Liebe Leserinnen und Leser
Der Lizenzvertrag ist eines der wichtigsten Mittel, um geistiges Eigentum wirtschaftlich zu mobilisieren. Trotzdem ist der Vertragstyp gesetzlich bis heute nicht normiert. Prof. Dr. Thomas Probst fasst die Grundelemente dieses Innominatvertrags zusammen und nimmt zu verschiedenen praxisrelevanten Fragen Stellung.
Berichten in der Presse zufolge sollen 3D-Drucker das Potential haben, eine Revolution der Güterproduktion herbeizuführen. Welche Auswirkungen diese zunehmend massentauglichen Geräte auf das geistige Eigentum haben könnten, wird von Dr. Andreas Glarner und Stefanie Debrunner besprochen.
Dr. Inge Hochreutener befasst sich mit der urheberrechtlichen Gratwanderung, auf die sich Collage-Künstler begeben. Anhand eines konkreten Beispiels lotet sie den gesetzlichen Spielraum aus, der zwischen künstlerischer Freiheit und unzulässiger Aneignung besteht.
Die zunehmende Knappheit an unterscheidungskräftigen Zeichen führt immer wieder zur Abweisung von Markeneintragungsgesuchen. An erster Stelle dürfte dabei die Begründung stehen, das angemeldete Zeichen gehöre dem Gemeingut an. Dr. Salim Rizvi und Beat Lenel zeichnen die fein verästelte Praxis der Eintragungs- und Beschwerdebehörden zu diesem vielschichtigen Begriff nach.
Nach mehrjährigen Debatten verabschiedete das Parlament am 21. Juni 2013 die Swissness-Vorlage. Prof. Dr. Ivan Cherpillod widmet sich der neu eingeführten und im Parlament unumstrittenen Möglichkeit, dem Institut für Geistiges Eigentum einen Antrag auf Löschung einer nicht gebrauchten Marke zu stellen.
Trotz einer starken globalen Vereinheitlichung bleibt die Umsetzung des Patentschutzes letzten Endes lokal. Ein gutes Beispiel dafür liefert die Weigerung des indischen Supreme Court, die Patentanmeldung von Novartis für den Wirkstoff des Krebsmedikaments «Glivec®» gutzuheissen. In seinem Essay geht Dr. Michelangelo Temmerman auf die widerstreitenden Interessen ein, welche sich in diesem Bereich in Indien auch heute noch gegenüberstehen.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.
Daniel Plüss |
LL.M., Rechtsanwalt Redaktor Jusletter |