ab. Stéphanie Wildhaber Bohnet widmet sich dem Untersuchungsgrundsatz und untersucht die wichtigsten Ziele, Bedingungen, den Umfang, die Modalitäten der Ausübung sowie die Grenzen der Fragepflicht im Zivilprozess.
 
Die Nuklearkatastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima hat weltweit zu Überlegungen im Umgang mit der Atomkraft geführt. Auch die Energiewirtschaft der Schweiz wurde durch das Ereignis nachhaltig beeinflusst: Im April 2012 erläuterte der Bundesrat vor den Medien das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, Stromkonzerne suchen nach gewinnbringenden Alternativen zur Kernkraft und die Errichtung von Gaskombikraftwerken ist nicht mehr ausgeschlossen. Fabian  Klaber thematisiert nicht nur die Funktionsweise solcher Kraftwerke, sondern auch das momentan geltende CO2-Kompensationsregime und die Schwachstellen des Systems.
 
Ein Eigentümer eines Grundstücks muss entweder bestimmte Eingriffe des Eigentümers eines berechtigten Grundstücks dulden und gestatten oder die Ausübung seines Eigentumsrechts unterlassen. Inwieweit die Ausübung einer Dienstbarkeit örtlich beschränkt werden kann, beschreiben Prof. Dr. Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay.
 
Ahmet Birguel und Matthias Pfau nehmen in Form einer Duplik Stellung zum Beitrag von Raphael Kraemer, Das gerichtliche Verbot und das Strassenverkehrsrecht, in: Jusletter 8. Juli 2013, zur Problematik des gerichtlichen Parkverbotes auf privaten Verkehrsflächen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
Stéphanie Wildhaber Bohnet
Abstract

Der Beitrag hat zum Ziel, den Umfang und die Grenzen der gerichtlichen Fragepflicht nach Art. 56 und Art. 247 Abs. 1 ZPO festzusetzen. Dabei wird praktisch an das Thema herangegangen. Zuerst wird der verfahrensrechtliche Zusammenhang – im vorliegenden Fall der Verhandlungsgrundsatz – in Erinnerung gerufen. Anschliessend werden der Reihe nach die Begriffe des Untersuchungsgrundsatzes, der gerichtlichen Fragepflicht (nach Art. 56 ZPO) sowie der verstärkten gerichtlichen Fragepflicht (nach Art. 247 Abs. 1 ZPO) definiert und unterschieden. Schliesslich werden die wichtigsten Ziele, die Bedingungen, der Umfang, die Modalitäten der Ausübung und die Grenzen der Fragepflicht untersucht. (bk)

Beiträge
Fabian Klaber
Abstract

Die Auswirkungen der japanischen Nuklearkatastrophe auf die hiesige Energiewirtschaft sind spürbarer als je zuvor. Während der Bund an der Umsetzung der Energiestrategie 2050 arbeitet, suchen die Stromkonzerne nach gewinnbringenden Alternativen zur Kernkraft. Sowohl der Bund als auch Exponenten aus Wissenschaft und Praxis stimmen überein, dass Gaskombikraftwerke bei der Bewältigung der Energiewende eine Rolle spielen werden. Unklar ist jedoch die Finanzierung dieser Kraftwerke. Im Beitrag wird dargelegt, welches CO2-Kompensationsregime auf die Betreiber von Gaskombikraftwerken Anwendung findet und wo die Schwachstellen des Systems liegen.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Mascha Santschi Kallay
Mascha Santschi Kallay
Abstract

Die Ausübung einer Dienstbarkeit ist im Begründungsvertrag genau zu umschreiben, insbesondere wenn die Ausübung örtlich beschränkt ist. Fehlt es an einer genügend bestimmbaren Umschreibung der Ausübung, so ist diese in einem «Plan für das Grundbuch» zeichnerisch darzustellen.

Matthias Pfau
Ahmet Birguel
Abstract

Im Jusletter-Beitrag vom 8. Juli 2013 kritisierte der Autor in einer Replik die Ausführungen von Matthias Pfau / Ahmet Birguel in ihrem Jusletter-Beitrag vom 1. Juli 2013. Der Autor versuchte zu erläutern, dass die seitens Pfau / Birguel angesprochene Problematik im Zusammenhang mit gerichtlichen Parkverboten im Sinne von Art. 258 ZPO auf privaten Verkehrsflächen von Bundesrechts wegen nicht existiere und allfällige Probleme ihre Ursache nicht im weiten Verständnis der öffentlichen Strasse im Sinne des SVG, sondern einzig und alleine im kantonalen Recht hätten. In vorliegender Duplik soll klargestellt werden, dass die Auslegung durch den Autor sowie seine Kritik der kantonalen Regelung nicht vertretbar sind.

Aus dem Bundesgericht
Markus Felber
Abstract

BGer – Gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts über die Rechtskraft ihrer Urteile ist gestützt auf Art. 438 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 lit. a und Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO sowie Art. 35 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 1 StBOG die Beschwerde an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegeben und nicht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. (Urteil 6B_620/2013)

Markus Felber
Abstract

BGer – Will sich die Stiftung Sicherheitsfonds BVG im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen einer in Liquidation gesetzten Vorsorgestiftung für Insolvenzleistungen schadlos halten, muss sie als Privatkläger zugelassen werden. (Urteil 1B_157/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht relativiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Aufenthaltsrecht eines straffälligen Nigerianers. Das Bundesgericht kritisiert den EGMR dafür, dass er nachträglich eingetretene Fakten berücksichtigt hat. (Urteil 2C_365/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Genfer Arzt muss den Krankenkassen 1,3 Millionen Franken an zu viel bezogenen Honoraren zurückerstatten. Das Bundesgericht hat die ursprüngliche Forderung von 1,8 Millionen Franken nach unten korrigiert. (Urteil 9C_282/2013)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) muss sich auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vertieft mit den Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Erotik-Klub im Streit um Mehrwertsteuern teilweise Recht gegeben. (Urteil A-6189/2012)

Jurius
Abstract

BVGer – Ein Zürcher, von dessen Firma der Zünder für die Bombe des Lockerbie-Attentats stammen soll, hat seine Schadenersatzforderung über sechs Millionen Dollar gegen die Schweiz verspätet eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil A-1017/2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Mit dem Humanforschungsgesetz (HFG) sollen Menschen, die sich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen, besser geschützt werden. Gleichzeitig soll es gute Rahmenbedingungen für die Forschung schaffen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Das Gesetz und die Verordnungen werden am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Mit dem Vollzug werden auch wichtige Vorgaben der Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrats erfüllt. So wird die klinische Forschung verbessert, die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht, und es werden die Rechte der an der Forschung teilnehmenden Personen gestärkt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat entschieden, die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat er einen Entwurf für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet, die der Risikoselektion besser entgegenwirken soll. Damit wird der Bundesrat den Ergebnissen der Vernehmlassung gerecht. Er nimmt aber auch die von einer Mehrheit unterstützten Verbesserungsvorschläge auf.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat möchte kein nationales Register für besonders gefährliche Straftäter, so wie es nach dem Tötungsdelikt an einer Sozialtherapeutin in Genf gefordert wird. Ein solches Register trage nichts zur Verbesserung der Situation bei, hielt er in der Fragestunde des Nationalrates fest.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will das Verfahren für die Errichtung von für Branchen in bestimmten Gebieten verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) beschleunigen. Er ist bereit, Massnahmen dafür vorzulegen, wie er in der Antwort auf eine Motion aus dem Ständerat festhielt.

Jurius
Abstract

Das Bundesarchiv hat am 16. September 2013 zusammen mit seinen Projektpartnern an der Open Knowledge Conference in Genf ein Pilotportal für offene Behördendaten der Schweiz lanciert (opendata.admin.ch). Die Erfahrungen, die im Laufe des nun folgenden halbjährigen Testbetriebs gesammelt werden, dienen als Entscheidgrundlage für die mögliche Erweiterung des Portals zu einer schweizweiten Open Government Data Lösung.

Aus der Herbstsession 2013
Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 16. bis 19. September 2013 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Der Nationalrat will den Alkoholverkauf zu Gunsten des Jugendschutzes weniger stark einschränken als der Bundesrat und der Ständerat. Namentlich will er es Detailhandelsgeschäften nicht verbieten, zwischen 22 und 6 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen.

Jurius
Abstract

Der Nationalrat folgt beim Gesetz über im Ausland erbrachte Dienstleistungen von privaten Sicherheitsfirmen fast durchweg dem restriktiveren Kurs des Ständerates. Bis auf einen Punkt schloss er sich am 19. September 2013 stillschweigend den Beschlüssen der kleinen Kammer an.

Jurius
Abstract

Ein lebenslängliches automatisches Berufs- und Tätigkeitsverbot für Pädokriminelle geht dem Parlament zu weit. Es lehnt die Volksinitiative dazu ab, wenn auch äusserst knapp. Ein direkter Gegenvorschlag ist definitiv gescheitert, die Initiative kommt zur Abstimmung.

Jurius
Abstract

Die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner wird nicht abgeschafft, doch hat das Parlament die Hürden erhöht: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien erfüllen, zum Beispiel also eine Landessprache sprechen.

Jurius
Abstract

Sex mit minderjährigen Prostituierten wird in der Schweiz verboten. Der Ständerat hat am 19. September 2013 letzte Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Das Lanzarote-Abkommen steht damit vor der Umsetzung in der Schweiz.