Liebe Leserinnen und Leser

Die Abwesenheit eines institutionellen Rahmens für die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) stellt ein seit langem ungelöstes Problem dar, das schon seit mehr als zehn Jahren von der EU bemängelt wird. Die vom Schweizerischen Bundesrat und vom Ministerrat der EU verabschiedeten Mandate im Dezember 2013 bzw. Mai 2014 bilden die Grundlage für die Verhandlungen zur Ausgestaltung eines neuen institutionellen Rahmenabkommens. Sie erfolgen unter politisch schwierigen Umständen, da mit der Befürwortung des Schweizer Volkes der Masseneinwanderungsinitiative bislang unklar ist, ob der bilaterale Weg überhaupt noch eine Zukunft hat. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass jegliche Lösung vom Schweizer Stimmvolk genehmigt werden muss (vgl. zum Thema auch Stefan Schlegel / Charlotte Sieber-Gasser, Der Dritte Weg zur Vierten Freiheit, in: Jusletter 17. März 2014; Peter Uebersax, Die verfassungsrechtliche Zuwanderungssteuerung – Zur Auslegung von Art. 121a BV, in: Jusletter 14. April 2014; Astrid Epiney, Zur rechtlichen Tragweite der Art. 121 a, Art. 197 Ziff. 9 BV, in: Jusletter 2. Juni 2014). Joëlle de Sépibus zeigt Vor- und Nachteile unterschiedlicher institutioneller Optionen als Dach für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auf und überprüft diese auf ihre Machbarkeit.

Traditionsgemäss bietet uns Regina Aebi-Müller eine Urteilsübersicht zu der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht. Umfasst ist die Rechtsprechung vom April 2013 bis Ende Mai 2014.

Harald Bärtschi und Ruedi Ackermann kommentieren das Urteil des Bundesgerichts vom 19. Mai 2014 zur Anfechtungsfrist bei der Kündigung eines Mietvertrages (vgl. auch Thomas Koller, Wenn mir Mon-Repos die Ruhe raubt …, in: Jusletter 3. Februar 2014 und Harald Bärtschi / Ruedi Ackermann, Fristberechnung im Mietrecht, in: Jusletter 3. Februar 2014). Sie plädieren dafür, dass zur Vermeidung von Missverständnissen der Fristbeginn im amtlichen Kündigungsformular erläutert wird.

Das Urteil des Bundesgerichts vom 28. April 2014 zur Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften ist Thema der Ausführungen von Peter Forstmoser, Franco Taisch und Tizian Troxler. Im Ergebnis sehen sie das Urteil des Bundesgerichts in der rechtlichen Begründung als problematisch an und sprechen sich für eine Gesetzesrevision aus, die insbesondere die Möglichkeit einer effizienten und effektiven Eigenkapitalbeschaffung einführen müsste, um u.a. den aktuellen Bedürfnissen der Bankgenossenschaften Rechnung tragen zu können.

Das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) erlaubt nicht nur die Anerkennung und Vollstreckung von bereits rechtskräftigen Entscheiden. Im Anwendungsbereich des Übereinkommens können vielmehr auch Urteile in einem Vertragsstaat vollstreckt werden, die im Erlassstaat lediglich vorläufig vollstreckbar sind (Art. 38 LugÜ). Damit sind namentlich Entscheide der Vollstreckung zugänglich, gegen welche im Ursprungsland ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Zum Schutz des Schuldners kann das Vollstreckungsverfahren deshalb sistiert werden (Art. 46 LugÜ). In BGE 137 III 261 hat das Bundesgericht den Anwendungsbereich der Sistierung allerdings stark eingeschränkt und die Sistierungsbestimmung praktisch ihres Sinns entleert. Nach Ansicht von Isabelle Berger-Steiner und Raphael Währy überzeugen die vom Bundesgericht für die restriktive Auslegung von Art. 46 LugÜ angeführten Gründe nicht.

Daniel Jositsch berichtet von den aktuellen Tendenzen in der strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Gesetzgebung und setzt damit eine Reihe fort. Er bezeichnet das Strafrecht inzwischen als Grossbaustelle: Das gesamte Sanktionenrecht wird erneut revidiert, der Besondere Teil des StGB harrt der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung, bezüglich des Strafprozessrechts wurde eine Gesamtrevision des erst 2011 in Kraft gesetzten Rechts angekündigt, das BüPF und das Strafregisterrecht werden angepasst und viele weitere Änderungen stehen an.

Wolfgang Straub bietet eine Orientierungshilfe zum vertraglichen Regelungsbedarf bei cloudbasierten Services. Er hat eine Checkliste für komplexe Vorhaben entwickelt.

Wir freuen uns ganz besonders, Herrn Prof. Dr. Sebastian Heselhaus im Redaktions-Team von Jusletter begrüssen zu dürfen. Er wird den deutschsprachigen Teil der Fachredaktion für Energie- und Umweltrecht übernehmen.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine dreiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 11. August 2014.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und natürlich eine spannende Lektüre.

 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

  

Wissenschaftliche Beiträge
Ein institutionelles Dach für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union – Wie weiter?
Joëlle de Sépibus
Joëlle de Sépibus
Die Abwesenheit eines institutionellen Rahmens für die bilateralen Abkommen stellt ein seit langem von der EU bemängeltes Problem dar. Die Forderung nach der Errichtung eines institutionellen Daches entspricht der Einsicht, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zum gemeinsamen Binnenmarkt nur garantiert werden kann, wenn die Schweiz neues EU-Recht innert nützlicher Frist übernimmt und internationale unabhängige Mechanismen die einheitliche Anwendung und Auslegung dieses Rechts garantieren. Die Autorin zeigt die Vor- und Nachteile unterschiedlicher institutioneller Optionen auf und überprüft diese auf ihre politische Machbarkeit.
Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht
Regina Aebi-Müller
Regina Aebi-Müller
Die Urteilsübersicht schliesst nahtlos an die Rechtsprechungsübersicht in Jusletter vom 6. Mai 2013 an. Einmal mehr ist es das Ziel, dem familienrechtlichen Praktiker eine rasche Übersicht über die Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu bieten. Einzelne Urteile werden darüber hinaus auch kritisch beleuchtet. Der Beitrag umfasst die Rechtsprechung von April 2013 bis Ende Mai 2014 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Erfasst wurden alle in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten bzw. zur Publikation bestimmten Urteile sowie ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide zum Familienrecht.
Urteilsbesprechungen
Verspätete Anfechtung einer Kündigung im Mietrecht
Harald Bärtschi
Harald Bärtschi
Ruedi Ackermann
Ruedi Ackermann
Der Empfang der Kündigung eines Mietvertrags löst die 30-tägige Anfechtungsfrist nach Art. 273 Abs. 1 OR aus. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 4A_120/2014 vom 19. Mai 2014 (zur amtlichen Publikation vorgesehen) ist für den Fristbeginn massgeblich, wann der Mieter das eingeschrieben versandte Kündigungsschreiben erstmals bei der Poststelle hätte abholen können (absolute Empfangstheorie). Im beurteilten Fall nahm die Mieterin das Schreiben am sechsten Tag der Abholfrist in Empfang. Ihre Anfechtung am 30. Tag nach der Abholung erfolgte zu spät. Zur Vermeidung von Missverständnissen wäre es wünschenswert, den Fristbeginn im amtlichen Kündigungsformular zu erläutern.
Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften
Peter Forstmoser
Peter Forstmoser
Franco Taisch
Franco Taisch
Tizian Troxler
Tizian Troxler
Die Raiffeisen-Bankengruppe wollte die statutarischen Grundlagen schaffen, um Beteiligungsscheine – ähnlich Partizipationsscheinen bei der Aktiengesellschaft – ausgeben zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Pläne mit Urteil B-6017/2012 vom 13. Juni 2013 abgesegnet. Das Bundesgericht dagegen qualifizierte sie im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_363/2013 vom 28. April 2014 überraschend als rechtswidrig. Nach Auffassung der Autoren ist der Entscheid des Bundesgerichts in der rechtlichen Begründung problematisch und in den praktischen Auswirkungen abzulehnen. Eine Gesetzesrevision drängt sich auf.
Urteilsfreizügigkeit auf Kosten des Schuldnerschutzes?
Isabelle Berger-Steiner
Isabelle Berger-Steiner
Raphael Währy
Raphael Währy
Das Lugano-Übereinkommen sieht die Möglichkeit vor, das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zu sistieren, wenn im Ursprungsstaat ein Rechtsmittel gegen das zu vollstreckende Urteil eingelegt wurde (Art. 46 LugÜ). Im bisher in der Literatur kaum beachteten BGE 137 III 261 hat das Bundesgericht den Anwendungsbereich der Sistierung in unkritischer Gefolgschaft des EuGH stark eingeschränkt. Die Autoren zeigen auf, dass diese Auslegung von Art. 46 LugÜ den Rechtsschutz des Schuldners übermässig beschränkt.
Beiträge
Strafrecht als Grossbaustelle
Daniel Jositsch
Daniel Jositsch
Das Strafrecht hat sich jahrzehntelang durch grosse Stabilität ausgezeichnet. Dies hat sich grundsätzlich geändert. Im Strafrecht und den verwandten Gebieten jagt eine Revision die nächste. Das hat zur Folge, dass das gesamte Rechtsgebiet einer Grossbaustelle gleicht. Wer im Strafrecht wissen will, was gilt, kann sich nicht mehr auf gedruckte Gesetzesausgaben verlassen, sondern muss sich im Internet versichern, dass er sich mit dem aktuellen Gesetz beschäftigt. Der Beitrag versucht aufzuzeigen, welche Änderungen im Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts im Parlament aktuell diskutiert werden.
Cloud Computing – Checkliste zum vertraglichen Regelungsbedarf
Wolfgang Straub
Wolfgang Straub
Cloudbasierte Services sind vielgestaltig und reichen von Gratisservices im Internet bis zu eigentlichen IT Outsourcinglösungen. Ebenso vielfältig sind die vertraglichen Regelungen. Als Orientierungshilfe für komplexe Vorhaben wird hier eine Checkliste zum vertraglichen Regelungsbedarf wiedergegeben.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Schweiz verletzt Recht auf Achtung des Familienlebens
Jurius
Jurius
EGMR – Ein Ecuadorianer darf trotz strafrechtlicher Verurteilungen nicht in seine Heimat ausgewiesen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Das Recht auf Familienleben sei höher zu gewichten, als das Sicherheitsinteresse der Schweiz. (Urteil 3910/13)
Aus dem Bundesgericht
Arzneimittelgrossistin Zur Rose: Geschäftsmodell unzulässig
Jurius
Jurius
BGer – Das Geschäftsmodell der Zur Rose AG und der ihr angeschlossenen Ärzte zur Medikamentenabgabe ist nicht zulässig. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts. (Urteil 2C_477/2012)
Asbestfälle bleiben sistiert
Jurius
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat zwei Wiedererwägungsgesuche von Nachkommen von Asbestopfern abgewiesen. Es will die neue Gesetzgebung bezüglich der Verjährung abwarten, bevor es die beiden Fälle beurteilt. Im März 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen der heutigen kurzen Fristen verurteilt. (Urteile 4A_299/2013 und 4A_554/2013)
Entschädigung für menschenrechtswidrige Haftbedingungen
Jurius
Jurius
BGer – Der Kanton Waadt muss einen Straftäter für die erlittenen menschenrechtswidrigen Haftbedingungen finanziell entschädigen. Die blosse Feststellung, dass die rund zehntägige Unterbringung in einer fensterlosen und dauerbeleuchteten Zelle eines Polizeigefängnisses widerrechtlich war, genügt nicht als Wiedergutmachung. (Urteil 6B_17/2014)
Frist für Christoph Mörgeli definitiv abgelaufen
Jurius
Jurius
BGer – Das Bundesgericht stellt die von Mörgeli verpasste Frist für seine Beschwerde gegen die Rundschau-Sendung nicht wieder her. Der SVP-Nationalrat hatte eine unvollständige Rechtsschrift eingereicht und sie nicht rechtzeitig ergänzt. (Urteil 2F_10/2014)
Dreifacher Mörder wird definitiv an Italien ausgeliefert
Jurius
Jurius
BGer – Ein 58-jähriger Italiener wird an sein Heimatland ausgeliefert, hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hatte im August 2006 ein Paar und dessen 17-jährigen Sohn in Brescia (I) ermordet. Am 11. Dezember 2013 war der Täter in einem Hotel in Chiasso (TI) festgenommen worden. (Urteil 1C_317/2014)
Bundesgericht heisst Beschwerde von Zürcher Polizei-Prügelopfer gut
Jurius
Jurius
BGer – Das Zürcher Obergericht muss sich nochmals mit einer Prügelei zwischen drei Polizisten und einem Passanten befassen. Es hatte ein Verfahren gegen die Polizisten wegen Amtsmissbrauchs eingestellt. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde gegen diesen Entscheid gutgeheissen. (Urteil 6B_743/2013)
Internement confirmé d’un enseignant pédophile
Jurius
Jurius
BGer – Ein Lehrer, der wegen Missbrauchs mehrere Jungen schuldig gesprochen wurde, wird verwahrt. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung des Mannes, der durch das Strafgericht von Côte (VD) mit neun Jahren Gefängnis bestraft wurde. (Urteil 6B_970/2013) (sk)
Pokerräuber-Fall geht nochmals ans Obergericht Zürich
Jurius
Jurius
BGer – Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich hat vor Bundesgericht einen Erfolg erzielt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Schüsse des Pokerräubers in einer Bar an der Langstrasse am 16. Oktober 2010 als mehrfacher Mordversuch zu bewerten sind. (Urteil 6B_939/2013)
Schwyzer Richter darf nicht über Entscheid seiner Ehefrau urteilen
Jurius
Jurius
BGer – Ein Verwaltungsrichter des Kantons Schwyz hat die Beschwerde eines Ehepaares gegen eine Steuerveranlagung beurteilt, die unter anderem von seiner Ehefrau bearbeitet worden war. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Der Richter hätte in den Ausstand treten müssen. (Urteile 2C_89/2013 und 2C_90/2013)
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Serbischer Fussballspieler vom FC Basel hat keine Arbeitsbewilligung
Jurius
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des FC Basel (FCB) gegen die durch das Bundesamt für Migration (BFM) verfügte Nichtzulassung eines von ihm verpflichteten serbischen Fussballspielers abgewiesen. Der Fussballer hat nicht während mindestens eines Jahres regelmässig auf höchstem Niveau gespielt, so wie es die für junge Profifussballer (18 bis 21 Jahre) speziell erlassenen Weisungen des Ausländergesetzes verlangen. (Urteil C-4813/2013)
ProSiebenSat.1 verschläft Teilnahme an Tarifverhandlungen
Jurius
Jurius
BVGer – Weil ProSiebenSat.1 seine Urheberrechte in der Schweiz selbst wahrnehmen will, hat die Sendeanstalt gegen den von Verwertungs- und Konsumentenorganisationen ausgehandelten Tarifvertrag Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht ist darauf aber nicht eingetreten. (Urteil B-2385/2013)
Medienmitteilungen
FINMA veröffentlicht totalrevidiertes Rundschreiben «Liquiditätsrisiken Banken»
Jurius
Jurius
Ab 2015 soll entlang des Bankenstandards Basel III ein neuer, harmonisierter Liquiditätsstandard gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD führt mit einer Revision der Liquiditätsverordnung die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) ein. Gleichzeitig passt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» an und veröffentlicht am 7. Juli 2014 die definitive Fassung des Rundschreibens.
Die Schweiz ratifiziert das Nagoya-Protokoll
Jurius
Jurius
Am 11. Juli 2014 wird die Schweiz in New York das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile ratifizieren. Das Parlament hat das Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) am 21. März 2014 genehmigt.
Drohnen und Flugmodelle: Anpassung der Verordnung
Jurius
Jurius
In Zukunft dürfen Drohnen oder Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) betrieben werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einer Anpassung der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien zugestimmt. Die Anpassung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Epidemiengesetz: Anhörung ist eröffnet
Jurius
Jurius
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Anhörung zu den Verordnungen des revidierten Epidemiengesetzes eröffnet. Diese präzisieren das am 22. September 2013 von der Schweizer Bevölkerung angenommene Gesetz, welches Anfang 2016 in Kraft treten soll. Bis 10. Oktober 2014 können sich alle interessierten Kreise zu den Verordnungstexten äussern.
Rechtsprechungsübersicht
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Mai–Juni 2014)
Jurius
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Mai bis und mit 16. Juni 2014 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.