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Liebe Leserinnen und Leser

Die Diskussion um Sterbehilfe ist in der Schweiz immer wieder aktuell (vgl. dazu: Hans Giger, Sterbehilfe – Eine Gratwanderung zwischen Lebenserhaltung und Lebensabsprechung, in: Jusletter 21. Juli 2008). Aktive Sterbehilfe ist bei uns – wie in den meisten europäischen Ländern – verboten. Wer auf Verlangen des Opfers dieses tötet, kann gemäss Art. 114 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden. Lässt sich dieses Verbot noch mit den in der Verfassung und internationalen Abkommen verankerten Grundrechten vereinbaren? Vanessa Lucas findet, dass es an der Zeit ist, die geltenden Rechtsvorschriften zu revidieren.

Nach Doping und Gewalt in den Stadien stehen die Schweizer Behörden vor einer neuen Herausforderung: Spielmanipulation (siehe auch: Deborah Hauser, Korruption im Sport, in: Jusletter 13. Mai 2013). Bis heute fehlt ein entsprechender Tatbestand «Sportbetrug» im Schweizer Strafgesetzbuch. Flavia Broglia erachtet ein internationales Übereinkommen im Kampf gegen die Manipulation der Ergebnisse als sinnvoll. Sie befürwortet die Unterstützung des Entwurfs des Bundesrates zum neuen Geldspielgesetz, welcher Wettkampfmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten unter Strafe stellt.

Franz A. Wolf bespricht anhand von BGE 140 II 233 die Einbringung landwirtschaftlicher Grundstücke oder Gewerbe in eine juristische Person sowie die Mehrheitsbeteiligung an juristischen Personen mit landwirtschaftlichem Gewerbe als Hauptaktivum. Fazit des Autors: Das Erteilen der Erwerbsbewilligung setzt nicht voraus, dass es sich bei den einzubringenden Grundstücken um ein Hauptaktivum der juristischen Person handelt. Eine höchstrichterliche Klarstellung bezüglich des Erwerbs von Anteilsrechten an juristischen Personen wäre zu begrüssen.

Haben Menschenrechte einen schweren Stand in Australien? Die allgemeine Lage der Menschenrechte in Australien hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Die Regierung bemüht sich, grobe Diskriminierungen gegen den indigenen Bevölkerungsanteil zu korrigieren. Auch wurden menschenrechtswidrige und unwürdige Bestimmungen der australischen Asylgesetzgebung aufgehoben. Ivo von Arx sieht die Umsetzung sowie die Einführung der Menschenrechte in die australische Verfassung in kleinen aber kontinuierlichen Schritten.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

   

Wissenschaftliche Beiträge
Vanessa Lucas
Abstract

In unserer heutigen, durch den medizinischen Fortschritt geprägten Gesellschaft nimmt auch der Umgang mit dem Ende des Lebens einen wichtigen Stellenwert ein. Doch obschon unser Land in diesem Bereich Pionierarbeit leistet, ist aktive Sterbehilfe, nämlich die Tötung auf Verlangen des Opfers, nach Artikel 114 StGB strafbar. Es stellt sich die Frage, ob sich dieses Verbot mit den in der Verfassung und internationalen Abkommen verankerten Grundrechten vereinbaren lässt. Die Autorin untersucht den Inhalt dieser Rechte und schlägt eine Revision der geltenden Rechtsvorschriften durch Hinzufügen eines zweiten Absatzes des Artikels 114 vor. (bk)

Flavia Broglia
Abstract

Die Skandale von Spielmanipulationen in den letzten Jahren haben dem Image und der Integrität des Sports geschadet. Diese Manipulationen, die vor allem von kriminellen Netzwerken organisiert werden, begründen eine neue Form von Kriminalität und Geldwäsche, gegen die die Schweiz kaum etwas ausrichten kann weil sie nicht über die entsprechenden Rechtsinstrumente verfügt. Die Schweizer Behörden sind nun an der Einführung eines besonderen Straftatbestands des Sportbetrugs nach dem Vorbild der künftigen internationalen Konvention des Europarates. (bk)

Urteilsbesprechungen
Franz A. Wolf
Abstract

Weniger als ein Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der Schweiz gehört juristischen Personen. Erhöhter Kapitalbedarf, überbetriebliche Organisationen oder das Bedürfnis, Haftungsrisiken zu beschränken, dürften zur Verbreitung juristischer Personen als Eigentümer landwirtschaftlichen Bodens führen. BGE 140 II 233 verschärft die Bewilligungspflicht nach dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) beim Erwerb von Anteilsrechten an juristischen Personen erheblich. Das bietet Gelegenheit, aktuelle Fragen zum Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundeigentum anzuschauen und den legislativen Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Beiträge
Ivo von Arx
Abstract

Die Gründerväter der australischen Verfassung konnten sich nicht mit der Idee einer Verfassung mit einem Menschenrechtskatalog anfreunden. Sie stützten sich vielmehr auf im Common Law verbürgte Rechte und vertrauten darauf, dass das Parlament des Bundes und der Gliedstaaten ihre Kompetenzen nicht missbrauchen würden. Diesem aus dem 19. Jahrhundert stammenden Staats- und Verfassungsverständnis kommt in Australien bis heute Bedeutung zu und scheint der Idee übergeordneter Menschenrechte entgegenzustehen. Haben Menschenrechte tatsächlich einen schweren Stand in Australien?

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Stadt Genf verliert den Rechtsstreit gegen die Vereinigung Genfer Reinigungsunternehmen (AGENS). Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Lohnhöhe von Angestellten in diesem Wirtschaftssektor kein Kriterium für Offertenzuschlag bei Reinigungsarbeiten bildet. (Urteil 2D_58/2013) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat den Rekurs einer Luganeser Firma abgelehnt, die vom Tessiner Staatsrat von allen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen worden war. Das Unternehmen hatte bei einer Offerte für ein Gesundheitszentrum falsche Angaben gemacht. (Urteil 2C_315/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das vom Waadtländer Appellationsgericht verhängte Strafmass von 14 Jahren Freiheitsstrafe für den französischen Genetiker bestätigt. Dieser hat 2010 seine Stiefmutter in Vaux-sur-Morges VD getötet. (Urteil 6B_514/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Grundstückeigentümerin in Zürich-Affoltern abgewiesen. Sie wehrte sich dagegen, dass das Linksabbiegen von der Wehntalerstrasse her auf ihre Parzelle nicht mehr möglich sein soll. (Urteil 1C_112/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Astra muss eine Verschiebung des Autobahnanschlusses Weinigen an den Nordring um 600 Meter und die Streichung dieses Anschlusses prüfen. Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid die Beschwerden von Anwohnern und der Gemeinde Weiningen gutgeheissen. (Urteile 1C_108/2014 und 1C_110/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beurteilung der Tötung eines Gipsermeisters auf einer Baustelle in Root LU nochmals an das Kantonsgericht Luzern zurückgewiesen. (Urteil 6B_1220/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass Unterlagen und Daten entsiegelt werden, die aufgrund einer Hausdurchsuchung bei einer Firma in Binningen BL 2013 beschlagnahmt worden sind. (Urteil 1B_247/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern der Frohbühlstrasse gegen den Bau einer Container-Siedlung für Asylbewerber in Zürich-Seebach abgewiesen. Der Bedarf nach Wohnungen sei ausgewiesen und die Lärmimmissionen durch Schallschutzmassnahmen begrenzbar. (Urteile 1C_704/2013 und 1C_742/2013)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Unternehmen Siegenia-Aubi AG (Siegenia), Paul Koch AG (Koch) und SFS unimarket AG (SFS) gegen die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission WEKO vom 18. Oktober 2010 gutgeheissen. (Urteile B-8399/2010, B-8404/2010 und B-8430/2010)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Angabe des Zivilstandes ist im Verkehr mit Behörden unerlässlich und stellt einen zulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Der Bundesrat lehnt deshalb eine Anpassung oder gar eine Aufhebung der Zivilstände zum jetzigen Zeitpunkt ab, wie er in einem am 8. Oktober 2014 veröffentlichten Bericht schreibt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2014 die Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Islamischer Staat» und verwandter Organisationen verabschiedet. Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2014 in Kraft.

Jurius
Abstract

Inkraftsetzung der Änderung vom 21. März 2014 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG).

Jurius
Abstract

Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat verschiedene technische Änderungen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen gutgeheissen. Diese Änderungen werden per 1. Dezember 2014 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Das Bundesamt für Umwelt hat am 3. Oktober 2014 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen die Firma CCC Credit Card Center AG eingereicht und löst den Zusammenarbeitsvertrag per sofort auf.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» ab. Die Initiative beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und beschränkt die Finanzautonomie der Kantone.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August bis und mit 16. September 2014 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.