Konvention gegen gefälschte Medikamente
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Medicrime-Konvention eröffnet. Dabei handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten. Um die Anforderungen der Konvention zu erfüllen, sind punktuelle Anpassungen des Heilmittelgesetzes (HMG) und der Strafprozessordnung (StPO) notwendig. Damit wird der Kampf gegen den illegalen Heilmittelhandel verstärkt, der eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. April 2014.
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