FINMA-Rundschreiben zur Umsetzung von Basel III
Die FINMA passt ihre Rundschreiben zur Umsetzung von Basel III punktuell an. Die Änderungen treten grundsätzlich am 1. Januar 2014 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2014. Zudem wird die Offenlegung per Stichtag 31. Dezember 2013 präzisiert, namentlich im Kontext des antizyklischen Kapitalpuffers.
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