Liebe Leserinnen und Leser
Die Möglichkeiten der Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten werden in der Schweiz durch eine Vielzahl von Ombudsstellen sichergestellt. Fehlt in einer Branche diese Möglichkeit, gewährleistet das allgemeine Schlichtungsverfahren nach ZPO sowie die alternativ dazu mögliche Mediation die einfache, nicht aber kostenlose Beilegungsmöglichkeit der verbraucherrechtlichen Streitigkeit. Dr. Andreas Gallibetrachtet vor diesem Hintergrund den Vorschlag der EU-Kommission für eine Europäische Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten – die wie weitere EU-Vorschriften ein hohes Schutzniveau des Konsumentenschutzes festsetzt – kritisch.
Dr. Julien Perrin und Matthew Shayle widmen sich dem Urteil des Bundesgerichts vom 26. April 2012 zu vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren. Das Gericht sah vorsorgliche Massnahmen für die Aktiva eines Ehegatten sowie das Eigentum vor, welches sich in einem Trust befand. Sie widmen sich insbesondere der Vereinbarkeit dieses Entscheids mit dem Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit.
Am 21. Februar 2011 ratifizierte die Schweiz das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO). Am 20. August 2013 trat dieses Übereinkommen in Kraft, welches grundlegende Regeln und 68 internationale Arbeitsstandards für Seeleute vereinheitlicht. Dr. Viola Heutger zeigt anhand dieses Beispiels auf, wie schwierig es ist, Minimalstandards anzuheben. Die meisten Länder nutzten ihr einschränkendes Wahlrecht in Bezug auf Regeln der sozialen Sicherheit. So hat kaum ein Land bei der Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens mehr Rechte eingeräumt als formuliert.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |