| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Der Beitrag hat zum Ziel, den Umfang und die Grenzen der gerichtlichen Fragepflicht nach Art. 56 und Art. 247 Abs. 1 ZPO festzusetzen. Dabei wird praktisch an das Thema herangegangen. Zuerst wird der verfahrensrechtliche Zusammenhang – im vorliegenden Fall der Verhandlungsgrundsatz – in Erinnerung gerufen. Anschliessend werden der Reihe nach die Begriffe des Untersuchungsgrundsatzes, der gerichtlichen Fragepflicht (nach Art. 56 ZPO) sowie der verstärkten gerichtlichen Fragepflicht (nach Art. 247 Abs. 1 ZPO) definiert und unterschieden. Schliesslich werden die wichtigsten Ziele, die Bedingungen, der Umfang, die Modalitäten der Ausübung und die Grenzen der Fragepflicht untersucht. (bk)
Abstract
Die Auswirkungen der japanischen Nuklearkatastrophe auf die hiesige Energiewirtschaft sind spürbarer als je zuvor. Während der Bund an der Umsetzung der Energiestrategie 2050 arbeitet, suchen die Stromkonzerne nach gewinnbringenden Alternativen zur Kernkraft. Sowohl der Bund als auch Exponenten aus Wissenschaft und Praxis stimmen überein, dass Gaskombikraftwerke bei der Bewältigung der Energiewende eine Rolle spielen werden. Unklar ist jedoch die Finanzierung dieser Kraftwerke. Im Beitrag wird dargelegt, welches CO2-Kompensationsregime auf die Betreiber von Gaskombikraftwerken Anwendung findet und wo die Schwachstellen des Systems liegen.
Abstract
Die Ausübung einer Dienstbarkeit ist im Begründungsvertrag genau zu umschreiben, insbesondere wenn die Ausübung örtlich beschränkt ist. Fehlt es an einer genügend bestimmbaren Umschreibung der Ausübung, so ist diese in einem «Plan für das Grundbuch» zeichnerisch darzustellen.
Abstract
Im Jusletter-Beitrag vom 8. Juli 2013 kritisierte der Autor in einer Replik die Ausführungen von Matthias Pfau / Ahmet Birguel in ihrem Jusletter-Beitrag vom 1. Juli 2013. Der Autor versuchte zu erläutern, dass die seitens Pfau / Birguel angesprochene Problematik im Zusammenhang mit gerichtlichen Parkverboten im Sinne von Art. 258 ZPO auf privaten Verkehrsflächen von Bundesrechts wegen nicht existiere und allfällige Probleme ihre Ursache nicht im weiten Verständnis der öffentlichen Strasse im Sinne des SVG, sondern einzig und alleine im kantonalen Recht hätten. In vorliegender Duplik soll klargestellt werden, dass die Auslegung durch den Autor sowie seine Kritik der kantonalen Regelung nicht vertretbar sind.
Abstract
BGer – Gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts über die Rechtskraft ihrer Urteile ist gestützt auf Art. 438 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 lit. a und Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO sowie Art. 35 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 1 StBOG die Beschwerde an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegeben und nicht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. (Urteil 6B_620/2013)
Abstract
BGer – Will sich die Stiftung Sicherheitsfonds BVG im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen einer in Liquidation gesetzten Vorsorgestiftung für Insolvenzleistungen schadlos halten, muss sie als Privatkläger zugelassen werden. (Urteil 1B_157/2013)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht relativiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Aufenthaltsrecht eines straffälligen Nigerianers. Das Bundesgericht kritisiert den EGMR dafür, dass er nachträglich eingetretene Fakten berücksichtigt hat. (Urteil 2C_365/2013)
Abstract
BGer – Ein Genfer Arzt muss den Krankenkassen 1,3 Millionen Franken an zu viel bezogenen Honoraren zurückerstatten. Das Bundesgericht hat die ursprüngliche Forderung von 1,8 Millionen Franken nach unten korrigiert. (Urteil 9C_282/2013)
Abstract
BVGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) muss sich auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vertieft mit den Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Erotik-Klub im Streit um Mehrwertsteuern teilweise Recht gegeben. (Urteil A-6189/2012)
Abstract
BVGer – Ein Zürcher, von dessen Firma der Zünder für die Bombe des Lockerbie-Attentats stammen soll, hat seine Schadenersatzforderung über sechs Millionen Dollar gegen die Schweiz verspätet eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil A-1017/2013)
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Mit dem Humanforschungsgesetz (HFG) sollen Menschen, die sich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen, besser geschützt werden. Gleichzeitig soll es gute Rahmenbedingungen für die Forschung schaffen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Das Gesetz und die Verordnungen werden am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Mit dem Vollzug werden auch wichtige Vorgaben der Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrats erfüllt. So wird die klinische Forschung verbessert, die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht, und es werden die Rechte der an der Forschung teilnehmenden Personen gestärkt.
Abstract
Der Bundesrat hat entschieden, die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat er einen Entwurf für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet, die der Risikoselektion besser entgegenwirken soll. Damit wird der Bundesrat den Ergebnissen der Vernehmlassung gerecht. Er nimmt aber auch die von einer Mehrheit unterstützten Verbesserungsvorschläge auf.
Abstract
Der Bundesrat möchte kein nationales Register für besonders gefährliche Straftäter, so wie es nach dem Tötungsdelikt an einer Sozialtherapeutin in Genf gefordert wird. Ein solches Register trage nichts zur Verbesserung der Situation bei, hielt er in der Fragestunde des Nationalrates fest.
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Der Bundesrat will das Verfahren für die Errichtung von für Branchen in bestimmten Gebieten verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) beschleunigen. Er ist bereit, Massnahmen dafür vorzulegen, wie er in der Antwort auf eine Motion aus dem Ständerat festhielt.
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Das Bundesarchiv hat am 16. September 2013 zusammen mit seinen Projektpartnern an der Open Knowledge Conference in Genf ein Pilotportal für offene Behördendaten der Schweiz lanciert (opendata.admin.ch). Die Erfahrungen, die im Laufe des nun folgenden halbjährigen Testbetriebs gesammelt werden, dienen als Entscheidgrundlage für die mögliche Erweiterung des Portals zu einer schweizweiten Open Government Data Lösung.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 16. bis 19. September 2013 wiedergegeben.
Abstract
Der Nationalrat will den Alkoholverkauf zu Gunsten des Jugendschutzes weniger stark einschränken als der Bundesrat und der Ständerat. Namentlich will er es Detailhandelsgeschäften nicht verbieten, zwischen 22 und 6 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen.
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Der Nationalrat folgt beim Gesetz über im Ausland erbrachte Dienstleistungen von privaten Sicherheitsfirmen fast durchweg dem restriktiveren Kurs des Ständerates. Bis auf einen Punkt schloss er sich am 19. September 2013 stillschweigend den Beschlüssen der kleinen Kammer an.
Abstract
Ein lebenslängliches automatisches Berufs- und Tätigkeitsverbot für Pädokriminelle geht dem Parlament zu weit. Es lehnt die Volksinitiative dazu ab, wenn auch äusserst knapp. Ein direkter Gegenvorschlag ist definitiv gescheitert, die Initiative kommt zur Abstimmung.
Abstract
Die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner wird nicht abgeschafft, doch hat das Parlament die Hürden erhöht: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien erfüllen, zum Beispiel also eine Landessprache sprechen.
Abstract
Sex mit minderjährigen Prostituierten wird in der Schweiz verboten. Der Ständerat hat am 19. September 2013 letzte Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Das Lanzarote-Abkommen steht damit vor der Umsetzung in der Schweiz.
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