Condamnation annulée contre un ex-collaborateur d'Ems-Chemie
BStGer – Das Bundesstrafgericht muss eine Sanktion gegen einen Ex- Angestellten der Ems-Chemie nochmals überprüfen. Die Bundesstrafrichter haben seine bedingte Verurteilung aufgrund Verletzung des Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisses für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen aufgehoben. (Urteil 6B_56/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare