Entscheid über die Rechtskraft
Rechtsweg an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts
BGer – Gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts über die Rechtskraft ihrer Urteile ist gestützt auf Art. 438 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 lit. a und Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO sowie Art. 35 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 1 StBOG die Beschwerde an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegeben und nicht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. (Urteil 6B_620/2013)
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