| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Das Bundesgericht wies mit Urteil vom 18. Juli 2013 die Beschwerde eines 65-jährigen Verurteilten ab, der beantragt hatte, er sei im Gefängnis aufgrund seines Alters von der Arbeitspflicht zu befreien. Das Bundesgericht erwog, dass bei älteren Gefangenen die Fürsorgepflicht und die Vermeidung von Haftschäden Vorrang vor der Resozialisierung des Häftlings hätten. Gleichzeitig verneinte das Bundesgericht die Existenz des Rechtsinstituts der Altersrente für die Gefangenen. Der Beitrag beleuchtet die Argumentation des Bundesgerichts, insbesondere in Bezug auf die Normalisierung der Haftbedingungen und auf die Frage der Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts, und prüft künftige Auswirkungen dieser Rechtsprechung. (bk)
Abstract
Die Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts zur Herausgabepflicht für sogenannte Retrozessionen bezog sich bisher ausschliesslich auf Vermögensverwaltungsverträge. In seinem letzten einschlägigen Leitentscheid stellte sich die Frage nicht, und war deshalb vom Bundesgericht nicht zu beantworten, wie es sich mit der Herausgabepflicht für Retrozessionen bei anderen Vertragsverhältnissen verhält. In diesem Artikel bejaht der Autor die Frage, ob die vom Bundesgericht bezüglich der Herausgabepflicht für Retrozessionen bei Vermögensvertragsverhältnissen entwickelten Grundsätze ebenfalls auf Anlageberatungsverhältnisse anwendbar sind.
Abstract
Der Beitrag schildert den Stand der Selbstregulierung im Schweizer Finanzmarktrecht. Er erläutert die Treiber für Selbstregulierung sowie die Interaktion zwischen der FINMA und den Selbstregulatoren. Er prüft die in vier laufenden Gesetzesprojekten vorgesehene Stellung der Selbstregulierung. Die Selbstregulierung hat eine Zukunft, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So ist sie nur wirksam und glaubwürdig, wenn Selbstregulatoren und insbesondere die FINMA eng zusammenwirken («Koregulierung statt Selbstregulierung»). Kein Raum für Selbstregulierung besteht, wenn es fundamentale Fragen zu regeln gilt. Dazu bedarf es Gesetzgebung.
Abstract
Die meisten Bürger Australiens kommen nur sporadisch mit Politik in Kontakt. Dabei sind Medienberichte zu Regierungsbeschlüssen oder Debatten des Parlaments und Wahlen wesentliche Berührungspunkte. Politik findet weitgehend in Institutionen, wie dem Parlament oder der Regierung, statt. Australiens politische Institutionen und das politische System als solches sind wesentlich von der britischen Westminster-Demokratie und dem US-amerikanischem Föderalismus geprägt. Dieses Mischsystem anerbietet sich als interessanter Untersuchungsgegenstand.
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BGer – Eine politische Sendung muss nicht alle Aspekte eines Themas ansprechen, um als objektiv im Sinne des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu gelten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SRG SSR gegen eine Anzeige aufgrund einer Debatte in dem Fernsehformat Arena bestätigt. (Urteil 2C_321/2013) (sk)
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BGer – Ein Raser aus Zürich wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte die Haftstrafe, die wegen mehr als einem Duzend schwerer Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz verhängt wurde. (Urteil 6B_499/2013) (sk)
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BGer – Ein Autofahrer, dessen Atem-Alkoholtest einen etwas höheren Wert als 0,5 Promille anzeigte, kann dieses Ergebnis nicht mehr anfechten, weil er es mit seiner Unterschrift bestätigt hatte. Das Bundesgericht verwehrte ihm eine Berufungsmöglichkeit. (Urteil 6B_186/2013) (sk)
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Der zuständige Einzelrichter des Verwaltungsgerichts hat am 17. Oktober 2013 eine Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der am 2. Juni 2013 an der Aufstiegsfeier des FC Aarau im Club Kettenbrücke in Aarau eine Pyro-Fackel entzündet hatte und gegen den die Kantonspolizei ein Rayonverbot für Fussballspiele erliess. Umstritten war die Frage, ob die Tat in der Kettenbrücke als Gewalttätigkeit «anlässlich einer Sportveranstaltung» zu qualifizieren ist. (Urteil WPR.2013.112)
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Das Bundesamt für Energie hat die Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung (EnV) eröffnet. Diese sieht strengere Effizienzvorschriften für verschiedene Elektrogeräte sowie eine obligatorische Energieetikette für Kaffeemaschinen und Reifen vor. Die Anhörung dauert bis 17. Januar 2014.
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Ab 2014 sind alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit. Der Bundesrat hat zur Beseitigung von Unklarheiten die Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz entsprechend angepasst. Gleichzeitig hat er in dieser Verordnung die Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen, mit der Berufskategorie der Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ergänzt. Dies entspricht langjähriger Verwaltungspraxis und erhöht die Rechtssicherheit.
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Als Folge der Revision des Obligationenrechts im Bereich der Rechnungslegung werden die entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften für Banken und Effektenhändler angepasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gibt die überarbeitete Bankenverordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) das neue Rundschreiben in die Anhörung. Die Anhörungen dauern bis zum 31. Dezember 2013.
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Die FINMA passt ihre Rundschreiben zur Umsetzung von Basel III punktuell an. Die Änderungen treten grundsätzlich am 1. Januar 2014 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2014. Zudem wird die Offenlegung per Stichtag 31. Dezember 2013 präzisiert, namentlich im Kontext des antizyklischen Kapitalpuffers.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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