Daniel Plüss |
LL.M., Rechtsanwalt Redaktor Jusletter |
Abstract
Der Lizenzvertrag steht – dogmatisch gesehen – an der Schnittstelle zwischen Vertragsrecht und Immaterialgüterrecht und gehört – praktisch gesehen – zu den wirtschaftlich bedeutendsten Verträgen unserer Zeit. Angesichts der Vielfalt immaterieller Güter lässt sich nur beschränkt vom «Lizenzvertrag» schlechthin sprechen, da er – je nach Immaterialgut – in verschiedenen Typen vorkommt. Als Innominatvertrag stellt der Lizenzvertrag erhöhte Anforderungen sowohl an die anwaltliche Vertragsgestaltung als auch an richterliche Vertragsauslegung. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag die Grundlagen des Lizenzvertrags dar und diskutiert verschiedene praxisrelevante Problemlagen.

Abstract
Die vollständige Digitalisierung von Informationen setzt den Immaterialgüterrechtsschutz seit Beginn des Jahrtausends unter Druck: Fotos, Musik, Videos sowie Texte können nahezu kostenfrei unbeschränkt vervielfältigt und weltweit über digitale Kanäle verbreitet werden. 3D-Drucktechnologien gehen dabei einen Schritt weiter und erlauben die Digitalisierung und Reproduktion von körperlichen Gegenständen. Sie verschmelzen die digitale mit der physischen Welt. Jeder soll sich seine Designerliege selber ausdrucken können – so zumindest die Vision. Welche Herausforderungen stellen sich dabei an das Immaterialgüterrecht?
Abstract
Die Abhandlung soll, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen Denkanstoss über die freie Benutzung im Bereich der bildenden Kunst geben. Anhand des Beispiels einer Collage wird die Abgrenzung von einem Werk zweiter Hand zur freien Benutzung aufgezeigt und auf deren Problematik im schweizerischen Recht hingewiesen. Konkrete Beispiele aus der internationalen Kunstszene veranschaulichen die Abgrenzungsproblematik.
Abstract
Art. 2 MSchG regelt die absoluten Ausschlussgründe, welche bestimmte Zeichen im öffentlichen Interesse von der markenrechtlichen Eintragung ausschliessen – unter anderem Zeichen des Gemeinguts (Art. 2 lit. a MSchG). Der Beitrag erörtert die Elemente des Gemeinguts im Markenrecht. Die einzelnen Kriterien, wie zum Beispiel die beschreibenden Zeichen, Qualitäts- oder geografische Angaben werden einzeln und insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung besprochen. Im Rahmen der Besprechung der einzelnen Gemeingutskriterien werden auch Sonderfälle behandelt, wie zum Beispiel die «International Nonproprietary Names» (INNs).
Abstract
Mit der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) vom 21. Juni 2013 hat das Parlament ein Verwaltungsverfahren zur Löschung unbenutzter Marken eingeführt. In erster Instanz wird das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zuständig sein. Jeder kann einen solchen Antrag auf Löschung stellen, wenn die Marke länger als fünf Jahre nicht gebraucht wurde. Der Antragsteller hat den Nichtgebrauch der Marke nur glaubhaft zu machen. Den Beweis der tatsächlichen Nutzung muss dann der Besitzer der Marke erbringen. (sk)
Abstract
Im Frühjahr 2013 – im Schatten des Falles Vasella – musste sich das Unternehmen Novartis mit einer weiteren Angelegenheit beschäftigen: Es ging dabei um das indische Patent des Medikaments «Glivec ®». Der Beitrag versucht, diesen Fall in einen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext zu stellen. Er analysiert die Entscheidung des indischen Supreme Courts unter Beachtung völkerrechtlicher Grundsätze, der Gewaltenteilung, der Rechtssicherheit und der gerichtlichen Transparenz. (sk)
Abstract
BGer – Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Gültigkeit einer Initiative ausschliesslich aufgrund ihres Wortlauts beurteilt wird, sofern dieser für sich genommen hinreichend klar ist, wird aufgegeben. Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Urteilsberatung trotz klarem und unverfänglichem Wortlaut ein Volksbegehren wegen des diskriminierenden Charakters der Begründung für ungültig erklärt. (Urteil 1C_127/2013)
Abstract
BGer – Der Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person ist seit dem Inkrafttreten der ZPO bei einem Streitwert von mehr als 30'000 Franken im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 219 ff. ZPO geltend zu machen und nicht im vereinfachten Verfahren. (Urteil 5A_689/2012)
Abstract
BGer – Das Verbot von bedienten Fumoirs in Basler Lokalen ist mit eidgenössischem Recht vereinbar. Das Bundesgericht hat die Begründung seines Entscheides vom Juli 2013 vorgelegt. Gemäss dem Urteil dient die strenge kantonale Regelung nicht nur dem Schutz des Personals. (Urteil 2C_912/2012)
Abstract
BGer – Zwei aussereheliche Töchter aus der Heimat eines eingebürgerten Türken erhalten ebenfalls den Schweizer Pass. Der Kanton Solothurn ist vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Der vom Kanton vermutete Rechtsmissbrauch ist laut Gericht nicht erwiesen. (Urteil 1C_317/2013)
Abstract
BVGer – Hauseigentümern in Rümlang ZH ist laut Bundesverwaltungsgericht eine Fluglärmentschädigung zu Recht verwehrt worden. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Ansicht der Schätzungskommission, dass ihre Begehren bei der Einreichung im Jahr 2000 bereits verjährt waren. (Urteil A-4858/2012)
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Die Schweiz und die USA haben am 29. August 2013 in Washington eine Vereinbarung (Joint Statement) unterzeichnet, um den jahrelangen Steuerstreit der Banken mit den USA beizulegen. Die Lösung definiert den Rahmen für die Kooperation der Banken mit den amerikanischen Behörden. Sie respektiert die Souveränität und die Rechtsordnung der Schweiz.
Abstract
Der Bundesrat hat am 28. August 2013 die Botschaft zur Ratifikation des internationalen Arbeitsübereinkommens von 2011 über Hausangestellte (Übereinkommen Nr. 189) verabschiedet. Das Übereinkommen schafft die Rahmenbedingungen, um die Beschäftigung von Hausangestellten zu fördern und gleichzeitig die grundlegenden Rechte bei der Arbeit und ein Mindestmass an sozialem Schutz zu gewährleisten.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2013 die Vernehmlassung zum Entwurf der revidierten Raumplanungsverordnung (RPV) eröffnet. Mit dieser Verordnung, den neuen technischen Richtlinien zu den Bauzonen sowie einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung soll die vom Volk am 3. März 2013 angenommene Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) umgesetzt werden. Diese drei Instrumente sollen vor allem der Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen dienen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2013.
Abstract
Die Qualität der Aufsicht über die Revision soll gestärkt werden. Die bisher getrennte Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften wird daher zusammengelegt und in zwei Schritten bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB konzentriert. Der Bundesrat hat am 28. August 2013 die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2013 die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) verabschiedet. Bei dieser Gesetzesänderung geht es hauptsächlich darum, dass künftig der elektronischen Fassung einer amtlichen Veröffentlichung das Primat zukommen soll, das heisst: Die elektronische Fassung soll rechtsverbindlich sein.
Abstract
Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Der Bundesrat will mit diesen Änderungen den Transport der Fans im öffentlichen Verkehr sicherer machen. Er hat die Vorlage am 28. August 2013 ans Parlament überwiesen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.