Echec de la ville de Genève contre AGENS
BGer – Die Stadt Genf verliert den Rechtsstreit gegen die Vereinigung Genfer Reinigungsunternehmen (AGENS). Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Lohnhöhe von Angestellten in diesem Wirtschaftssektor kein Kriterium für Offertenzuschlag bei Reinigungsarbeiten bildet. (Urteil 2D_58/2013) (sts)
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