Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Diskussion um Sterbehilfe ist in der Schweiz immer wieder aktuell (vgl. dazu: Hans Giger, Sterbehilfe – Eine Gratwanderung zwischen Lebenserhaltung und Lebensabsprechung, in: Jusletter 21. Juli 2008). Aktive Sterbehilfe ist bei uns – wie in den meisten europäischen Ländern – verboten. Wer auf Verlangen des Opfers dieses tötet, kann gemäss Art. 114 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden. Lässt sich dieses Verbot noch mit den in der Verfassung und internationalen Abkommen verankerten Grundrechten vereinbaren? Vanessa Lucas findet, dass es an der Zeit ist, die geltenden Rechtsvorschriften zu revidieren.

Nach Doping und Gewalt in den Stadien stehen die Schweizer Behörden vor einer neuen Herausforderung: Spielmanipulation (siehe auch: Deborah Hauser, Korruption im Sport, in: Jusletter 13. Mai 2013). Bis heute fehlt ein entsprechender Tatbestand «Sportbetrug» im Schweizer Strafgesetzbuch. Flavia Broglia erachtet ein internationales Übereinkommen im Kampf gegen die Manipulation der Ergebnisse als sinnvoll. Sie befürwortet die Unterstützung des Entwurfs des Bundesrates zum neuen Geldspielgesetz, welcher Wettkampfmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten unter Strafe stellt.

Franz A. Wolf bespricht anhand von BGE 140 II 233 die Einbringung landwirtschaftlicher Grundstücke oder Gewerbe in eine juristische Person sowie die Mehrheitsbeteiligung an juristischen Personen mit landwirtschaftlichem Gewerbe als Hauptaktivum. Fazit des Autors: Das Erteilen der Erwerbsbewilligung setzt nicht voraus, dass es sich bei den einzubringenden Grundstücken um ein Hauptaktivum der juristischen Person handelt. Eine höchstrichterliche Klarstellung bezüglich des Erwerbs von Anteilsrechten an juristischen Personen wäre zu begrüssen.

Haben Menschenrechte einen schweren Stand in Australien? Die allgemeine Lage der Menschenrechte in Australien hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Die Regierung bemüht sich, grobe Diskriminierungen gegen den indigenen Bevölkerungsanteil zu korrigieren. Auch wurden menschenrechtswidrige und unwürdige Bestimmungen der australischen Asylgesetzgebung aufgehoben. Ivo von Arx sieht die Umsetzung sowie die Einführung der Menschenrechte in die australische Verfassung in kleinen aber kontinuierlichen Schritten.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

   

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