Riverrafting-Unfall kommt nochmals vor das Obergericht Zürich
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil der kantonalen Vorinstanz bezüglich des Riverrafting-Unfalls im Juli 2007 auf der Saane aufgehoben. Das Zürcher Obergericht hatte bei der Beurteilung der Genugtuungsforderung der Familie des damals ertrunkenen Mädchens Beweise nicht zugelassen. (Urteil 2C_795/2013)
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