| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Die Wettbewerbskommission hat am 23. September 2013 zur Freizügigkeit des Notariats eine Empfehlung abgegeben. Diese könnte zusammen mit dem Vorentwurf zur Revision des SchlT ZGB vom 14. Dezember 2012 zu erheblichen Veränderungen im Bereiche des Notariats führen. Im Beitrag wird vorerst die heutige Ausgangslage erläutert, dies als Basis zur aktuellen Diskussion über die Zukunft des Notariats in der Schweiz. Anschliessend wird ein erster Überblick über die Art. 55 ff. Vorentwurf SchlT ZGB gegeben. Dabei soll insbesondere auch auf die Notwendigkeit einer bisher fehlenden Gesamtoptik hingewiesen werden.
Abstract
Im Anschluss einer Reihe von Entscheidungen des EuGH vom 24. Mai 2011 steht die europarechtliche Legitimation des Notariates insbesondere unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht nur in Deutschland im Fokus der Diskussion. Es fragt sich daher, welche Auswirkungen europarechtliche Vorgaben auf die Ausgestaltung des Notariatswesens haben. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die zentrale Frage nach den qualitativen Anforderungen an Notare zu legen.
Abstract
Der EuGH hat das von mehreren EU-Mitgliedstaaten für den Zugang zum Notarberuf aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis für unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit befunden. Aus den Urteilen ergibt sich jedoch kein unbeschränkter Binnenmarkt für Notare und auch kein Eingriff in die Organisationsautonomie der Mitgliedstaaten. Ein Vergleich mit den Rahmenbedingungen für das Notariat in Österreich und Italien zeigt starke Abweichungen von der Ausgangslage in der Schweiz, weshalb hier die Berücksichtigung der kantonalen Unterschiede notwendig erscheint. Neuerungen könnte ein Reformvorschlag für die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie bringen.
Abstract
Der schweizerische Notar nimmt im Rahmen seiner öffentlichen Beurkundungstätigkeit eine hoheitliche Funktion wahr und ist nach bisherigem Verständnis vom Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie von demjenigen des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt ausgenommen. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen nun aber festgehalten, dass sich der europäische Notar auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich die Entscheide des Gerichtshofes auf die Schweiz auswirken und welche Freizügigkeit dem schweizerischen Notar dadurch im interkantonalen Verhältnis zukommt.
Abstract
Am 18. Oktober 2013 fand das Symposium des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern zur Zukunft des Notariats in der Schweiz statt. Der Beitrag fasst die Podiums- und Plenumsdiskussion zusammen.
Abstract
BGer – Ein in Champ-Dollon inhaftierter Oberst aus Ägypten kann in eine psychiatrische Anstalt überwiesen werden. Das Bundesgericht bestätigte damit eine Entscheidung der Genfer Justiz. (Urteile 6B_538/2013 und 6B_563/2013) (sk)
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BGer – Die umstrittene Entschädigung für den abtretenden Schwyzer Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler ist definitiv. Laut Bundesgericht kann der mit dem Regierungsrat abgeschlossene Vergleich nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden. (Urteil 1C_261/2012)
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BGer – Der Kanton Aargau muss eine Beschwerde gegen mehrere Finanzbeschlüsse der Stadt Aarau inhaltlich behandeln. Laut Bundesgericht hat die dreitägige Beschwerdefrist nicht schon mit der Publikation der Beschlüsse im Internet zu laufen begonnen. (Urteil 1C_577/2013)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 21. Oktober 2013 die am 6. Juni 2011 eröffnete Untersuchung betreffend die von Swatch Group beabsichtigte Umsetzung ihrer neuen Lieferpolitik abgeschlossen.
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Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses verabschiedet. Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben. Damit werden Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem wird vereinfacht.
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Der Bund verstärkt sein Engagement gegen Menschenhandel. Er kann künftig selber präventive Massnahmen ergreifen und Massnahmen von Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 eine Verordnung verabschiedet, welche die Einzelheiten festlegt.
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Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» verabschiedet und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Im Steuerrecht wird den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2013 eine Änderung der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFV) gutgeheissen. Damit wird den gemeinnützigen Bauträgern ermöglicht, zinsgünstige Darlehen nicht nur für Bauinvestitionen, sondern auch für den Erwerb von Bauland zu beanspruchen. Die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist Teil des wohnungspolitischen Massnahmenpakets, das der Bundesrat im Mai 2013 verabschiedet hat. Es zielt darauf ab, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten, ohne den Wohnungsmarkt und damit die Neubautätigkeit negativ zu beeinflussen.
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Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung gutgeheissen. Danach sollen neu auch Produzenten, die Biogas als Treibstoff für die Stromerzeugung einsetzen, der Mineralölsteuer unterstellt werden. Zudem soll Biogas zur Stromerzeugung von den gleichen Steuererleichterungen profitieren können wie im Strassenverkehr verwendetes Biogas, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen eingehalten werden. Die geänderte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft.
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Der Bundesrat empfiehlt in seiner am 23. Oktober 2013 verabschiedeten Botschaft die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme. Ihre steuerpolitischen Forderungen decken sich mit der vom Bundesrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen. Im Bereich der Sozialversicherungen hingegen sind Ehepaare nicht schlechter gestellt als unverheiratete Paare, weshalb aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf besteht.
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Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nur noch während 20 statt 25 Jahren. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden weniger stark gekürzt als in der Anhörung vorgeschlagen, sollen aber künftig regelmässig an die Preisentwicklung der Photovoltaikmodule angepasst werden. Ausserdem werden die Energieetiketten für bestimmte Elektrogeräte den Neuerungen in der EU angepasst. Dies hat der Bundesrat am 23. Oktober 2013 entschieden und setzt die entsprechenden Änderungen der Energieverordnung per 1. Januar 2014 in Kraft.
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