Asbestfälle bleiben sistiert
BGer – Das Bundesgericht hat zwei Wiedererwägungsgesuche von Nachkommen von Asbestopfern abgewiesen. Es will die neue Gesetzgebung bezüglich der Verjährung abwarten, bevor es die beiden Fälle beurteilt. Im März 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen der heutigen kurzen Fristen verurteilt. (Urteile 4A_299/2013 und 4A_554/2013)
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